Was ist eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetz?
§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf Pause wenn die Arbeitszeit bestimmte Grenzen überschreitet.
Die Einzelheiten ergeben sich aus folgendem:
Pausendauer nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitsdauer
• 6-9 Stunden - Anspruch auf 30 Minuten Pause
• Mehr als 9 Stunden -Anspruch auf 45 Minuten
Pausen können aufgeteilt werden, jede Pause muss dann mindestens 15 Minuten dauern. Durch den Tarifvertrag können Schicht- und Verkehrsbetriebe auch kürzere Ruhepausen vereinbaren.
Die genaue Lage der Pausen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen.
Diese müssen allerdings vorher feststehen.
Pausenzeiten braucht der Arbeitgeber nicht zu bezahlen.
Daher ist es wichtig festzustellen, ob es sich bei der Pause wirklich
um eine Pause im Sinne des ArbZG handelt.
Checkliste - So handelt es sich um Ruhepausen im Sinne des ArbZG?
Anforderung und Erklärung
1. Ruhepause steht im Voraus fest.
Zu Beginn der Arbeit ist geklärt, wann die Pause stattfindet.
Dafür reicht ein zeitlicher Rahmen aus, z. B.
Mittagspause zwischen 13.00 und 14.00.
Dann muss zu Beginn der Pause auch feststehen,
wie lange die Pause dauern darf.
2. Sie brauchen in der Ruhepause nicht arbeiten.
Wenn Nebenleistungen (wie z. B. Telefondienst) oder
sie sich zur Arbeit bereithalten müssen, handelt es sich
nicht um eine Ruhepause.
3. Pausen liegen weder am Beginn noch am Ende der Arbeitszeit.
Arbeitszeit muss laut Gesetzestext „unterbrochen“ werden.
Außerdem erfüllt die Pause zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit nicht den Gesetzeszweck.
Für Jugendliche gibt es eine Spezialregel in § 11 J ArbSchG. Pausen dürfen nicht in der ersten Stunde nach Arbeitsbeginn oder in der letzten Stunde vor Arbeitsende liegen.
4. Es gibt keine Vorschriften, wie Sie die Pause verbringen.
Sie sind auch berechtigt, das Betriebsgelände zu verlassen.
Nur in Notfällen kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie auf dem Betriebsgelände verbleiben.
Sie sollten jedoch den Arbeitgeber hierüber informieren.
!!!!! Achtung
Werden die Vorgaben nicht eingehalten, handelt es sich nicht um eine Ruhepause im Sinne des ArbZG und es besteht Anspruch auf Bezahlung dieser Zeiten.
Desweiteren sieht das Gesetz vor, im Falle der Zuwiederhandlung des Arbeitgeber diesen mit einen Bußgeld zu belegen.