Wirtschaft 1
Der V
ertrag, den Europa fürchtetSo gefährlich ist TTIP
Von Christoph Herwartz
Die EU verhandelt ein Freihandelsabkommen mit den USA. Verbraucherschützer warnen vor Chlor, Hormonen und manipulierten Genen in Lebensmitteln. Dabei sind die Gefahren viel größer.
Wenn dahinter Lobbyisten aus den USA stecken, ist ihre Strategie genial: Seit Monaten rüsten Verbraucherschützer, Umweltschützer und die Grünen gegen das geplante Freihandelsabkommen mit den USA. Sie erwarten, dass durch dieses Abkommen Europa etwas mehr wie die USA wird. Masttiere könnten auch hierzulande geklont werden und Wachstumshormone fressen, Agrarkonzerne würden den Widerstand gegen Gentechnik brechen. Das ist zumindest die Befürchtung der Aktivisten und Politiker. Das Symbol für ihren Kampf: das Chlorhühnchen - Geflügelfleisch, das nach dem Zerteilen in Chlor gebadet wird, um Keime abzutöten. In der EU ist dieses Verfahren verboten – warum auch immer. Zumindest klingt es eklig, zu eklig für den konsumbewussten Besseresser.
Das ist TTIP
TTIP (gesprochen "Ti-Tip") steht für "Transatlantic Trade and Investment Partnership" und soll die größte Freihandelszone der Welt werden. Beteiligt wären in erster Linie die USA und die Staaten der EU, aber auch Kanada, Mexiko, die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Eine Freihandelszone umfasst zwei Ebenen: erstens ein Verbot von Zöllen und zweitens angeglichene Regulierungen. Die Zulassung von Autos, die Definition von Steckern und vielleicht auch die Vorschriften für Lebensmittel und Medikamente würden vereinheitlicht, wie sie es etwa innerhalb der EU schon sind. Bei jeder Angleichung muss verhandelt werden, ob zukünftig der US- oder der EU-Standard gelten soll. Verbraucherschützer haben Sorgen, dass die USA auf diesem Weg ihre gentechnisch veränderten oder mit Hormonen behandelten Lebensmittel nach Europa bringen.
TTIP soll außerdem ein Investitionsschutzabkommen beinhalten. Dieses Abkommen erlaubt es Unternehmen, vor wenig regulierten und intransparenten Schiedsgerichten gegen Staaten zu klagen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Die nationalen Gerichte werden damit umgangen.
Mit Lebensmitteln lässt sich Stimmung machen, immerhin hat jeder Bürger damit zu tun. Doch hinter dem Kürzel "TTIP" (gesprochen: Ti-Tip) steht viel mehr als ein paar Änderungen in den Vorschriften für die Nahrungsmittelproduktion. Es steht für "Transatlantic Trade and Investment Partnership" und wenn das Abkommen so unterzeichnet wird, wie es sich die EU und die USA derzeit vorstellen, droht die leise Entmachtung des Rechtsstaats.
Ein Beispiel: Uruguay entschied sich 2006 als erster südamerikanischer Staat, entschlossen gegen das Rauchen vorzugehen. Es sprach ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden aus, ließ Zigarettenpackungen fast komplett mit Warnbildern bedrucken, erhöhte massiv die Tabaksteuer und verbot es, gleiche Zigaretten unter mehreren Markennamen zu verkaufen. Dagegen klagte der schweizerische Tabakkonzern Philip Morris. Er will "mehrere Milliarden US-Dollar" von dem Land, dessen gesamter Staatshaushalt weniger als 15 Milliarden Dollar umfasst, Ausgang ungewiss. Grundlage ist ein sogenanntes Investitionsschutzabkommen, das die Schweiz mit Uruguay 1988 abgeschlossen hatte.
Muss Deutschland vier Milliarden Euro an einen Atomkonzern zahlen?
Fälle wie den von Uruguay gibt es zuhauf. Meistens klagen internationale Konzerne gegen Entwicklungsländer, weil sie sich dort benachteiligt sehen. Und das ist auch die Idee hinter Investitionsschutzabkommen: Sie sollen Unternehmen Sicherheit bieten, damit diese bereit sind, beispielsweise Straßen, Brücken und Staudämme auch in solchen Staaten zu bauen, die sich noch nicht als verlässliche Geschäftspartner bewiesen haben. Ohne die Abkommen müssten Konzerne befürchten, durch willkürliche Gesetze enteignet zu werden.
Die Regeln der Investitionsschutzabkommen mögen schon lange unfair gewesen sein und den Konzernen zu viel Macht über Staaten gegeben haben. Doch immer mehr bekommen auch die Industriestaaten zu spüren, was sie mit den Verträgen angerichtet haben. Kanada wird gerade für ein Fracking-Moratorium verklagt und auch Deutschland steht auf einmal im Fokus: Als nach der Havarie des Atomkraftwerks Fukushima die Bundesregierung den Atomausstieg beschleunigte, musste der schwedische Konzern Vattenfall seine Kraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vom Netz nehmen. Deswegen klagte er auf Schadenersatz in einer Höhe von vier Milliarden Euro. Sollen die Deutschen wirklich dafür bezahlen, dass sie Atomkraft für zu unsicher halten?
Geheimgerichte ohne Aufsicht
Auch innerhalb von TTIP soll es Klauseln zum Investitionsschutz geben. Sie würden die EU-Staaten nun auch noch der Willkür von Unternehmen und Anwälten aus den USA ausliefern.
Ob Vattenfall mit seiner Klage durchkommt, wagt derzeit niemand abzuschätzen. Denn das Gericht, vor dem verhandelt wird, ist nicht etwa das Bundesverfassungsgericht, vor dem auch die Mitbewerber RWE und Eon klagen. Vattenfall hat es vorgezogen, sich auf ein Investitionsschutzabkommen zu berufen und vor ein internationales Schiedsgericht zu ziehen. Diese Möglichkeit haben deutsche Unternehmen nicht. Das ist nicht nur problematisch, weil ausländische Konzerne bevorzugt werden, die Schiedsgerichte entsprechen auch nicht den rechtsstaatlichen Regeln, die für deutsche Gerichte gelten.
So handelt es sich bei den Richtern zum Beispiel um Anwälte, die in anderen Verfahren auch wieder als Kläger oder Verteidiger auftreten können – für dieselben Mandanten. Außerdem sind die Verhandlungen nicht öffentlich, keiner kann kontrollieren, welche Absprachen getroffen werden. Sogar den Schiedsspruch können die Parteien geheim halten. Und was vielleicht der gravierendste Mangel ist: Das Urteil muss sofort umgesetzt werden, eine Berufungsinstanz gibt es nicht. Im Vergleich mit deutschen Gerichten ist das alles ein Witz.
Ein eindrücklicher Artikel der "Zeit" beschrieb vor einigen Wochen, wie sehr Investor-Staat-Schiedsverfahren zum Geschäftsmodell geworden sind – nicht etwa, weil sich so viele Unternehmen benachteiligt sehen, sondern weil es um Milliardensummen geht und es sehr lohnenswert sein kann, ein paar Anwälte gegen einen Staat loszuschicken.
TTIP geht auch ohne Investitionsschutz
Im Vergleich mit den Zuständen in Diktaturen, in denen ausländische Unternehmen sich auf gar nichts verlassen können, sind die internationalen Schiedsgerichte eine Verbesserung. Doch die Abkommen schützen eben nicht nur Investitionen in zwielichtigen Schurkenstaaten. Deutschland hat entsprechende Verträge mit sieben EU-Staaten. Die Klage von Vattenfall beruht auf der Energiecharta – einem Vertrag, den alle 28 EU-Mitglieder ratifiziert haben. Eigentlich soll die Charta die Energieversorgung sichern, der Investitionsschutz ist nicht viel mehr als eine Fußnote: Er nimmt nur 9 der 78 Textseiten ein. Dass sich Deutschland damit angreifbar gemacht hat, scheint über Jahre niemandem aufgefallen zu sein.
Verträge wie die Energiecharta führen nicht nur dazu, dass Staaten verklagt werden, es kommt noch schlimmer: Aus Angst vor Klagen ändert sich sogar ihre Politik, glaubt der Rechtsanwalt Christian W. Konrad aus Wien, der selbst in Investor-Staat-Schiedsverfahren klagende Unternehmen vertritt. Er selbst sieht darin kein Problem. Denn Umweltschutzgründe für Gesetzesänderungen würden oft nur vorgeschoben. Zum Beispiel hätte Spanien zugesagte Förderungen für Solaranlagen wieder zusammengestrichen, weil das Geld fehlte. Begründet wurden die Kürzungen aber mit ökologischen Argumenten. Konrad findet es richtig, dass sich Unternehmen ihr investiertes Geld vom Staat zurückholen können, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Dass der Klageweg über Schiedsgerichte nur ausländischen Investoren offensteht, hält Konrad für einen fairen Ausgleich, da Inländer einen "Heimvorteil" hätten.
Auch in TTIP sollen nun Investitionen geschützt werden, obwohl der Rest des Abkommens auch ganz gut ohne diese Klauseln funktionieren würde. Das sieht auch der Ökonom Gabriel Felbermayr so, der TTIP ansonsten sehr positiv bewertet. Er hat errechnet, dass die Liberalisierung des Handels mit den USA in Deutschland 180.000 Arbeitsplätze schaffen kann – ganz ohne Investitionsschutz.
Vorbild für ein globales Handelssystem
Sigmar Gabriel mit den Verhandlungsführern Michel Froman (USA, l.) und Karel de Gucht (EU, r.) in Berlin. Sigmar Gabriel mit den Verhandlungsführern Michel Froman (USA, l.) und Karel de Gucht (EU, r.) in Berlin.(Foto: imago/Gerhard Leber)
Der Protest richtet sich trotzdem vornehmlich nicht gegen den wirklich gefährlichen Teil von TTIP, sondern gegen die Angleichung von Standards. EU und USA wollen sich auf einheitliche Vorschriften festlegen, nach denen Lebensmittel, Medikamente, Fahrzeuge und vieles mehr produziert und kontrolliert werden. Das würde nicht nur Wachstum schaffen, sondern könnte dazu führen, dass die neuen Standards weltweite Gültigkeit bekommen. Immerhin findet die Hälfte der weltweiten Wirtschaftsleistung in der EU oder den USA statt. Nirgendwo außerhalb des neu entstehenden Wirtschaftsraums sind die Gesetze so verbraucherfreundlich. TTIP könnte damit Vorbild für ein globales Handelssystem sein und damit sogar europäische Standards auf der ganzen Welt verbreiten.
Doch auf beiden Seiten des Atlantiks gibt es Angst vor den Gesetzen der Gegenseite. 94 Prozent der Deutschen bevorzugen die europäischen Lebensmittelstandards, fand das PEW-Institut heraus. Gleichzeitig finden zwei Drittel der US-Bürger die Standards ihres Landes besser. Politiker betonen derzeit, wie ähnlich sich die Vorschriften sind. So würden US- und EU-Behörden die Herstellung von Medikamenten überwachen. Obwohl sie die gleichen Kriterien anlegen, wird jeder Betrieb doppelt geprüft, der auf beide Kontinente liefert. Die gegenseitige Anerkennung des Prüfergebnisses würde doppelte Arbeiten vermeiden, ohne dass dadurch irgendetwas unsicherer würde.
In den meisten Fragen ist noch nicht klar, welche Seite ihren Produktstandard durchsetzen kann, also zum Beispiel, auf welcher Höhe Bremslichter an Autos angebracht werden. Die Verhandlungsführer, EU-Handelskommissar Karel De Gucht und US-Handelsvertreter Michael Froman, versichern stets, dass gesundheitsrelevante Regeln wie die EU-Chemikalienrichtlinie oder das Verbot von Hormonfleisch in der EU nicht angetastet werden. Ob das stimmt, müssen am Ende der Verhandlungen das Europäische Parlament und der US-Kongress entscheiden und vielleicht auch die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten.
Was will Angela Merkel?
Viele Bürger und Politiker glauben aber schon jetzt zu wissen, dass mit der sinnlosen Doppelbürokratie gleich auch die Lebensmittelsicherheit abgeschafft wird. Mehrere Grüne werben dafür, die Verhandlungen einfach abzubrechen. Die Linkspartei ist sowieso dagegen. Und die Kampagnenplattform Campact verweist stolz auf 470.000 Protestunterschriften.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel kann darüber nur den Kopf schütteln. Immerhin setzen sich die Leute gegen etwas ein, das es noch gar nicht gibt. Beim Investitionsschutz geht aber auch der SPD-Politiker auf Abstand. Ihm fehle die Fantasie, sich ein Investitionsschutzabkommen vorzustellen, das europäische Staaten nicht zu sehr einschränkt. CDU-Europakandidat David McAllister hält ein solches Abkommen nicht für nötig. Das Freihandelsabkommen als solches stellen beide nicht infrage.
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Ein Rätsel bleibt, was Bundeskanzlerin Angela Merkel denkt. Sie hatte das Abkommen schon vor Jahren unterstützt. Weil sie die mächtigste europäische Regierungschefin ist, sind alle Augen auf sie gerichtet. Bei ihrem Besuch in Washington verwendete sie viel Zeit darauf, vor Unternehmern für TTIP zu werben. Bis Ende 2015 will sie einen Erfolg, weil dann der Wahlkampf in den USA beginnt und Verhandlungen schwierig werden. Es könnte für Merkel das letzte große Projekt ihrer Karriere werden und ein Denkmal für ihre Regierungszeit. Ob sie den Investitionsschutz als unverzichtbaren Teil dieses Projekts betrachtet, ist nicht klar. In Washington erwähnte sie das Thema nicht.
http://www.n-tv.de/politik/S … st-TTIP-article12786966.html