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Dienstanweisung widersetzen

******rau Frau
165 Beiträge
Themenersteller 
Dienstanweisung widersetzen
Hallo,

Ich habe folgendes "Problem":

Seit ein paar Tagen gibt es eine Dienstanweisung, in der steht, dass eine Bewohnerin aufgrund ihres Gewichtes (fast 130kg auf c 1,65m) nich mehr mobilisiert werden soll, bis die Aufstehhilfe von der KK genehmigt ist und auch vor Ort ist. Den genauen Wortlaut kann ich nicht widergeben,jedoch stand in etwa drin,dass s nicht sein kann,dass 4 Personen die Frau transferieren und sich ggf. verletzen. Der Antrag für die Aufstehhilfe wurde seitens der KK abgelehnt,die Betreuerin ist in Widerspruch gegangen. Zur Adpositas per magna kommt noch eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ sowie eine stark ausgeprägte Sehbeeinträchtigung (Folgeerknkung Diabetes mellitus Typ 2).
Es gibt Kollegen, einschließlich mir,die oftmals problemlos und ohne große körperliche Anstrengung die Frau an den Bettrand mobilisieren können, sie beim Aufstehen unterstützen und in den Rollstuhl setzen lassen. Natürlich zu zweit,an schlechten Tagen eine dritte Person um den Rollstuhl ranzuschieben, ohne große körperliche Anstrengung. Ich habe auch keine Probleme bei ihr mit der Durchführung der Grundpflege,soweit sie kann unterstützt sie diese aktiv mit (z.B. Gesicht waschen,zur Seite stehen).
Ein großer Faktor ist natürlich der Umgang mit ihr. Wenn ich der Frau ordentlich und mit dem dazugehörigen Respekt gegenübertrete,reagiert sie ja logischerweise ganz anders auf ihre Mitmenschen, als wenn ich sie anpflaume. Ein "Bitte"&"Danke" macht auch so manchem Satz angenehmer als wenn ich ihr einfach nur Aufforderungen geb. Beim Transfer, kündige ich die Handlungsabläufe verständlich an,teile ihr mit,wir sie sich bewegen muss und arbeite echt viel mit Körperkontakt,da sie ja so gut wie nichts sieht und sich auf uns verlassen muss. Wie gesagt,das funktioniert bei mir und bei manch anderen Kollegen. Nun war ich 3 Tage krankheitsbedingt nicht auf Arbeit und lass am Samstag die Mail mit der DA. ich glaube nicht,dass s gut für die Frau ist sie im Bett zu belassen. Sie wird quasi isoliert (bekommt auch sehr wenig Besuch) dadurch,Nahrungs-und Getränkeaufnahme sind nicht hat mehr so gut beobachtet.... Heißt,wenn "Spezies" im Dienst sind,wird die Frau womöglich zu wenig Flüssigkeit zu sich nehmen,durch das Gewicht benötigt sie bissl mehr,muss bereitgestellt werden. Zum anderen fängt sie an nach dem PP zu rufen,wenn sie im Zimmer ist, hört man das nicht gleich,wird nach Hilfe gerufen,irgendwann kommen Tränen...Wenn man z.B.zur Grundpflege in einem anderen Zimmer steht, hört man es nicht sofort....Ich vermute es wird nicht allzu lange dauern,dann wird die Frau wegen "Unruhe"eingewiesen oder die Medikamente "angepasst". Ob da so gut ist....Naja....

Jedenfalls möchte ich mich dieser DA widersetzen....Ich bin der Meinung es ist gut für die Frau in der Gemeinschaft zu leben und selbst hat sie am WE auch gesagt,dass sie es nicht so toll findet,dass sie im Bett verbleiben soll und raus möchte. Kann es da irgendwelche Konsequenzen für mich geben? Ich kann ja mein Handeln begründen. Ich glaube nicht,dass meine Sichtweise ganz und gar verkehrt ist. Ich finde es eher verkehrt einen Bewohner,der teilweise, wenn auch nur wenig,mobil ist, zu immobilisieren.
*****cue Mann
487 Beiträge
Bin deiner Meinung
AUch wenn es schwierig zu verstehen ist, aber diese Dienstanweisung widerspricht allen Grundsätzen der aktivierenden Pflege.
Ich würde ein Gespräch mit der Person suchen, welche die Dienstanweisung geschrieben hat und deine Gründe darlegen.
Wenn diese Person auf stur schaltet und keine vernüftigen Argumente findet, so hast du auch die Möglichkeit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, dies ist aber meist der Anfang vom Ende der Tätigkeit.
Aus medizinisch-fachlicher Sicht ist es jedoch der falsche Weg so eine DIenstanweisung überhaupt zu machen.
Eventuell wäre eine Lösung, dass sich ein freiwilliges Bezugspflegeteam bildet, welches die Mobilisation mit der Bewohnerin durchführen möchte. Hier solltest du aber die Kollegen bitten, ebenfalls bei diesem Gespräch anwesend zu sein.
Jedenfalls finde ich keinen vernüftigen Grund um die Bewohnerin nicht zu mobilisieren.
*****agd Frau
17 Beiträge
Ich stehe bei deinen Bedenken voll hinter dir. Jemanden isolieren geht nicht. Leider sind Dienstanweisungen zu befolgen. Da kommen auch bei uns öfter mal die ein oder andere unsinnige Anweisungen raus. Aber oft kann drüber gesprochen werden, da nicht immer jeder alle Blickwinkel der Folgen vor Augen hatte.
Ich denke es ist auch bei der Begutachtung nicht zu rechtfertigen, das jemand nicht mobilisiert wird. Mobilisationen mit zwei Prsonen sind bei uns auch an der Tagesordnung. Besonders im Demenzbereich, da wo Anleitungen nicht mehr umgesetzt werden können. Sollen solche Menschen dann alle alleine im Zimmer bleiben?
Was ist wenn die Krankenkasse weiter ablehnt? Muss die arme dann dauerhaft alleine bleiben?
Sprich deine Vorgesetzten darauf an . Redenden Menschen kann geholfen werden.

LG
*****672 Frau
1.060 Beiträge
Zustimmung
Ich finde es sehr gut 👍,dass es noch so motiviertes PP wie dich gibt.Nur leider sitzt du damit am kürzeren Hebel.
So was ähnliches habe ich leider schon durch.Nur weil man bei den Bewohnern sehr beliebt ist,im Gegensatz zu anderen Mitarbeitern ging dann das Mobbing so richtig los und endete zum Schluß sogar in einer fristlosen Kündigung,welche zwar wieder gerichtlich aufgehoben wurde.
Leider stellt sich hier auch,wieder die Frage,willst du weiterhin in diesem Betrieb bleiben oder ist dir die soziale Gerechtigkeit wichtiger.
Es tut mir echt sehr leid,dass ich dir diesbezüglich nicht einen einfachen Rat geben kann.Ich wünsche dir alles Gute für deine weitere Zukunft.
Lg Babsi
****uke Frau
682 Beiträge
Hizu muss ich als Betriebsrat auch meinen Senf dazugeben.

Ich finde deine Einstellung zur Arbeit und zu deinen Bewohnern absolut lobenswert und vorbildlich.

Es gibt Kollegen, einschließlich mir,die oftmals problemlos und ohne große körperliche Anstrengung die Frau an den Bettrand mobilisieren können, sie beim Aufstehen unterstützen und in den Rollstuhl setzen lassen.

Auch ich war so ein Mitarbeiter der nahezu jeden Bewohner mobilisieren konnte, bis eben eine falsche Bewegung meinerseits alles verändert hat ( schwere Knieverletzung, über 1 Jahr Krankenstand ).

Deshalb finde ich auch die Bedenken deiner PDL als nachvollziehbar.


Ein großer Faktor ist natürlich der Umgang mit ihr. Wenn ich der Frau ordentlich und mit dem dazugehörigen Respekt gegenübertrete,reagiert sie ja logischerweise ganz anders auf ihre Mitmenschen, als wenn ich sie anpflaume. Ein "Bitte"&"Danke" macht auch so manchem Satz angenehmer als wenn ich ihr einfach nur Aufforderungen geb. Beim Transfer, kündige ich die Handlungsabläufe verständlich an,teile ihr mit,wir sie sich bewegen muss und arbeite echt viel mit Körperkontakt,da sie ja so gut wie nichts sieht und sich auf uns verlassen muss.

Dazu muss ich sagen, daß MUSS für jeder Person die in der Pflege arbeitet doch eine selbstverständlichkeit sein, anderenfalls hat eine solche Person in der Pflege nichts zu suchen.

Nur kurz zur Erläuterung zu den 4 Pflegepersonen beim mobilisieren

Wenn man bis zu 4 Pflegepersonen benötigt um einen Bewohner zu mobilisieren und man die Pflegeminuten berücksichtig und die Zeit die man benötigt und die dadurch bei anderen Bewohnern fehlende Zeit. ( 4PP x20 Min = 1Std 20Min ) welche an Pfegeminuten für nur 1 Mobilisierungsvorgang benötigt werden rechnet man dies für Morgens austehen, Mittagsruhe und Abends wieder ins Bett bringen komme ich auf einen insgeamten Zeitaufwand von 5Std und 20 Minuten für einen Bewohner nur zum mobilisieren.....

Wenn man sich die Preise für eine Aufstehhilfe ansieht, kann ich es verstehen warum man auf eine Genehmigung der KK haben will ( Kostenpunkt € 4000.- aufwärts ).

Bei uns im Haus hatten wir das selbe Problem und weder der Hausbetreiber, noch die Krankenkasse haben eine Aufstehhilfe bewilligt oder gekauft, sodas wir vom Betriebsrat beschlossen haben für unsere Kollegen eine Aufstehhile aus den Mitteln des Betriebsrates zu finanzieren, um unseren Kollegen ein rückenschonenderes Arbeiten zu ermöglichen.

Auch haben wir nach einiger Intervention beim Hausbetreiber während der sogenannten Hauseinsichten durch die Landesregierung geschafft die Anschaffungskosten durch den Betreiber refundiert zu bekommen.

Zu guter letzt..

Jedenfalls möchte ich mich dieser DA widersetzen....Ich bin der Meinung es ist gut für die Frau in der Gemeinschaft zu leben und selbst hat sie am WE auch gesagt,dass sie es nicht so toll findet,dass sie im Bett verbleiben soll und raus möchte. Kann es da irgendwelche Konsequenzen für mich geben? Ich kann ja mein Handeln begründen. Ich glaube nicht,dass meine Sichtweise ganz und gar verkehrt ist. Ich finde es eher verkehrt einen Bewohner,der teilweise, wenn auch nur wenig,mobil ist, zu immobilisieren.

Auch wenn ich dein handeln und deine Gedankengänge absolut nachvollziehen kann muss ich dir hier sagen das du hier leider mit Konsequenzen deines Arbeitgebers rechnen musst, da soweit ich das hier herausgelesen habe bzw du uns mitgeteilt hast, will deine PDL ja nicht den Bewohner absichtlich isolileren, sonderen sofern ich herauslesen konnte will sie hier Verletzungen der Mitarbeiter und des Bewohners verhindern. Du musst dazu bedenken, falls aus irgendeinem unerklärlichem Grund auch dem Bewohner eine kleine Verletzung beim mobilisieren zugefügt wird kann man dich wegen Körperverletzung anzeigen ( hier reicht im zusammenhang mit der DA bereits ein blauer Fleck ), welche dann vor Gericht als grob fahrlässig dargestellt wird und ein berufsverbot nach sich zieht.

Falls du diesen Beruf den du mit so viel Herz ausfüllst noch länger ausüben willst würde ich an deiner Stelle mich an die DA halten auch wenn es schwer fällt, moralisch und mit meinem Verständnis für den Pflegeberuf bin ich voll und ganz auf deiner Seite aber in diesem Fall sitzt die PDL am absolut längerem Hebel.
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