Beitrag Nrwpaar71
Hallo, der Beitrag von NRWpaar 71 ist schon sehr treffen.
KIBIZ soll bedarfsgerecht auf die Bedürfnisse von den Eltern und dem Betreuungs- und Entwicklungsbedarf von Kindern eingehen
Die Gruppen wurden neu gegliedert um eine alterübergreifende Entwicklung zu gewährleisten.
Die Typen sehen wie folgt aus
Neue Gruppentypen (Berechnungsgrundlagen)
Die Kindpauschalen leiten sich rechnerisch ab aus Personal- und Sachkosten
von drei Gruppentypen:
Gruppe I: 2 - 6 Jährige (max. vier Zweijährige) - 20 Kinder / 2 Fachkräfte
Gruppe II: 0 - 3 Jährige - 10 Kinder / 2 Fachkräfte
Gruppe III: 3 - 6 Jährige - 25 Kinder,
bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden -
20 Kinder / 1 Fachkraft + 1 Ergänzungskraft
Bei Unter- oder Überschreitung der Gruppengröße wird ab dem zweiten Kind
ein Ab- bzw. ein Zuschlag für jedes weiteres Kind berechnet.
Die mit der Pauschale verbundenen Personalanteile ergeben sich aus der Anlage
zu § 19 Abs. 1.
Weiter wurden die Betreuungszeiten verändert.
Neben dem das es nun sogenannte Stundenverträge gibt, soll aber die Mindestbetreuung von 20 Stunden nicht unterschritten werden.
Flexiblere Betreuungszeiten
Die Höhe der Kindpauschalen richtet sich auch nach den unterschiedlichen
Betreuungszeiten: a) 25, b) 35 oder c) 45 Stunden (Beispiel: Gruppe Ia: 2 bis
6-jährige bei 25 Stunden). Eltern sollen diese Zeiten angeboten werden (§ 19
Abs. 1). Das neue Gesetz ermöglicht damit ein bedarfsgenaueres Angebot für
Kinder und Eltern und entspricht somit auch dem unterschiedlichen Betreuungsbedarf
der Eltern. Um aber auch den Bildungsauftrag erfüllen zu können,
sieht das Gesetz zugleich eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden vor.
Damit wird dem Bedürfnis des Kindes nach Kontinuität und individueller Förderung
entsprochen.
Grundsätzlich soll ein gleichmäßig verteilter Betreuungsaufwand angestrebt werden, jedoch sollen und das ist ein wichtiges Kriterium auf das man sich nach dem Gesetz bei jeder Einrichtung beziehen kann, dass auf die persönlichen Verhältnisse der Eltern Rücksicht genommen werden soll, denn wenn bei Eltern der eine Elternteil vollarbeitet und der andere einen 400 Euro Job hat, bei dem er nach Bedarf eingesetzt wird, ist es absolut notwendig, die Stunden variabler halten zu müssen, wobei hier nicht nur die Flexibilität der KITA sondern auch die Anpassungsfähigkeit des ARBEITGEBERS von Nöten ist.
Inwiefern man sich als Arbeitnehmer aber an oder im Zweifel gegen den eigenen Chef richten möchte, ist in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Lage der einzelnen Familien oft in Frage zu stellen.
Daher ist es zwar wünschenswert wenn die Kontinuität im Sinne des Kindes erreicht wird, aber in der Praxis in einer Vielzahl der Fälle leider nur eine Theorie.
Leitragend unter den neuen Bedingungen sind in erster Linie die Betreuungskräfte da ihre Belastung wesentlich größer geworden ist und in zweiter Linie die Kinder und Eltern, weil die Zeit die jedem einzelnen Kind zur Verfügung steht, stark beschnitten wurde.
Aber das ist hier nicht das Thema
Viele Grüße
VB