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Was dürfen Altenpflegehelfer im ambulanten Bereich?

******nrw Paar
490 Beiträge
Themenersteller 
Was dürfen Altenpflegehelfer im ambulanten Bereich?
Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.

Bei uns hat sich eine junge Frau beworben die grade die einjährige Altenpflegehelfer Ausbildung absolviert hat. Die Frage ist, was darf sie und was nicht! Ich kenne es so, dass die die Grundpflege machen dürfen und wenn die zwei Jahre Berufserfahrung haben können die einen Kurs machen damit sie dann Behandlungspflege der LG1 und LG2 machen dürfen. Auf dem Zeugnis der Bewerberin stand nun drauf, dass sie auch s.c. Spritzen, Kompressionstherapie und ähnliches gelernt hat!

Gibt es da was neues, so dass die direkt dürfen?

Wär schön, wenn mir einer weiterhelfen könnte! Personal brauchen wir zwar, aber es nützt mir niemand der nur GP machen darf!

Liebe Grüße

Lena
****ne Frau
8.370 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das muß ja nachvollziehbar sein ob sie das gelernt hat oder nicht.
Es gibt Kurse für diverse Dinge, da müssen dann ja Zertfikate vorhanden sein.
Und ich würde mch persönlich überzeugen ob sie diese Dinge dann auch wirklich kann.
******nrw Paar
490 Beiträge
Themenersteller 
Ob sie es kann ist die eine Sache, ob sie es darf die andere! Das ist die Frage!

Selbst jemand der jahrelang im Altenheim gearbeitet hat und eigentlich spritzen kann, aber nicht die entsprechende Ausbildung hat, darf es nicht!

Ich brauch aber jemanden der es darf!
****ne Frau
8.370 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich verstehe dich, geht uns ja nicht anders.
Wie schon erwähnt, sie müßte Fortbildungsnachweise haben wenn sie es gelernt hat weil Behandlungspflege nicht Ausbildungsbestandteil der Pflegehelferausbildung ist, egal ob Krankenpflege oder Altenpflege.
******nrw Paar
490 Beiträge
Themenersteller 
Ich frage weil es bereits auf ihrem Zeugnis draufsteht, ich bis jetzt aber immer der Meinung war, Altenpflegehelfer müssten mind. 2 Jahre Berufserfahrung haben, bevor sie Behandlungspflege machen dürfen!
****ne Frau
8.370 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ruf doch mal in der betreffenden Schule an und beim Berufsverband.
Die können dir da sicher weiterhelfen.
******nrw Paar
490 Beiträge
Themenersteller 
Ja das werd ich morgen vermutlich auch machen, weil ich dazu auch im Internet nicht wirklich was gefunden hab!

Danke aber trotzdem für deine Antworten!
********esem Paar
342 Beiträge
...meines Wissens dürfen KPH/APH`s (einjährige Ausbildung mit Abschluss)
...subkutane Injektion (keine intramuskuläre Injektion) verabreichen
...Kompressionstherapie durchführen
...Medikamentengabe (aber nicht richten)

...war bei uns in der Schule öfter ein Thema...

LG Sem
******nrw Paar
490 Beiträge
Themenersteller 
Auch im ambulanten Bereich? Da sind sie ja alleine unterwegs und haben niemanden dabei!
*******o_ni Mann
82 Beiträge
ich komme nicht aus dem bereich altenpflege.
wenn ich mich im altenpflegebereich bewerben würde dann bräuchte ich für viele dinge eine erxtra qualifikation.
naja bei Heilerziehungspflegern (wie ich es hoffentlich iwann mal bin) kommt es auf den träger an wie er den pflegerischen teil der ausbildung anerkennt.
es ist aber auch vom bundesland abhängig wie die ausbildung gestaltet ist.
bei uns gibt es nur eine 2 jährige ausbildung zur pflegehilfe und die dürfen bei keinem träger mehr machen als grundpflege oder dekubitus versorgung/prophylaxe und ähnliches.
für mehr benötigen die zusatzqualifikationen.
ich bin davon überzeugt, dass es bei deiner bewerberin nicht über grundpflege hinaus geht.

allerdings weiß ich auch nicht ob die bestimmungen in der ambulanten pflege von denen in meinem bereich abweichen.

bei uns kommt es wirklich auch auf die unterrichtsinhalte an.

aber eine 1 jährige ausbildung kann nicht wirklich sehr viel qualifikation mit sich bringen.

aber vll kann sie ja unterlagen vorweisen.

nun du bist auch NRW und ich bin HB weiß nicht ob das nen unterschied macht.
hier sind die gesetzlichen vorgaben nicht ganz so streng wie manche träger sie verwirklichen, in bezug auf ausbildung und berechtigung, ich mache allerdings auch HEP.

einfach mal beim gesetzgeber informieren ob sie nach einweisung und anleitung auch qualifiziertere aufgaben als nur grundpflege machen darf.

lg heiko
******nrw Paar
490 Beiträge
Themenersteller 
Ich weiß dass es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, wie gravierend die sind weiß ich allerdings nicht!

Ich weiß dass jemand mit einer KPH Ausbildung definitiv mehr darf als eine AHP. Zumindest im ambulantem Bereich! Problem bei uns ist halt wirklich, dass keine ex. Kraft im Hintergrund ist, die im Fall der Fälle mal eben kommen kann! Klar ist immer eine ex. Kraft zu erreichen, aber das kann dauern bis die vor Ort ist und im Notfall ist das eben zu lange!
*******o_ni Mann
82 Beiträge
klar daher ist es wichtig zu wissen was der gesetzgeber bei welcher qualifikation, nach einweisung und anleitung, zulässt.

das kann ich dir so genau beantworten
********esem Paar
342 Beiträge
...die einjährige Ausbildung...der KPH/APH...gilt für den Stationären sowie für den Ambulanten bereich...werden in der Schule auch gleichermaßen ausgebildet *g* ...die KPH/APH legen nach dem Jahr eine praktische sowie theoretische Prüfung ab...die bei bestehen vom Gesetzgeber anerkannt wird...die Behandlungspflege die ich beschrieben habe (s.o.) wird in Form von Praxisbesuchen speziell von den Lehrkräften abgeprüft...ab dem Zeitpunkt dürfen die KPH`s diese durchführen...

LG Sem
hallöchen (;

ich habe ende november 2012 meine 1j. abgeschlossen. und kann euch sagen das es wohl richtig ist das man es theoretisch lernt bzw anschneidet für den fall das deligiert wird, ABER.... fakt ist das APH´ es nicht dürfen es sei denn man hat ein kurs über behandlungspflege zusätzlich absolviert.

das ist einer der gründe warum APH eher im altenheim zu finden sind...

eines der gründe warum ich mich jetzt auch in der dreijährigen befinde (; (;
hoffe ich konnte ein wenig helfen.
******nrw Paar
490 Beiträge
Themenersteller 
Danke dir.... und genau das waren auch meine Befürchtungen!
gern geschehen
(;
********esem Paar
342 Beiträge
@ talissa ...darf ich fragen in welcher Schule Du Deine Ausbildung gemacht hast?????....
Ich habe die 3 jährige im September 2012 beendet...das erste Jahr hatten die APH`s mit den 3 jährigen zusammen...von daher kenne ich die Ausbildung dieser (hab sie ja mitgemacht :)..)...auch die Form der Abprüfung ist mir daher bekannt...auch wurde des öfteren dargelegt was eine 1 jährige bzw 3 jährige darf od auch nicht...und dies mehr od weniger 3 Jahre immer wieder zur Diskussion stand...

Es fällt mir echt schwer...zu glauben....das ein Zertifikat mehr zählt als eine staatliche Prüfung????....

Was die Ausbildungsstätte betrifft...kommt es darauf an..in wie weit Du Erfahrungen sammeln kannst...
zwar kannst Du nach 3 jähriger Ausbildung...laut Gesetz intramuskulär spritzen...od einen Katheter legen...aber kannst Du es wirklich?????...hast Du während Deiner Ausbildung dann wirklich genug Erfahrungen sammeln können?????......
Ich hatte eine Schulkameradin..die kurz vor ihrem Examen...noch nie eine Wundbehandlung machen konnte...sie war völlig verzweifelt...wurde eben nur zum Waschen geschickt..wie man so schön sagt...
...habe in meiner Ausbildungsstätte gesagt...das ich eine IM Injektion verweigere...da ich keinerlei praktische Erfahrungen habe...mir wurde gesagt...das müsse man von einer Examinierten Kraft erwarten können...HALLO...hab es in der Praxis nie erfahren...geschweige denn..in Begleitung ausführen können...
ich werde es auch weiterhin verweigern...bis jemand vor Ort es mit mir durchgeführt hat...was in dem Moment auch Deine Pflicht ist...im Endefekt bist Du die verantwortliche für Dein Tun...auch dies wird vorrausgestzt....vom Gesetzgeber....

in diesem Sinne...und mach den Mund auf :)...wenns erforderlich ist...

LG Sem
********6_th Mann
693 Beiträge
Hallo ihr lieben ... ich mache gerade die Ausbildung zur Examinierten und habe vor kurzem erst mitbekommen das laut MDK Altenpflegehelfer nur noch Grundpflege machen dürfen s.c. dürfen die ohne Aufsicht nicht mehr machen, auch wenn sie es bisher vielleicht Jahrelang gemacht haben! Medigabe darf auch nur von Examinierten durchgeführt werden !

Meine Beste Freundin arbeitet auch im Ambulanten Dienst und hat dies auch so Bestätigt ebenso wie mein Chef vom Ambulanten Dienst (ich mache gerade meine 400 Stunden)

Ich hoffe das hilft euch weiter !
hallo @ SeLen_nrw
hab dir per cm einen link zur pdf geschickt
lg

sowas gibt es sicher für nrw auch

bzw müßte länder einheitlich sein
Was bedeutet "dürfen"?
Hier ist sehr zu differenzieren was in Euren Verträgen steht!

Seid ihr ein ambulanter dienst oder ein Heim?
*****sil Frau
385 Beiträge
Ich misch mich dann nun doch mal ein...
Guten Tag erstmal.

Ich habe vor vier Jahren meine Ausbildung zur ex. Altenpflegerin abgeschlossen und arbeite nun auch seit zwei Jahren in einem Fachseminar in Nrw als Dozentin für Pflegeberufe.

Generell ist zu sagen das Pflegehilfen nur grundpflegerische Tätigkeiten ausführen dürfen. Bei uns in Nrw, ist es zumindest das Heim betreffend so, das diese Zustatzscheine die früher jede Pflegehilfe machen konnte, nicht mehr anerkannt werden. Das heißt Pflegehilfen dürfen weder Spritzen (ob S.c. oder i.m.) noch Medikamente verabreichen oder Behandlungspflege durchführen.

Die ausnahme bietet hier das Heim, da ex. Kräfte Tätigkeiten diligieren können, stehen aber weiterhin in der Verantwortung (z.b. anziehen der Kompressionsstrümpfe oder verabreichen der Medikamente).

In allen ambulanten Pflegediensten in denen ich bisher gearbeitet habe, haben Pflegehilfen wirklich nur grundpflegerische Tätigkeiten übernommen, daher hatten diese dann auch mehr Pflegen in der Tour als examinierte Kräfte, welche vorallen Behandlungspflegen hatten.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
APH
also eine APH darf alleine und selbstständig wirklich nur die Grundpflege ausüben in der ambulanten Pflege. Ich habe den aktuellsten Stand eben in meiner Weiterbildung gelernt und da die APH alleine unterwegs ist und keine examinierte Alten- oder Krankenpflegerin in der Nähe ist, wirst du Sie nur für die Grundpflege einsetzen können.
ganau danke für die weiteren aussagen die meine bestätigen (;
es ist alles schon erwähnt worden im heim wenn von einer ex. deligiert darf man subc. u ats strümpfe anziehen usw. ansonsten NICHT (; da aph nur die grundpflege alleine ausüben dürfen ist diese qüalifikation für den ambulanten bereich ziehmlich uninteressant es sei den sie wird halt nur für die grundpflege touren eingesetzt....
sicherlich ist die ausbildung staatlich anerkannt und wie gesagt ich habe frisch die 1j bestanden u sitze in der dreijährigen jetzt und ich kann jetzt schon sagen das in der einjährigen längst nicht so intensiv alles durchgenommen wird. was ja auch sinn macht sonst bräuchte man sich ja auch keine drei jahre da hinsetze gell? (;
******nrw Paar
490 Beiträge
Themenersteller 
Hab mir heute mal die Finger wund telefoniert...
...das ist dabei rausgekommen:

Achtung: Das gilt für NRW im ambulanten Bereich!!!!!!

Pflegehelfer mit 6Wochen Ausbildung und 2jähriger Berufserfahrung
oder 1jährige APH's dürfen diesen Kurs hier belegen:

http://www.pflegefortbildung … /behandlungspflege/index.php

(einfach mal ein Beispiel, gibt es von ganz vielen Anbietern)

und dürfen dann Behandlungspflege bis LG 2 durchführen!
********asha Paar
160 Beiträge
APHs dürfen alle Leistungen des SGB XI erbringen, das heißt alle Bereiche der Grundpflege.
Alle SGB V Bereiche ( Behandlungspflege) werden nur von Fachkräften erbracht.

So ist es zumindest in den meisten Pflegediensten, wobei mein alter Arbeitsgeber auch APHs teile der Behandlungspflege durchführen lies, wie die Gabe von Medis oder die s.c Injektion.
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