So....
Das ist geklärt .
Ich bin ja dreisst und habe mich gleich bei der Polizei erkundigt darüber:
Das Argument , das ein Auto Privatbereich ist wie eine Wohnung stimmt nicht.
Laut KBA- Tatbestandskatalog . Den kann jeder einsehen im Internet.
Beispiel:
Ein LKW wo die Fahrerkanzel mit Gardienen komplett zugezogen ist , gild als privater Bereich . Und bei einem Tatverdacht darf ihn auch kein Polizist betreten . Also muss er sich eine Gerichtliche verfügung besorgen ( Durchsuchungsbefehl ) Ist die Fahrerkabiene aber einsehbar , so kann der Beamte auch hinein.
Ebenso verhält es sich beim PKW.
Doch die frage ist ja nach dem nackt Autofahren.
Es wäre auf alle Fälle eine Erregung öffendlichen Ergernisses.
Nackt Fahren ? dagegen giebt es kein Gesetz.
Doch ohne Schuhwerk geht nicht .
Siehe dafür auch KBA- Tatbestandskatalog.
Somit ist der Fall gelöst.
Nach dieser Erklärung zeigte mir der Beamte über Google dieses Bild.
Diese Frau darf so in Deutschland Auto Fahren . Dieser Führerschein ist gültig in Deutschland. Auch wenn auf dem Führerscheinbild kein Gesicht der Frau erkennbar ist.
grins
lg Hansi
Diesen Führerschein findet man über Google : Führerschein Burka