Prüfungen
vielleicht darf ich als Medizinpädagoge kurz was zu eurer Prüfungthematik beitragen.
In der Krankenpflegeprüfung bestimmen die Schulen nur die praktischen Termine, der Rest wird vom Kultusministerium vorgegeben.
Nachdem Schulrecht Länderrecht ist, kann das allerdings in jedem Bundesland anders sein. In Bayern ist es nicht mal da einheitlich. ährend wir die mündlichen Fragen selbst erstellen, werden im Nachbarlandkreis die Fragen vom Kultusministerium vorgegeben. Das macht es natürlich etwas schwieriger, da man seine Prüflinge nicht "impfen" kann
Im Helferbereich gibt es keine gesetzliche Regelung, ausser in der Einjährigen. Da macht das mit den Prüfungen jeder wie er es möchte.
Hier sollte man nicht vergessen, dass oft Frauen mit Kindern und Haushalt die Ausbildung machen. Deshalb grenze ich hier den Stoff schon so ein, dass es leistbar ist
Mündlich ist natürlich immer aufregend. Aber das beste Mittel ist wirklich zu reden wie ein Buch. Dann hat der Prüfer auch die Möglichkeit, etwas richtiges zu finden. Wenn der Prüfling schweigt, dann kann der netteste Prüfer nichts daraus machen
LG
Rainer