@**********aar72:
ich hab doch nur gefragt, ob sich jemand ZEIGEN will .... Um was anderes hab ich nicht gefragt!
Und außerdem heißt es in einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach:
„Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“
Und von daher kann/könnte jeder jederzeit raus und sich treffen, wenn man möchte. Auch eine (angebliche) Strafe durch die Polizei wird aufgrund des Urteils vor Gericht abgeschmettert.
ich hab doch nur gefragt, ob sich jemand ZEIGEN will .... Um was anderes hab ich nicht gefragt!
Und außerdem heißt es in einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach:
„Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“
Und von daher kann/könnte jeder jederzeit raus und sich treffen, wenn man möchte. Auch eine (angebliche) Strafe durch die Polizei wird aufgrund des Urteils vor Gericht abgeschmettert.