Also der Schüler müsste durch seinen Lehrstatus geschützt sein.
Egal in welchem Lehrjahr er sich befindet.
Da würde es eher an der Lehrbeauftragten gehen, sprich die Praxisanleiter.
Aber jetzt mal ehrlich, überlegt mal wie dieser Keim beim ziehen eins Zugangs in die Wunde gekommen sein muß.......entschuldigt, aber das klingt für mich ein wenig unglaublich.
Gäbe ja verschiedene Denkansätze:
Beispiel1: der Schüler hat bei Patient A eine Wunde verbunden in der der Keim sitzt.
Dann hat er den Zugang gezogen ohne sich die Handschuhe zu wechseln.
Dabei hat er anscheinend keinen Tupfer verwendet und direkt mit den Handschuhen auf die Einstichstelle gedrückt.....
Oder Beispiel2:
Patient A hatte den MRSA nicht in einer Wunde sondern in den Atemwegen.......
Somit hätte Patient A eigentlich isoliert liegen müssen.
Dann hätte der Schüler aber mehr angehabt als "nur" ein Paar gebrauchte Handschuhe.
Oder es gab keine Isolation von Patient A und Patient B hat sich eben nicht über den Schüler angesteckt (was ja leider Realität ist das Patienten nicht isoliert werden).
Da wir aber nur dieses Urteil kennen und keine weiteren Hintergründe können wir nur spekulieren.
Mir tut es für den Patienten wirklich sehr leid.
Aber einen Schüler vorschicken ist nicht wirklich okay.