Rassismus und Wilkur gegen EU Bürger
Ich werde am 05.12.2014 heiraten.....aber ich wollte euch zeigen, wie unfreundlich Deutschland gegen den Französen bleibt.....
Es ist einfach rassismus.... Wenn man weiß was die beiden Kriege gefördert haben und dass meine Familie aktiv war in der Resistanz, mit aller Konsequenzen, welche es bringt, bin ich ummächtig vor soviel Willkur. Sie kassieren Geld für Arbeit die nicht existiert. Wenn man weißt dass ich kann noch dazu beweisen, dass seit 1500 Jahren meine Familie gelebt hat oder geheiratet hat: In Nord Frankreich, in der Lorraine, In französich Basqueland ( Pyreenee Atlantik) und Osterreich.... und dass ich immer in Europa meine Familie Mitglied finden kann.... bin ich unmächtig und trauerig, dass ich werde abkassiert und behandelt wie einer Flüchtling....
Es ist ohne Worten.....
http://www.tagesspiegel.de/m … opaeische-liebe/4510662.html
Ämter und Behörden werden von jeder Menge Vorschriften beherrscht. Wie logisch diese sind, steht meist auf einem anderen Blatt. Unser Leser Jan Wolter beschreibt, welch wirre Blüten der bürokratische Aufwand einer Heirat treiben kann.
Deutschland und Frankreich lagen über Jahrhunderte im Streit miteinander. Mit dem Zweiten Weltkrieg – der schlimmsten Katastrophe der Menschheit – fand er schließlich seinen Höhepunkt. Viel wurde seitdem getan für die Versöhnung der beiden Völker. Nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern vor allem kulturpolitisch wurde viel geleistet. Doch was kann man sich Besseres und Schöneres vorstellen, als eine deutsch-französische Hochzeit?
Ein Integrationsprojekt nach der Graswurzelmethode, das zwei Individuen grenzüberschreitend miteinander vereint und mit sich auch deren Familien. Ein Mikro-Projekt ohne Frage. Doch es ist wohl zugleich das stärkste.
Man sollte meinen, dass ein solches „Projekt“ auf alle Unterstützung der beiden Staaten bauen kann. Die Praxis zeigt: Das Gegenteil ist der Fall. Wer in Deutschland versucht, einen Franzosen oder eine Französin zu heiraten, könnte meinen, dass es ein Gesetz gibt, das eine solche Heirat mit allen bürokratischen Mitteln zu verhindern sucht. Zumindest in der Hauptstadt Berlin kann man davon ausgehen, dass, wenn eine solche Ehe tatsächlich zustande kommt, sie auch in Zukunft alles überstehen wird. Oder aber, dass bei der Überwindung der bürokratischen Hürden bereits die Saat gesät wurde für die spätere Trennung.
Als Deutsche(r) sind beim Standesamt vorzulegen: Kopie des Personalausweises, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Das ist nicht viel und auch leicht zu beschaffen. Als Franzose/Französin ist darüber hinaus ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Und genau hier beginnt der bürokratische Schwachsinn. Um ein solches zu erlangen werden bei der französischen Botschaft exakt dieselben Unterlagen vorgelegt wie auch beim Standesamt: Kopie des Personalausweises, internationale Geburtsurkunde, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, von Beiden.
Und nun der Schildbürgerstreich: Dieses, von den deutschen Behörden verlangte, Ehefähigkeitszeugnis wird von den deutschen Behörden nicht als Ehefähigkeitszeugnis anerkannt. Dabei drängt sich unweigerlich die Frage auf, wieso es dann überhaupt angefordert wird. Man verlangt etwas, wissend, dass man es später nicht anerkennen wird. Da dem deutschen Staat die bis dato beim Standesamt angefallenen Gebühren in Höhe von 105 Euro (es folgen noch weitere Kosten für die eigentlich Trauung mit allerlei Zuschlägen) noch nicht reichen, wird das Kammergericht darauf angesetzt, die Unterlagen nochmals zu prüfen. Dort ist der Prüfaufwand entweder abhängig von der Höhe des Einkommens, denn danach richtet sich die Höhe der Gebühren, oder die angestrebte deutsch-französische Heirat wird von deutschen Behörden ähnlich gewertet wie ein Vergehen. Nur spricht man hier nicht offen von Tagessätzen, wie man es von Urteilen kennt. Das Prinzip ist jedoch dasselbe.
Die eigentlich spannende Frage lautet aber: Was und wie prüft das Kammergericht eigentlich die Ehefähigkeit? Welche Dokumente könnte das Kammergericht anfordern, die nicht schon sowohl dem Standesamt als auch den französischen Behörden beim Ausstellen des Ehefähigkeitszeugnisses vorlagen? Wenn eine französische Behörde belegt, dass ein französischer Staatsbürger nicht verheiratet ist, wie kann diese Aussage dann von einem deutschen Gericht überprüft werden? Wird vielleicht der Bundesnachrichtendienst aktiv und ermittelt in dieser für die deutsche Sicherheit strategisch wichtigen Angelegenheit? Werden dazu E-Mails und Telefonate der Verwandtschaft abgehört? Werden die Mitarbeiter der französischen Behörden, die diesen „Fall“ betreuen observiert, Aufklärungssatteliten eingeschaltet? Was können die deutschen Behörden anderes tun, als den französischen zu glauben? Nichts. Was wird das Kammergericht also anderes tun, als einfach alle Dokumente nochmals anzufassen und dann abzustempeln? Geld kassieren!
Die Unterlagen werden vom Standesamt an das Kammergericht geschickt, was eine ganze Weile braucht. Dieses schreibt als erstes eine Rechnung. Nun sollte man meinen, in Zeiten von Onlinebanking ist das Geld schnell da und die Bearbeitung kann sogleich beginnen. Falsch. Das Geld ist zwar schnell eingezahlt. Bis jedoch die richtige Stelle davon erfahren hat, gehen Wochen – tatsächlich: Wochen – ins Land. Also begibt man sich am besten direkt und persönlich zum Kammergericht und bezahlt vor Ort. Genau so, wie man das wohl schon zu Kaisers Zeiten tat. Oder war das Prozedere damals schlanker?
In Berlin kann eine Hochzeit erst sechs Monate vorher beantrag werden. Das ist für eine länderübergreifende Hochzeit schon reichlich spät, wenn standesamtliche Trauung und Hochzeitsfest an einem Tag stattfinden sollen. Eine Vorlaufzeit von sechs Monaten für das Buchen einer Lokalität und natürlich von Hotels und Flügen ist – insbesondere in der Hauptstadt – reichlich knapp. Doch die ohnehin schon eng bemessenen sechs Monate werden von genannten Verwaltungshürden noch weiter verkürzt. Das Standesamt kann nämlich keinen Termin vereinbaren, bevor das Kammergericht nicht sein OK gegeben hat. Das erfährt man jedoch erst, wenn man seinen Termin beantragen möchte. So eine Prüfung beim Kammergericht kann nämlich einige Monate dauern. Klar, bis die Agenten des BND genügend Informationen zusammengetragen haben vergeht Zeit.
Vermutlich gibt es mehr als ein deutsch-französisches Paar, das im Jahr heiraten möchte. Und es wäre jedem eine große Hilfe, über diese absurde Bürokratie zumindest umfangreich informiert zu sein – und zwar von Beginn an und nicht häppchenweise. Ein kleiner Leitfaden, mit Empfehlungen und einer kleinen Zeitachse existiert nicht ansatzweise. Informationen zum Verfahren erhält man i.d.R. auch nicht telefonisch, sondern nur persönlich beim Standesamt vor Ort. Und wer in Pankow wohnt, aber in Mitte heiraten möchte, darf sich mit zwei Behörden – und dem Kammergericht – auseinandersetzen. Den Sinn all dessen kann einem niemand erklären. Von einer Europäischen Union merkt man bei all den Terminen und bürokratischen Prozessen nichts. Das ganze Verfahren zollt dem europäischen Gedanken Hohn und Spott. Es ist eine Kriegserklärung der deutschen Bürokratie an die europäische Liebe.
PS: Zum Glück trifft man bei diesem Prozess nicht auf „typische Beamte“, sondern tatsächlich auf verständnisvolle und hilfsbereite Menschen, die einem das ganze so unbürokratisch wie möglich zu gestalten versuchen.
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Deutschland und Frankreich lagen über Jahrhunderte im Streit miteinander. Mit dem Zweiten Weltkrieg – der schlimmsten Katastrophe der Menschheit – fand er schließlich seinen Höhepunkt. Viel wurde seitdem getan für die Versöhnung der beiden Völker. Nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern vor allem kulturpolitisch wurde viel geleistet. Doch was kann man sich Besseres und Schöneres vorstellen, als eine deutsch-französische Hochzeit?
Ein Integrationsprojekt nach der Graswurzelmethode, das zwei Individuen grenzüberschreitend miteinander vereint und mit sich auch deren Familien. Ein Mikro-Projekt ohne Frage. Doch es ist wohl zugleich das stärkste.
Man sollte meinen, dass ein solches „Projekt“ auf alle Unterstützung der beiden Staaten bauen kann. Die Praxis zeigt: Das Gegenteil ist der Fall. Wer in Deutschland versucht, einen Franzosen oder eine Französin zu heiraten, könnte meinen, dass es ein Gesetz gibt, das eine solche Heirat mit allen bürokratischen Mitteln zu verhindern sucht. Zumindest in der Hauptstadt Berlin kann man davon ausgehen, dass, wenn eine solche Ehe tatsächlich zustande kommt, sie auch in Zukunft alles überstehen wird. Oder aber, dass bei der Überwindung der bürokratischen Hürden bereits die Saat gesät wurde für die spätere Trennung.
Als Deutsche(r) sind beim Standesamt vorzulegen: Kopie des Personalausweises, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Das ist nicht viel und auch leicht zu beschaffen. Als Franzose/Französin ist darüber hinaus ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Und genau hier beginnt der bürokratische Schwachsinn. Um ein solches zu erlangen werden bei der französischen Botschaft exakt dieselben Unterlagen vorgelegt wie auch beim Standesamt: Kopie des Personalausweises, internationale Geburtsurkunde, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, von Beiden.
Und nun der Schildbürgerstreich: Dieses, von den deutschen Behörden verlangte, Ehefähigkeitszeugnis wird von den deutschen Behörden nicht als Ehefähigkeitszeugnis anerkannt. Dabei drängt sich unweigerlich die Frage auf, wieso es dann überhaupt angefordert wird. Man verlangt etwas, wissend, dass man es später nicht anerkennen wird. Da dem deutschen Staat die bis dato beim Standesamt angefallenen Gebühren in Höhe von 105 Euro (es folgen noch weitere Kosten für die eigentlich Trauung mit allerlei Zuschlägen) noch nicht reichen, wird das Kammergericht darauf angesetzt, die Unterlagen nochmals zu prüfen. Dort ist der Prüfaufwand entweder abhängig von der Höhe des Einkommens, denn danach richtet sich die Höhe der Gebühren, oder die angestrebte deutsch-französische Heirat wird von deutschen Behörden ähnlich gewertet wie ein Vergehen. Nur spricht man hier nicht offen von Tagessätzen, wie man es von Urteilen kennt. Das Prinzip ist jedoch dasselbe.
Die eigentlich spannende Frage lautet aber: Was und wie prüft das Kammergericht eigentlich die Ehefähigkeit? Welche Dokumente könnte das Kammergericht anfordern, die nicht schon sowohl dem Standesamt als auch den französischen Behörden beim Ausstellen des Ehefähigkeitszeugnisses vorlagen? Wenn eine französische Behörde belegt, dass ein französischer Staatsbürger nicht verheiratet ist, wie kann diese Aussage dann von einem deutschen Gericht überprüft werden? Wird vielleicht der Bundesnachrichtendienst aktiv und ermittelt in dieser für die deutsche Sicherheit strategisch wichtigen Angelegenheit? Werden dazu E-Mails und Telefonate der Verwandtschaft abgehört? Werden die Mitarbeiter der französischen Behörden, die diesen „Fall“ betreuen observiert, Aufklärungssatteliten eingeschaltet? Was können die deutschen Behörden anderes tun, als den französischen zu glauben? Nichts. Was wird das Kammergericht also anderes tun, als einfach alle Dokumente nochmals anzufassen und dann abzustempeln? Geld kassieren!
Die Unterlagen werden vom Standesamt an das Kammergericht geschickt, was eine ganze Weile braucht. Dieses schreibt als erstes eine Rechnung. Nun sollte man meinen, in Zeiten von Onlinebanking ist das Geld schnell da und die Bearbeitung kann sogleich beginnen. Falsch. Das Geld ist zwar schnell eingezahlt. Bis jedoch die richtige Stelle davon erfahren hat, gehen Wochen – tatsächlich: Wochen – ins Land. Also begibt man sich am besten direkt und persönlich zum Kammergericht und bezahlt vor Ort. Genau so, wie man das wohl schon zu Kaisers Zeiten tat. Oder war das Prozedere damals schlanker?
In Berlin kann eine Hochzeit erst sechs Monate vorher beantrag werden. Das ist für eine länderübergreifende Hochzeit schon reichlich spät, wenn standesamtliche Trauung und Hochzeitsfest an einem Tag stattfinden sollen. Eine Vorlaufzeit von sechs Monaten für das Buchen einer Lokalität und natürlich von Hotels und Flügen ist – insbesondere in der Hauptstadt – reichlich knapp. Doch die ohnehin schon eng bemessenen sechs Monate werden von genannten Verwaltungshürden noch weiter verkürzt. Das Standesamt kann nämlich keinen Termin vereinbaren, bevor das Kammergericht nicht sein OK gegeben hat. Das erfährt man jedoch erst, wenn man seinen Termin beantragen möchte. So eine Prüfung beim Kammergericht kann nämlich einige Monate dauern. Klar, bis die Agenten des BND genügend Informationen zusammengetragen haben vergeht Zeit.
Vermutlich gibt es mehr als ein deutsch-französisches Paar, das im Jahr heiraten möchte. Und es wäre jedem eine große Hilfe, über diese absurde Bürokratie zumindest umfangreich informiert zu sein – und zwar von Beginn an und nicht häppchenweise. Ein kleiner Leitfaden, mit Empfehlungen und einer kleinen Zeitachse existiert nicht ansatzweise. Informationen zum Verfahren erhält man i.d.R. auch nicht telefonisch, sondern nur persönlich beim Standesamt vor Ort. Und wer in Pankow wohnt, aber in Mitte heiraten möchte, darf sich mit zwei Behörden – und dem Kammergericht – auseinandersetzen. Den Sinn all dessen kann einem niemand erklären. Von einer Europäischen Union merkt man bei all den Terminen und bürokratischen Prozessen nichts. Das ganze Verfahren zollt dem europäischen Gedanken Hohn und Spott. Es ist eine Kriegserklärung der deutschen Bürokratie an die europäische Liebe.
PS: Zum Glück trifft man bei diesem Prozess nicht auf „typische Beamte“, sondern tatsächlich auf verständnisvolle und hilfsbereite Menschen, die einem das ganze so unbürokratisch wie möglich zu gestalten versuchen.
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und dann diese:
Heiraten in Dänemark
Heiraten an 1 Tag: 11.12.; 16.12. Termine- Dezember & Januar frei!
Heiraten an 1 Tag: 11.12.; 16.12. Termine- Dezember & Januar frei!
Das ist die Eu.... Deutschland kassiert EU Bürger und akzeptiert die Papieren von der Turkei nicht Miglied der EU.
es ist ohne Worten...... Ich bezahle auf meine Gehalt einer Zusatz Geld um zu heiraten, sie greifen in meiner private Sphere, sie nehmen mir meiner Würde weg, sie handeln mit mir wie ich hatte etwas getan dass verwerflich ist. Ich habe 6 Monaten gebraucht um aller papieren zu haben und jetzt das... Es ist wirklich ohne Wort.... Wie unfreundlich kann man noch Deutschland gestalten... Wer hier lebt, muss es wirklich wollen.....