naja ich kann von mir behaupten dass ich nachts nicht überfordert bin, hab schon viele nächte hinter mich gebracht, ist alles nur ne sache der organisation...
schön, wenn du es so empfindest. fraglich, ob es die bewohner ebenfalls so sehen.
qualität über quantität.... und wenn man sich mal ausrechnet wieviele stunden an pflege den verschiedenen pflegestufen zustehen, da ist 1 pflegekraft auf 70 peoples absolut zu wenig, auch nachts!
•Pflegestufe I "Erhebliche Pflegebedürftigkeit"
Um in diese Stufe zu gelangen, müssen Pflegebedürftige bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens einmal täglich Hilfebedarf haben. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung bestehen.
Zeitlicher Mindestaufwand
Der tägliche Mindest-Hilfebedarf muss durchschnittlich insgesamt mindestens 90 Minuten (inklusive hauswirtschaftlicher Unterstützung) oder wöchentlich mehr als 10,5 Stunden betragen. Der Anteil der sogenannten Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) muss 45 Minuten täglich betragen.
Leistungen der Pflegekassen für erheblich pflegebedürftige Heimbewohner (Stufe I) im Heim 1.023,-- Euro.
•Pflegestufe II "Schwerpflegebedürftigkeit"
Häufigkeit des Hilfebedarfs
Mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten muss hier Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität gegeben sein. Der Pflegebedarf muss dabei täglich im Durchschnitt mindestens 2 Stunden betragen. Zusätzlich muss mehrmals wöchentlich Unterstützungsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen.
Zeitlicher Mindestaufwand
Der Unterstützungsbedarf muss sich dabei auf durchschnittlich mindestens drei Stunden täglich oder 21 Stunden in der Woche belaufen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden pro Tag entfallen müssen.
Leistungen der Pflegeversicherung für Schwerpflegebedürftige (Stufe II) im Heim 1.279,-- Euro.
•Pflegestufe III "Schwerstpflegebedürftigkeit"
Häufigkeit des Hilfebedarfs
Bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität muss täglich rund um die Uhr - auch nachts - ein möglicher Bedarf an Hilfeleistungen bestehen. Eine Pflegeperson muss also in ständiger Bereitschaft sein. Dabei muss es auch zu wirklichen Einsätzen nicht nur tagsüber, sondern auch in der Nacht (von 22:00-6:00 Uhr) kommen - allerdings nicht in jeder Nacht.
Die Hilfe, die der Pflegebedürftige nachts braucht, muss aber zu den auf oben beschriebenen "regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen" gehören. Dazu zählt zum Beispiel auch, wenn man nachts aufstehen muss, um beim Pflegebedürftigen eine Vorlage auszutauschen oder ihn umzubetten.
Neben Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität muss auch mehrfach wöchentlich Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig sein.
Zeitlicher Mindestaufwand
Der Hilfebedarf für die pflegerische Unterstützung und die hauswirtschaftliche Versorgung muss sich pro Tag auf mindestens fünf Stunden belaufen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden (Anleitung oder Beaufsichtigung eingeschlossen!) entfallen müssen.
Leistungen der Pflegeversicherung für Schwerstpflegebedürftige (Stufe III) im Heim 1.470,-- Euro.