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selbstständige Anästhesieschwester/pfleger

selbstständige Anästhesieschwester/pfleger
gibt es hier jemanden die/der so arbeitet?

mich interssiert auf was ich dabei achten muss.

zählt das unter kleinunternehmen? also wie ist das steuerrechtlich?

habt ihr da infos für mich?
als freiberufliche Pflegeperson musst Du in der Regel kein Gewerbe anmelden, es sei denn, Dein Arbeitgeber betreibt ein Gewerbe. Medizinisch und therapeutische Dienste sind in der Regel davon ausgenommen.

Ab 400,-€ Einkünfte im Monat musst Du Dich aber trotz Selbstständigkeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern (Sonderregelung für Gesundheitsberufe), und naütrlich krankenversichern, außerdem musst Du Dich bei der BGW (Berufsgenossenschaft) selbst versichern, am besten auch eine Freiberuflerhaftpflicht abschließen, gibt es z.B. über den DPV (Deutscher Pflege VErband).

Deine Einkünfte musst Du per Einnahme-Überschuss-Rechnung versteuern, dafür bekommst Du als Freiberufler eine neue Steuernummer (automatisch bei der nächsten Steuererklärung, kannst sie aber auch schon vorher beantragen, falls dir irgendwelche Existenzgründungsfördergelder beanspruchen willst).

Alles Infos aus den Existenzgründungsseminaren der IG freiberuflich und/oder präventiv tätiger Kinderkrankenschwestern e.V:
Auch die AOK ist für Informationen ein guter Ansprechpartner.
Aufpassen solltest du bei deinen Aufträgen, nicht das dir Scheinselbstständigkeit unterstellt wird.

LG
vielen dank schon mal für deine info.

*********e2013:
Aufpassen solltest du bei deinen Aufträgen, nicht das dir Scheinselbstständigkeit unterstellt wird.

wie meinst du das?
Die DRV unterstellt inzwischen allen Ärzten, die auf Auftragsbasis arbeiten, pauschal eine "abhängige Beschäftigung", ergo "Scheinselbständigkeit". Das dürfte Pflegekräften ganz genauso gehen.

Für Ärzte gibt es den BV-H:
http://www.bv-honoraraerzte.de

Für Pflegekräfte gibt es was vergleichbares (google mal ein bisschen rum). Da wird Dir geholfen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist m.E. unabdingbar.
Wie skijunkie bereits sagte, der DRV ist da sehr renitent.
Du mußt mehrere Auftraggeber nachweislich haben sonst unterstellt man dir Scheinselbstständigkeit
vielen dank schonmal.

ich hätte mindestens vier anästhesisten wo ich arbeiten kann.... das bedeutet dann ja, so wie ich euch verstehe, das diese tätigkeit akzeptiert werden würde und nicht als scheinselbständigkeit läuft.

aber

wie hoch müsste denn mindestens der stundenlohn sein den ich auf honorarbasis nehme....ich muss ja auch nach abzug der steuer, krankenversicherung usw noch davon leben können und da habe ich null ahnung von. *gruebel*
Das kann ich dir auch nicht genau sagen, das solltest du dir von einem Steuerberater ausrechnen lassen. Es gibt auch genug Vermittler die dir die üblichen Preise sagen können.
Hinzu kommen noch die Zuschläge.
Vor ein paar Jahren (tm) waren 37,50 bis 40 Euro die Stunde üblich.

Wenn Du für Anästhesiepraxen arbeiten willst, sollte Dich die DRV erst einmal verschonen. Die Praxen werden aber versuchen Deinen Preis zu drücken und Du solltest Dich fragen, ob Du dann dort nicht lieber als Angestellte arbeiten willst, weil das ganz schnell in Richtung Ausbeutung geht. Als Selbständige trägst Du das volle Risiko.

Die Krankenhäuser wurden durch eine beispiellose FUD-Kampagne in die Defensive gedrängt. Angeblich wird den Geschäftsführern mit dem Strafrecht gedroht, wenn sie weiterhin Honorarärzte beschäftigen. Mehrere Auftraggeber "ziehen" nicht, das Ganze ist ein Politikum und kann wahrscheinlich erst vor dem als bürgerfreundlich bekanntem EuGH zu unserem Gunsten entschieden werden. Deutschland ist in meinen Augen eine Bananenrepublik, deswegen bin ich auch ausgewandert.
Das ist leider wahr. In den Kassenverträgen steht drin das sie nicht mit Freiberuflern arbeiten dürfen. Sie können die erbrachten Leistungen dann nicht abrechnen und die Geschäftsführer haften.
Auch in der ambulanten Pflege ist es in den Verträgen ausgeschlossen.
Leider hat noch niemand dagegen beim EuGH geklagt
In den Kassenverträgen steht drin das sie nicht mit Freiberuflern arbeiten dürfen. Sie können die erbrachten Leistungen dann nicht abrechnen und die Geschäftsführer haften.

Sprichst Du von den Praxen oder von den Kliniken?

In beiden Fällen ist das nach hiesigem Kenntnisstand unzutreffend. Es gibt ein ziemlich umstrittenes Urteil des LSG BW vom April 2013, in dem behauptet wird, Ärzte könnten nur als Angestellte im Krankenhaus arbeiten, es sei denn es handelt sich um "Belegärzte". Das Gesetz gibt dazu aber nichts her, ganz im Gegenteil es wurde sogar extra ein Gesetz erlassen, dass Krankenhäuser auch mit nicht angestellten Ärzten zusammenarbeiten dürfen. Der Kollege ist leider nicht in Revision gegangen, so dass das Urteil in BW rechtskräftig geworden ist.

Ich möchte das endlos Palaver zu dem Thema hier nicht aufheizen, damit kann man ganze Bücher füllen, vielmehr würde ich http://www.joyclub.de/my/1944262.meersonne.html weiterhin empfehlen mit dem DBfP Kontakt aufzunehmen und ggf. dort Mitglied zu werden.

Eine Möglichkeit wäre, wenn Du eine Mini-GmbH gründest, der Kapitalbedarf beläuft sich auf 1 Euro Stammkapital plus Gründungskosten. Als Geschäftsführererin einer GmbH kommt die DRV Dir so ohne weiteres nicht bei. Du solltest aber keine Arbeitnehmer anstellen und in andere Betriebe schicken (wenn Du irgendwann einmal so weit entwickelt hast), dass könnte als nicht genehmigte Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden und dafür gibt es richtig Haue! Unterschätze nicht den Papierkrieg und die Notwendigkeit Dich mit den hier angeschnittenen Themen auseinander setzen.

Wenn Du Dich nicht an Berlin gebunden fühlen solltest, kann ich Dich in der Schweiz mit lukrative Alternativen bekannt machen.

http://de.wikipedia.org/wiki … lschaft_(haftungsbeschränkt)

http://www.bundesverband-freiberuflicher-pflegefachkraefte.de/

http://www.derhonorararzt.de … egekr%E4fte-starten-Petition

http://www.bv-honoraraerzte.de
Ich habe die Kliniken und die ambulante Pflegeeinrichtungen gemeint.
es ist wirklich zum heulen wie umflexibel das ganze System ist
http://www.joyclub.de/my/2522971.skijunkie73.html vielen dank für die infos und die links, werde ich mir in ruhe durchlesen.

ich bin momentan schon im ambulanten bereich tätig und dort bei einem anästhesisten angestellt aber nur halbtags.

meine überlegung kam daher weil mein chef nicht mehr genug arbeit hat, ein operateur ist ihm ausgefallen, dort hatten wir drei op tage, er hatte insgesamt zwei angestellte und hat meine kollegin kündigen müssen.

ab und an mache ich noch mit anderen anästhesisten narkosen dann eben auf honorarbasis und ich mache noch die kassen, privat und BG-abrechnung für 3 anästhesisten.

klar habe ich so ein festes einkommen, krankenversicherung usw sind bezahlt...aber ich muss mich eben auch an den tagen zur verfügung halten denn es kann durchaus sein das er dann doch arbeit hat und ich kann da den anderen ärzte nicht zusagen.

*******ie73:
Wenn Du Dich nicht an Berlin gebunden fühlen solltest, kann ich Dich in der Schweiz mit lukrative Alternativen bekannt machen.

ganz ehrlich, daran hatte ich auch schon mal gedacht...aber ist auch nicht ganz so einfach, bin alleinerziehend mit zwei kindern und naja....in ein paar jahren will mich der arbeitsmarkt sicher nicht mehr weil ich dann zu alt bin (zumindest vom ausweis her *zwinker* )

werde mir erstmal die links durchlesen und weiter nachdenken und zur entscheidungsfindung sind infos immer hilfreich.
Schweiz
Als alleinerziehende Mutter kannst Du die Schweiz vergessen, es sei denn, Deine Kinder sind alt und selbständig genug (so ab 12J.), um sich tagsüber selbst zu versorgen.

Wenn Du länger hier bist und nachbarschaftliche Kontakte und Freunde hast, ist das was anderes. Alter spielt eigentlich keine Rolle, eher die Qualifikation (Fachweiterbildung Anästhesie/Intensivmedizin). Was die Rentenversicherung angeht, müsste man mal gucken. Ich weiss nicht, ob man bei der DRV freiwilliges Mitglied bleiben kann, wenn man ins Ausland geht.
Guten Morgen

In der neuen Ausgabe von Pflege und Recht ist ein neues Urteil vom SG Dortmund drin.
Hilft dir vielleicht bei deinen Überlegungen.
Dort geht es um den Sozialversicherungsstatus als selbstständige Anästesieschwester.

Lg
Kannst Du den Artikel verlinken?

Ich habe gerade Google bemüht und vermutlich das zugehörige Urteil gefunden:

http://openjur.de/u/679912.html

Auf gut Deutsch: es ist immer dieselbe Kacke!

Wer hat uns verraten?


Oh das wird schwierig ich Frage morgen meine Kollegin die macht das dann.
Mit dem IPhone bekomme ich das nicht hin.
In der Mai Ausgäbe von PflegeRecht.
Morgen Abend steht der Link zur Verfügung.
Schönen Abend *wink*
*********e2013:
Morgen Abend steht der Link zur Verfügung.

das wäre super.

*******ie73:
Als alleinerziehende Mutter kannst Du die Schweiz vergessen, es sei denn, Deine Kinder sind alt und selbständig genug (so ab 12J.), um sich tagsüber selbst zu versorgen.

mmmh naja...mein sohn wird 13 aber meine tochter wird jetzt erst 10...und bis man kontakte hat ist es sicher schwierig..zumal ich kein französisch oder italienisch kann *gruebel*

aber mensch, in deutschland muss man doch auch überleben können...gibts doch gar nicht.

*******ie73:
Alter spielt eigentlich keine Rolle, eher die Qualifikation (Fachweiterbildung Anästhesie/Intensivmedizin).

tja habe ich nicht, war damals in meiner klinik schwierig und wenn man die weiterbildung bekam musste man sich verpflichten mindestens 5 jahre im haus zu bleiben...klar verstehe ich warum das so ist aber ich habe die weiterbildung nicht.

ich habe nur viel berufserfahrung...habe 14 jahre in der klinik grearbeitet, einer klinik mit maximalversorgung und ich habe die weiterbildung zur kodierassistentin gemacht.
von Zeit zu Zeit schließt der JC automatisch Threads, wenn lange nichts geschrieben wurde*ja*

Vielleicht Interessiert Euch aber noch dieses Thema*ja* und aus diesem Grunde haben wir Mods der Gruppe diesen Thread wieder geöffnet für Euch*smile*

Nun könnt Ihr wieder fleißig schreiben*tipp*

GLG
Eure Gruppen Mods*huhu*
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