Häuslicher Bereich
Hallo,
gerade im häuslichen Bereich...leben die an demenz erkrankten Menschen in ihrer Welt.
Problem: Zeit..haben , Zeit gleich Kostenübernahme...durch die Kasse.
Ist ein schwieriger Weg, diesen Betreuungsaufwand z.B. durch den Pflegedienst gegenüber der Kasse in rechnung zu stellen.
Quelle AOK:
Menschen in häuslicher Pflege erhalten auf Antrag neben dem Pflegegeld bzw. der Pflegesachleistung einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 100 EUR monatlich (Grundbetrag) bzw. bis zu 200 EUR monatlich (erhöhter Betrag), wenn sie aufgrund dauerhafter Einschränkung ihrer Alltagskompetenz zusätzlich einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Dies ist häufig z. B. bei altersverwirrten oder psychisch kranken Menschen gegeben.
Besonderheit:
Die Einstufung in eine Pflegestufe wird für diese Leistung nicht vorausgesetzt.
Die Schwere der Einschränkungen in der Alltagskompetenz wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.
Der zusätzliche Betreuungsbetrag ist zweckgebunden und kann für die Erstattung von Aufwendungen folgender Leistungen eingesetzt werden:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Besondere Angebote zur allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste
Anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote (zum Beispiel familienentlastende Dienste, Betreuungsgruppen für Demenzkranke)
In einem Kalenderjahr nicht in Anspruch genommene Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.