Dienstanweisung widersetzen
Hallo,Ich habe folgendes "Problem":
Seit ein paar Tagen gibt es eine Dienstanweisung, in der steht, dass eine Bewohnerin aufgrund ihres Gewichtes (fast 130kg auf c 1,65m) nich mehr mobilisiert werden soll, bis die Aufstehhilfe von der KK genehmigt ist und auch vor Ort ist. Den genauen Wortlaut kann ich nicht widergeben,jedoch stand in etwa drin,dass s nicht sein kann,dass 4 Personen die Frau transferieren und sich ggf. verletzen. Der Antrag für die Aufstehhilfe wurde seitens der KK abgelehnt,die Betreuerin ist in Widerspruch gegangen. Zur Adpositas per magna kommt noch eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ sowie eine stark ausgeprägte Sehbeeinträchtigung (Folgeerknkung Diabetes mellitus Typ 2).
Es gibt Kollegen, einschließlich mir,die oftmals problemlos und ohne große körperliche Anstrengung die Frau an den Bettrand mobilisieren können, sie beim Aufstehen unterstützen und in den Rollstuhl setzen lassen. Natürlich zu zweit,an schlechten Tagen eine dritte Person um den Rollstuhl ranzuschieben, ohne große körperliche Anstrengung. Ich habe auch keine Probleme bei ihr mit der Durchführung der Grundpflege,soweit sie kann unterstützt sie diese aktiv mit (z.B. Gesicht waschen,zur Seite stehen).
Ein großer Faktor ist natürlich der Umgang mit ihr. Wenn ich der Frau ordentlich und mit dem dazugehörigen Respekt gegenübertrete,reagiert sie ja logischerweise ganz anders auf ihre Mitmenschen, als wenn ich sie anpflaume. Ein "Bitte"&"Danke" macht auch so manchem Satz angenehmer als wenn ich ihr einfach nur Aufforderungen geb. Beim Transfer, kündige ich die Handlungsabläufe verständlich an,teile ihr mit,wir sie sich bewegen muss und arbeite echt viel mit Körperkontakt,da sie ja so gut wie nichts sieht und sich auf uns verlassen muss. Wie gesagt,das funktioniert bei mir und bei manch anderen Kollegen. Nun war ich 3 Tage krankheitsbedingt nicht auf Arbeit und lass am Samstag die Mail mit der DA. ich glaube nicht,dass s gut für die Frau ist sie im Bett zu belassen. Sie wird quasi isoliert (bekommt auch sehr wenig Besuch) dadurch,Nahrungs-und Getränkeaufnahme sind nicht hat mehr so gut beobachtet.... Heißt,wenn "Spezies" im Dienst sind,wird die Frau womöglich zu wenig Flüssigkeit zu sich nehmen,durch das Gewicht benötigt sie bissl mehr,muss bereitgestellt werden. Zum anderen fängt sie an nach dem PP zu rufen,wenn sie im Zimmer ist, hört man das nicht gleich,wird nach Hilfe gerufen,irgendwann kommen Tränen...Wenn man z.B.zur Grundpflege in einem anderen Zimmer steht, hört man es nicht sofort....Ich vermute es wird nicht allzu lange dauern,dann wird die Frau wegen "Unruhe"eingewiesen oder die Medikamente "angepasst". Ob da so gut ist....Naja....
Jedenfalls möchte ich mich dieser DA widersetzen....Ich bin der Meinung es ist gut für die Frau in der Gemeinschaft zu leben und selbst hat sie am WE auch gesagt,dass sie es nicht so toll findet,dass sie im Bett verbleiben soll und raus möchte. Kann es da irgendwelche Konsequenzen für mich geben? Ich kann ja mein Handeln begründen. Ich glaube nicht,dass meine Sichtweise ganz und gar verkehrt ist. Ich finde es eher verkehrt einen Bewohner,der teilweise, wenn auch nur wenig,mobil ist, zu immobilisieren.