pue
http://www.joyclub.de/my/2287905.domsub_18209.html
mir sind geduld und toleranz abhanden gekommen
für einen dialog mit dir!
Wesentliche rechtliche Schritte der Gleichberechtigung der Frau sind auch in Deutschland zum Teil erst im 20. Jahrhundert erfolgt.
1754 wird Dorothea Erxleben aufgrund einer königlich angeordneten Ausnahme als erste Frau – in Medizin – promoviert.
Ab 1896 werden Frauen als Gasthörerinnen an Universitäten in Preußen zugelassen.
1900 erlaubt das erste deutsche Land – das Großherzogtum Baden – das Frauenstudium uneingeschränkt.
1918 wird das Frauenwahlrecht gewährt (die erste Reichstagswahl mit Frauenwahlrecht findet 1919 statt).
1949 wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in das Grundgesetz aufgenommen.
1954 wird das Beschäftigungsverbot verheirateter Frauen im öffentlichen Dienst aufgehoben.
1958 tritt das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft.
Ebenfalls 1958 wird der Lehrerinnenzölibat aufgehoben.
1958 wird nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil das Ehegattensplitting anstelle der steuerlichen Gesamtveranlagung eingeführt.
1959 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die ins Gleichberechtigungsgesetz übernommene Regelung des Gehorsamsparagraphen nichtig ist.
Ab den späten 1950ern wird schrittweise die Koedukation eingeführt (seit 1945 in der Deutschen Demokratischen Republik).
1974 bis 1976 wird durch Novellierung des Paragraph 218 die Abtreibung erleichtert. Die zunächst beschlossene Fristenlösung (Abtreibung während der ersten drei Monate straffrei) wird vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und deshalb durch das Indikationenmodell ersetzt (Abtreibung nur bei Vergewaltigung, Gefährdung des Lebens der Mutter, drohender Behinderung des Kindes sowie soziale Notlage zulässig).
Ebenfalls 1976 wird die Gleichberechtigung bei finanziellen Angelegenheiten in der Ehe jenseits der Schlüsselgewalt eingeführt.
Ebenfalls 1976 wird es möglich, den Namen der Frau als Familienname zu wählen.
1991 verwirft das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, dass der Nachname des Mannes Ehename wird, wenn das Paar sich nicht auf einen Nachnamen einigt.
1992 wird beim Schwangerschaftsabbruch erneut eine Fristenlösung eingeführt, dieses Mal aber mit Beratungspflicht. Dieses Modell wird vom Bundesverfassungsgericht gebilligt.
Ab 1997 ist die Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, wird allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wird daraus ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenbewegung
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mir sind geduld und toleranz abhanden gekommen
für einen dialog mit dir!
Wesentliche rechtliche Schritte der Gleichberechtigung der Frau sind auch in Deutschland zum Teil erst im 20. Jahrhundert erfolgt.
1754 wird Dorothea Erxleben aufgrund einer königlich angeordneten Ausnahme als erste Frau – in Medizin – promoviert.
Ab 1896 werden Frauen als Gasthörerinnen an Universitäten in Preußen zugelassen.
1900 erlaubt das erste deutsche Land – das Großherzogtum Baden – das Frauenstudium uneingeschränkt.
1918 wird das Frauenwahlrecht gewährt (die erste Reichstagswahl mit Frauenwahlrecht findet 1919 statt).
1949 wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in das Grundgesetz aufgenommen.
1954 wird das Beschäftigungsverbot verheirateter Frauen im öffentlichen Dienst aufgehoben.
1958 tritt das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft.
Ebenfalls 1958 wird der Lehrerinnenzölibat aufgehoben.
1958 wird nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil das Ehegattensplitting anstelle der steuerlichen Gesamtveranlagung eingeführt.
1959 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die ins Gleichberechtigungsgesetz übernommene Regelung des Gehorsamsparagraphen nichtig ist.
Ab den späten 1950ern wird schrittweise die Koedukation eingeführt (seit 1945 in der Deutschen Demokratischen Republik).
1974 bis 1976 wird durch Novellierung des Paragraph 218 die Abtreibung erleichtert. Die zunächst beschlossene Fristenlösung (Abtreibung während der ersten drei Monate straffrei) wird vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und deshalb durch das Indikationenmodell ersetzt (Abtreibung nur bei Vergewaltigung, Gefährdung des Lebens der Mutter, drohender Behinderung des Kindes sowie soziale Notlage zulässig).
Ebenfalls 1976 wird die Gleichberechtigung bei finanziellen Angelegenheiten in der Ehe jenseits der Schlüsselgewalt eingeführt.
Ebenfalls 1976 wird es möglich, den Namen der Frau als Familienname zu wählen.
1991 verwirft das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, dass der Nachname des Mannes Ehename wird, wenn das Paar sich nicht auf einen Nachnamen einigt.
1992 wird beim Schwangerschaftsabbruch erneut eine Fristenlösung eingeführt, dieses Mal aber mit Beratungspflicht. Dieses Modell wird vom Bundesverfassungsgericht gebilligt.
Ab 1997 ist die Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, wird allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wird daraus ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenbewegung