*******er69:
denn der "Kunde" bestimmt, was gespeichert werden darf
Das ist so nicht ganz richtig. Der Kunde muss in der Datenschutzerklärung informiert werden was gespeichert wird und hat ein Auskunftsrecht. Danach kannst du die Löschung dieser Daten beantragen. Aber im Moment ist leider noch sehr viel Unklarheit bei der neuen DSGVO.
Es gibt hier aber die Möglichkeit Nachrichten zu löschen. Auch wenn es umständlicher ist, kann das jeder Anbieter einbauen wie er will. Da gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, wie eine Website zu funktionieren hat.
Die Einwilligung zur Speicherung der Daten gibt man übrigens schon bei der Anmeldung auf einer Website. Ist man nicht einverstanden, dann bleibt nur die Möglichkeit sich erst gar nicht zu registrieren.
Ich habe gerade geschaut, die Datenschutzerklärung nach DSGVO gibt es hier auf der Seite. Da steht genau drin, welche Rechte der Kunde hat.
Natürlich kann jeder einen Anwalt einschalten und darüberschauen lassen. Wenn man bereit ist den ganzen Spaß zu bezahlen, falls der Anbieter alles richtig macht. Ich finde es aber besser, wenn man Verbesserungsvorschläge macht, anstatt über den Rechtsweg nachzudenken. Gerade wenn es um Funktionen geht mit denen viele Leute keine Probleme haben.