Interessant wirds erst, wenn man weiss, was im Teilegutachten steht. Steht da nur Vorfacelift drin, stellt sich der Tüv erst mal quer, wenns ein Facelift, also ausserhalb des geprüften Bauzeitraumes, ist. Beispiel: Ich baue eine Spoilerlippe für den Vorfacelift an meinen 2001er Vectra B, der von mir Vorfaceliftstoßstangen bekommen hat. Im Gutachten steht bis Bj. '98. Die Lippe passt natürlich an die Stoßstange. Das Baujahr passt aber absolut nicht. Wird also, wenn überhaupt, eine Einzelabnahme. Willkommen in Deutschland.
Die ganze Stoßstange kann man 1:1 umbauen, ans Auto dran passen sie ja.