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Darf man nackt Autofahren?

Laut Gesetz ist es nicht Verboten.
Und @*********asmus,

Das wäre höchstens ein versuch wert wegen erregung Öffendlichen Ergernisses. Doch ob man mit so einer Anzeige durchkommt ist fraglich.
*********asmus Mann
2.215 Beiträge
Probiert`s halt einfach mal aus...

mit Unfallfolge... oder
Kinderbeschwerte!
*******s_U Mann
961 Beiträge
Beschwerde.

Ich wage zu bezweifeln, dass das ein Problem ist. Von Außen sieht man höchstens, dass da jemand oben ohne fährt. Und selbst wenn, wo liegt da bitte das Problem? Der Anblick nackter Menschen ist an sich ja wohl nicht jugendgefährdend. *hae*

Wir haben hierzulande leider eine gewisse Doppelmoral, was das Nacktsein betrifft; ein Mann alleine ist ein Exhibitionist und bekommt ein Bußgeld aufgedrückt, eine Frau oder ein Paar wird höchstens angewiesen sich was überzuziehen.

Insofern kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass nackt autofahren irgendwelche Konsequenzen hätte. Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt und man ein Bußgeld kassiert: Der Spaß ist es wert. *baeh*

Im Übrigen haben Autos heutzutage einen Bremskraftverstärker. Festes Schuhwerk ist zur Vollbremsung somit nicht mehr notwendig.
@Matthias_U
Tja.... das Nackt Autofahren ist eben nicht Strafbar....

Wer es nicht glaubt soll mir das gegenteil beweisen.....viel Glück beim suchen. Ihr werdet nähmlich keine Gesetzliche grundlage finden , welche dagegen spricht.
********euer Paar
202 Beiträge
Nackt Autofahren...
... ist nicht gestattet !

Kam heute früh erst im Radio. Demnach musste ein Autofahrer 500 € Bussgeld berappen, weil er nackt gefahren ist.
Er war der Meinung das sein Auto Privatsphäre sei. Der Richter sah dies anders.
Das ganze erfüllt den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

So kam es jedenfall in den Nachrichten.

Aber interessant ist es trotzdem ! *g*

lg aus dem Ostallgäu
@dieallgaeuer
Stimmt , Erregung öffendlichen Ärgernisses kann es sein.

Doch Laut Stassenverkehrsordnung nicht verboten:

Siehe : KBA- Tatbestandskatalog.

Wenn er einen Guten Anwalt gehabt hätte , der sich damit auskennt , wäre er schuldlos gesprochen..... denke ich.
Was das Thema: "Darf man nackt Autofahren" betrifft, so ist es in unseren Augen eigentlich erlaubt. Erlaubt solange wie es keinen Kläger und Richter gibt. Zudem sieht die Öffentlichkeit, es immer anders. Also sollte Vorsicht und Obacht geboten sein. Besonders dann wenn vielleicht Kinder in der Nähe sind.

Wir hatten letztes Jahr erst so eine Diskussion. Ich hatte bedenken, mein Mann und Herr meinte, ich solle mich nicht so zickenhaft anstellen und forderte sein Recht. Es geschah nach einen Besuch bei Bekannten. Als wir Nachts auf der Rückfahrt nach Hause waren, hielt er plötzlich am Seitenstreifen an und ich musste mich entkleiden. Ich legte zwar noch ein Veto ein, es half jedoch nichts. Ich sagte: "Okay, wenn du nachher angehalten wirst, dein Ding!"
Ich nahm also anschliessend auf dem Beifahrersitz nackt platz und wir fuhren los. Dachte ich bis dahin, das evtl. Nebenwege gefahren werden, lag ich in dem Punkt falsch. Wir fuhren Hauptstrassen, die hell erleuchtet waren und zudem ganzen gesellten sich dann auch noch rote Ampeln. Bei jeder Rotphase, musste ich an meinen Brüsten spielen, während er zwischen meinen Schenkeln fingerte. Einige Mitbürger, die zu dieser Zeit (Samstagnacht) noch unterwegs waren, schauten zwar zu uns rüber, aber ob sie war mit bekommen haben, keine Ahnung. Die Fahrt nach Hause kam mir wie eine Ewigkeit vor und ich hatte 3 Orgasmen, was mich selbst sehr erschrak hinterher.

Seitdem ist mein Blickwinkel leicht ins Positive verruscht und obwohl ich manchmal immer noch etwas zögere, entfacht dieser Reiz meine Lustgefühle. Jedoch weis ich echt nicht, wie meine oder unsere reaktion sein wird, sollte man die "Kelle" gezeigt werden und wir aufgefordert werden rechts ran zufahren.
Aber wie ich am Anfang schon schrieb:
"Wo kein Kläger, auch kein Richter!"

Eure Mel
nur keine angst
eigene erfahrung
nackt bis auf die heels und ein kettchen um den bauch so sass sie neben mir im auto
plötzlich blaulicht und die kelle
fahzeugkontrolle, die beamten haben die kontrolle sehr genossen
unsere personalien aufgenommen, und uns ermahnt beim nächsten mal einen geschützteren platz aufzusuchen
auf nachfrage der kommentar vom wachtmeister, so lange sich kein dritter beschwert passiert weiter nichts
es war tatsächlich so
kein verwarngeld, keine anzeige

zum abschied gute fahrt
*********_5859 Paar
441 Beiträge
Vorsicht !
Von ein Paar Jahren nach denn Besuch an einen "Swingerclub in Roermond (NL)
Als wir raus kamen regente es furchtbar. Und das Auto stand ziemlich weit weg. Also schnell zum Auto gerant.
Meine Frau hatte nur eine dunne Hose und Blouse über gezogen das doch durchnasz war. Im Auto angekommen hat sie die Hose und Blouse ausgezogen weil 60KM zurück im Auto mit durchnasse Kleider nicht angenehm ist.
Also sasz sie neben mir mit nur einem kleinen ouvert slip und sondst nichts.
Nach 10Km Polizei Alkohol-streife.
Natürlich würde ich angehalten, ich hatte keinen Alkohol getrunken also alles klar, bis auf dem moment als die Politesse meine Frau sah, die ihre Bruste noch mit einer Jacke von mir bedekte.
Sie fand das aber nicht lustig, und musste gleich mitgehen, durfte zich die Jacke überziehen, und musste ( mit nur diesen kleinen Slip ) im Bulli platz nehmen, neben Alkohol sunder bis sie an der reihe war um Ihre personalien auf zu nehmen.
Mann kann sich so wohl vorstellen welchen Spasz dies für die anwesende Männer war.
Am ende waren wir ein Buszgeld von Euro 110,00 wegen verletzung öffentlicher Erregung ärmer und eine Erfahrung reicher.
Und diese Erfahrung war nicht so ganz angenehm könnt Ihr euch wohl denken.
Das heisst mit anderen Worten.....Kein nackeliges fahren in den Niederlanden.......

Trotzdem.....Wir versuchens in den nächsten Tagen.....Allerdings im raum Osnabrück...... Macht einfach nur Spass.....
*****cha Mann
26 Beiträge
Allgemeine Rechtslage
Sexuelle Handlungen = § 183a StGB / Erregung öffentlichen Argernisses.

Straftatbestand, hier wird es teuer. Die Polizei hat keinen Handlungs-
spielraum, Anzeige wird gefertigt und der Staatsanwalt entscheidet.

Ansonsten würde eben der § 118 OWiG / Belästigung Anwendung finden, dürfte aber auch eher selten der Fall sein!

§ 118
Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Hier findet das Opportunitätsprizip Anwendung. Die Polizei kann,
muss aber nicht mit einer OWi-Anzeige reagieren. Außer die Tat-
bestandsmerkmale sind gegeben UND es gibt einen Bürger der
sich gestört fühlt (in einer Fußgängerzone würde die Polizei aber eigenständig handeln *g*). An Örtlichkeiten wäre es vermutlich nur ein Platzverweis und gut, beim Autofahren die Aufforderung zum anziehen.

Wichtig für alle Outdoor-Freunde! In Nähe von Badeseen wird auch
gemäß Rechtsprechung die Nacktheit als normal angesehen!
Hauptsache....
....der Fahrer hat festes Schuhwerk an *zwinker*
****o63 Mann
215 Beiträge
Falsch!
Man darf barfuß Auto fahren -- nur nicht mit Flipflops und so 'nem Zeug.
Korrektur...
... Auto fahren darfst du gerne auch barfuss, aber im Falle eines Unfalls ist dein Versicherungsschutz gefährdet !
****o63 Mann
215 Beiträge
Immer...
..schön, wenn es so schlaue Leute gibt...
*******s_NL Paar
3.214 Beiträge
Es geht sogar noch schlauer:

Man darf barfuß Auto fahren -- nur nicht mit Flipflops und so 'nem Zeug.


Auto fahren mit Flips Flops, Schlappen & Co. ist generell nicht verboten: “Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist weder nach §23 Absatz 1 Satz 2 StVO oder nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit einem Bußgeld sanktioniert.” (Verkehrslexikon.de) Sogar Barfußfahren ist prinzipiell zulässig. ABER: Wer aufgrund unpassendem Schuhwerks einen Unfall verursacht bzw. Dritte schädigt, kann bußgeldrechtlich bzw. strafrechtlich belangt werden.

Auch die Versicherungsfrage lässt sich eindeutig beantworten: Die Versicherung zahlt nach einem Unfall, auch wenn dieser von einem Flip Flop-Träger verursacht wurde: “Die Leistung der Kfz-Versicherung ist nicht abhängig vom Schuhwerk. Die KfZ-Versicherung des Unfallverursachers zahlt … immer.” (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)) ABER: Im Einzelfall könnte die Versicherung auf “grobe Fahrlässigkeit” plädieren.

Quelle: Google.de

LG

Paar_aus_NL
*******s_U Mann
961 Beiträge
Schuhe
Es sei erwähnt, dass heutige Autos einen Bremskraftverstärker haben. Barfuß dürfte also überhaupt kein Problem sein.

Flipflops würde ich aber nicht anziehen: wenn man aus denen raus- und vom Pedal abrutscht, kann das böse enden … da ist mir der Versicherungsschutz gegenüber meiner eigenen Sicherheit und der meiner übrigen Fahrzeuginsassen ehrlich gesagt egal.
****96 Paar
42 Beiträge
Bin schon öfters Nackt im Auto gefahren
wenn wir in den Urlaub fahren und zwar immer FKK Camping, beginnt das nacktsein an der Haustür und endet auch da wieder.
Das heißt, wenn wir nach Südfrankreich fahren fahre ich auch 1200 km nackt.
Es haben auch schon vorbeifahrende Autos gehupt und auch Fotos gemacht.
*******tale Mann
309 Beiträge
Themenersteller 
@mi1996
Das ist ja mal ein cooler Beitrag!
Sehr schön ... *g*
******sio Frau
1.139 Beiträge
mi1996
verwöhnt Ihr uns mit einer kleinen Zugabe ?
*********_5859 Paar
441 Beiträge
@mi1996
Mensch super geil, wurden wir uns nie trauen. Aber was mach Ihr wenn Ihr tanken musst oder an einer Mautstelle, da steht ja fasst immer die Gerdarmerie.
*****Pbg Mann
1.212 Beiträge
@mi1996
Ein super Beitrag,habe ich bis jetzt aber auch noch nicht gesehen obwohl ich viel mit dem LKW unterwegs war.Ein super schönes Foto.

Ich wünsche euch noch einen schönen sonnigen Tag.

LG Stef
********lger Paar
473 Beiträge
geht
Mir genau so bin scheinbar immer auf der falschen autobahn
na scheint eine geile
Angelengheit zu sein nackt Auto zufahren bitte weite so
Na ja ................
Na ja ob man Nackt Autofahren darf,wir denken das der Gesetzgeber da sicher etwas gegen hat aber wenn man sich nicht erwischen läst *smile* wer soll ein das den verbieten *zwinker* *smile*
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