Gerichtsurteil: Muss ich dem AG meine Telefonnr. geben?
Viele AG verlangen vom Angestellten die Herausgabe der privaten Telefonnummer, "für Notfälle" wie Katastrophenfälle mit nachfoldendem Schneeballsystem. Wir alle kennen aber das Schindlunder, das damit betrieben wird, und die Störung des Frei durch die Anrufe der Kollegen, wenn wieder mal jemand ausgefallen ist. Muss man das hinnehmen? Müssen wir generell unsere Privatnummer zur Verfügung stellen?Hierzu gibt es jetzt ein Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 16.05.18:
Muss der Arbeitnehmer zur Absicherung eines Notfalldienstes außerhalb einer Rufbereitschaft seine private Mobilfunknummer herausgeben?
Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.05.2018 in den entschiedenen Fällen diese Frage verneint und deshalb die eingelegte Berufung des Arbeitgebers zurückgewiesen.
Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.05.2018 in den entschiedenen Fällen diese Frage verneint und deshalb die eingelegte Berufung des Arbeitgebers zurückgewiesen.
http://www.thueringen.de/mam … ent/mi_urteil_16_05_2018.pdf