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Gerichtsurteil: Muss ich dem AG meine Telefonnr. geben?

******wen Frau
15.890 Beiträge
Themenersteller 
Gerichtsurteil: Muss ich dem AG meine Telefonnr. geben?
Viele AG verlangen vom Angestellten die Herausgabe der privaten Telefonnummer, "für Notfälle" wie Katastrophenfälle mit nachfoldendem Schneeballsystem. Wir alle kennen aber das Schindlunder, das damit betrieben wird, und die Störung des Frei durch die Anrufe der Kollegen, wenn wieder mal jemand ausgefallen ist. Muss man das hinnehmen? Müssen wir generell unsere Privatnummer zur Verfügung stellen?

Hierzu gibt es jetzt ein Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 16.05.18:

Muss der Arbeitnehmer zur Absicherung eines Notfalldienstes außerhalb einer Rufbereitschaft seine private Mobilfunknummer herausgeben?
Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.05.2018 in den entschiedenen Fällen diese Frage verneint und deshalb die eingelegte Berufung des Arbeitgebers zurückgewiesen.

http://www.thueringen.de/mam … ent/mi_urteil_16_05_2018.pdf
******wke Frau
2.214 Beiträge
Die...
...Mobilfunknummer musste noch nie raus gegeben werden, sofern eine Festnetznummer vorhanden ist. Im übrigen ist es auch dann immer noch meine Entscheidung ob ich einspringe oder nicht. Das Urteil an sich sagt noch nichts über die grundlegende Erreichbarkeit eines MA aus.
Sehe das eigentlich ähnlich wie Ladyhawks.
Prinzipiell muss man ja nicht einspringen, ein paar Tage zur Erholung braucht jeder.
Leider wird das natürlich in der Pflege oft ein wenig anders gesehen.
Habe auch meine Nummer hinterlegt, aber permanent erreichbar bin ich trotzdem nicht.
Schließlich habe ich auch noch ein Privatleben, das durch meine Dienste im Krankenhaus ohne hin schon eingeschränkt ist.
Gerade hinsichtlich dieser Gegebenheit, sollte bei einigen ein Umdenken stattfinden. Gutmütigkeit wird zu gerne ausgenutzt, das habe ich selber schon zu oft erlebt. Deshalb einfach mal das Telefon zu Not ausschalten und ein wenig den freien Tag genießen. *zwinker*
******wen Frau
15.890 Beiträge
Themenersteller 
Es geht im Urteil auch nicht darum, ob ich verpflichtet bin, ans Telefon zu gehen und einzuspringen, sondern darum, ob ich die Nummer überhaupt erst herausgeben muss an meinen Chef. Aus dem Urteil sehe ich keine eindeutige Verpflichtung, das zu tun.
Also ich leite selber einen Pflegedienst. Aber ich würde nie auf die Idee kommen und die Nummern von der notfallliste anzurufen, wenn der MA unter der normalen Rufnummer nicht zu erreichen ist.
******wke Frau
2.214 Beiträge
Es geht...
...in dem Urteil um die Mobilfunknummer. Nicht um die Festnetznummer. Ich muss keine Mobilfunknummer hinterligen, sofern ich eine Festnetznummer habe. Grundsätzlich muss ich für den Arbeitgeber egal wie erreichbar sein. Wie ich dann darauf reagiere ist eine andere Sache. Ich kann ein Handy auch ausschalten, bzw nicht täglich mehrmals meine E-Mails abrufen.

Mir fehlt auch in dem Urteil der Zusammenhang zur Gesundheitsbranche,
******wen Frau
15.890 Beiträge
Themenersteller 
******wke:
Mir fehlt auch in dem Urteil der Zusammenhang zur Gesundheitsbranche,

Muss ein Urteil so spezifisch sein? Anwendbar ist es auch so.
Der kommunale Arbeitgeber, der im Urteil genannt wird, ist das Gesundheitsamt des Landkreises Greiz. Also schon ein AG, der ähnlich wie unsere Brance im Katastrophenfall agieren muss.

Wo steht überhaupt geschrieben, dass ich ein Festnetz besitzen muss? Dass ich überhaupt ein Telefon besitzen muss? Wer legt das fest, und auf welcher Basis? Ich könnte einfach behaupten: "Ich habe kein Telefon", damit hat sich die Frage für den AN erledigt. Solche Menschen soll es tatsächlich geben.
... Man muss ja nicht dran gehen und Rückruf kann man auch "vergessen"
Warum die Aufregung?
******wke Frau
2.214 Beiträge
Festnetz...
....muss man sicher nicht haben, aber man hat bei der Bewerbung eine Telefonnummer angegeben und diese ist dann sicher in den Stammdaten hinterlegt. Fast jeder hat Whattsapp, Facebook und co. Nur sobald es um die Erreichbarkeit beim Arbeitgeber geht wird ein Problem daraus. Ich glaube ein Urteil allein hier einzustellen, sagt nichts über die Grundlage der Klage aus. Vllt sollt man die Klageschrift dazu haben.

Ich selbst habe auch meine private Handynummer nicht an meinen Arbeitgeber, bzw den Kollegen weiter gegeben. Ich habe ein Diensttelefon und die Erreichbarkeit ist klar geregelt. Außerhalb der Zeiten muss ich nicht erreichbar sein.
******wen Frau
15.890 Beiträge
Themenersteller 
******wke:
man hat bei der Bewerbung eine Telefonnummer angegeben und diese ist dann sicher in den Stammdaten hinterlegt. Fast jeder hat Whattsapp, Facebook und co.

Jaein. Da muss ich wirklich und ernsthaftig widersprechen. Ich hatte und habe genug Kollegen, v.a. älteren Semesters, die haben weder WA noch Facebook, und einige nicht einmal ein Handy. Ja, sowas gibts noch.

Ansonsten stimme ich dir und den Vorrednern zu: Ob ich im Frei ans Telefon gehe, wenn ich die Kennung meiner Arbeit im Display sehe, liegt ganz in meinem Ermessen. Wer will, dass ich 24h erreichbar bin, bezahlt mich auch 24h lang und stellt mir ein Diensttelefon.
*********18412 Paar
4.632 Beiträge
Kurz und bündig ....
Ein Urteil von einem AG oder LG ist nicht für andere bindend. Erst Urteile ab dem OLG können ( müssen aber nicht) übernommen werden.
*********er_88 Mann
109 Beiträge
Rechte und Pflichten?
Also Ich nutze nur mein Handy, also bin ich nur da erreichbar. Ich finde es absolut wichtig, dass Kollegen erreichbar sind. Ich habe jetzt 4 Monate einen Wohnbereich geleitet und wenn Menschen krank werden, muss jemand einspringen. LEiDER. Ich kann die Kunden ja nicht nach Hause schicken. Und wenn ohnehin schon die Besetzung schwach ist, ist es auch keine Option mit einem weniger zu arbeiten.

Natürlich sollte jeder das recht haben, seine Freizeit zu gestalten. Es wird ja keiner am Telefon gezwungen. Problematisch ist das glaube ich ehr, wenn dieser Zustand ständig vorkommt. Wenn einfach jede Woche irgendwie eine oder mehrere Krankmeldungen rein kommen.

Also ich finde, ungeachtet des Urteils, dass der AG schon eine Telefonnummer braucht, unter der er mich erreichen kann. Was ich frech finde sind unnötige Anrufe oder Nachrichten im Urlaub oder wegen Kleinigkeiten.

Aber stell sich mal einer vor, keiner gibt mehr seine Telefonnummer raus? Dann müsste man die Stationen und Wohnbereiche planmäßig überbesetzen um mit Krankheitsfällen und Notfällen umgehen zu können.
******wke Frau
2.214 Beiträge
Kein...
....normaler Arbeitgeber wird einen Mitarbeiter unnötig im Frei oder Urlaub stören. Wir lassen die Ma im Urlaub komplett in Ruhe. Im frei werden sie nur in dringenden Fällen gestört. Somit nur bei Ausfällen.

Leider gibt es auch andere Arbeitgeber und Kollegen. Vor denen kann man sich auch schützen wenn sie zu häufig stören. Handy aus, Nummer in der Zeit auf lautlos oder eben nicht dran gehen.

Leider ist es kaum möglich den Personalschlüssel so zu gestalten, dass Engpässe nicht entstehen.
*******niac Mann
5 Beiträge
Kenn dat nur so, dass nur eine Nummer vorhanden sein muss, wo man dich erreicht. Sei es Mobil o. Privat... Ob man dich halt erreicht, ist dann ne andere Sache aber ja. Einfach ne Nummer muss beim AG (So war es bei mir zumindest bisher) immer.
Privatsphäre respektieren
Wir arbeiten alle hart in unserem Job

Folgendes Erlebnis
Ich war in Rügen im Urlaub
Mitten im Urlaub ruft mich mein Kollege an, sagt das Heimleitung die Dienstanweisung gegeben hat das ich
Am folge Tag frühdienst habe
Da viele Mitarbeiter krank sein ( normale Praxis in dem Laden eine hälfte krank eine hälfte arbeitet bis zum Umfallen)

Meine Antwort darauf, erstens habe ich meinen wohlverdienten Urlaub, ich habe von meinen 14 Tagen gerade mal 3 Tage Urlaub zweitens, auch wenn ich jetzt los fahren würde, währe ich erst um 0 Uhr zu Hause, und müsste um 5 Uhr aufstehen um 6 Uhr beginnt die Frühschicht

Ich lehne die dienstanweisung ab, wenn es Heimleitung und PDL nicht passt
Sollen sie mich kündigen
Nach meinem Urlaub hatte ich dann eine Audienz bei meiner Chefin, die Wort wörtlich zu mir sagte in Zeiten des Internets und Handy müssen sie ständig erreichbar sein

Da meine Chefin von Dezember bis April immer in Südafrika weilte um Golf zu spielen, fragte ich Sie wenn ich fragen hätte ob ich Sie im Urlaub anrufen dürfe...darauf das wäre was ganz anderes....wenn ich bsw in Indien oder Australien Urlaub mache, können Sie mich auch nicht zurück aus dem Urlaub holen...außer Sie zahlen mir einen ausplanmäßigen Rückflug...nach Deutschland....oder wir Mitarbeiter bekommen ein diensthandy mit privat Nutzung....beides wollte Sie nicht...sehen Sie sagte ich dann verstehen sie mich

Nach meiner Ausbildung in besagter Einrichtung hatte ich statt 2500 Praxis Stunden, 3500 Praxis Stunden...wäre ich nicht beharrlich geblieben und hätte ich nicht meine Überstunden eingefordert...die Sie mir nicht auszahlen wollte...habe ich ihr mit rechtlichen Konsequenzen gedroht

Von mir bekommt mein Arbeitgeber keine private Handy Nummer...ich habe genug Wochenenden durchgearbeitet
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