wohnsitz eines entlassenen kinderschänders bekannt machen...
oder endlich ein landrat mit rückgrat?der aufreger der woche ist der fall karl.d ein kinderschänder der auf antrag des staatsanwaltes in sicherheitsverwahrung sollte.
dieser antrag wurde jedoch vom zuständigen richter abgelehnt
nun befindet sich karl.d auf freiem fuss.
und wohnt im kreis heinsberg.
der zuständige landrat hat den genauen wohnsitz der bevölkerung mitgeteilt so dass vor dem haus in dem dieses monster (sorry ich kann den nicht mit mensch betiteln) wohnt
so dass nun täglich dort demonstrationen stattfinden:
Allerdings kann Karl D. in Heinsberg nicht wieder einfach in die Anonymität abtauchen, denn zum Glück hat der Landrat Stephan Pusch, welcher ebenfalls Leiter der Polizeibehörde des Kreises ist, eine öffentlich Warnung vor dem notorischen Kinderschänder veröffentlicht und sogar eine Pressemitteilung herausgegeben.
“…der Gabelstaplerfahrer aus Bayern hatte drei Mädchen (14–15) vergewaltigt, zwei Opfern nach der Tat die Geschlechtsteile verstümmelt. Bis heute leugnet er die Taten, lehnt jede Therapie ab. Zwei Gutachter bescheinigen ihm Sadismus und eine hohe Rückfallgefahr. Trotzdem wurde er freigelassen. Ein Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung scheiterte vor dem Münchner Landgericht. Der Triebtäter zog in ein Einfamilienhaus in Heinsberg – zu seinem Bruder und seinem Neffen (7). Er wird rund um die Uhr von der Polizei bewacht…”
FÜR MICH IST DAS ENDLICH MAL EIN LANDRAT MIT RÜCKGRAT
und ich bin der meinung dass es, wie in england und amerika längst üblich,
öffentlich gemacht werden sollte wenn wo ein kinderschänder einzie
damit wir eine chance haben unsere kinder zu schützen
leider ist der fall karl d. nicht der einzige
es gibt diese woche noch einen zweiten fall
Uwe K. (42) hatte zwischen 1992 und 1995 in Falkensee (Havelland) neun Mädchen missbraucht beziehungsweise vergewaltigt. Jetzt kam der Brandenburger eine Woche vor dem ursprünglich geplanten Entlassungstermin auf freien Fuß - angeblich ohne Wissen des Justizministeriums, des Innenministeriums und der Polizei. Dies löste einen Streit zwischen dem brandenburgischen Justizministerium und dem Bundesjustizministerium aus. Denn Uwe K. kann nur deshalb nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden, weil er seine Straftaten vor 1996 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer beging.
auch dieses subjekt gilt als tickende zeitbombe wurde jedoch auf grund einer gesetzes lücke auf freien fuss gesetzt.
WANN GIBT ES DAHINGEHEND ENDLICH EINE GESETZESÄNDERUNG?