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Eine interessante Frage:

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**o3 Mann
592 Beiträge
Themenersteller 
Eine interessante Frage:
Ein Mann und eine Frau beschließen in einer harten Zeit Selbstmord zu begehen.
Sie stehen beide auf dem Dach eines Hochhauses. Bei drei wollen sie springen.
Auf drei springt die Frau, der Mann bleibt stehen. Er sieht zu wie die Frau acht Sekunden fällt, dann öffnet sich ein Fallschirm..

Wer hat wen betrogen?
*******ben Mann
3.383 Beiträge
Die heftige Windboe, die beide packt. Ihn hinunter wirbelt und der Frau den Fallschirm zusammen faltet?
ist Betrug dabei ??
*******alm Paar
7.574 Beiträge
beide haben.......
......sich selbst betrogen,
ahnungslose zocker!
****ta Frau
2.135 Beiträge
Ganz klar
Der mann die Frau. Sie ist schliesslich wirklich gesprungen! Wer wie unten ankommt, war nicht Teil der Abmachung.
Profilbild
**o3 Mann
592 Beiträge
Themenersteller 
Beide beschließen Selbstmord zu begehen...
*******alm Paar
7.574 Beiträge
nein,
beide beschließen den anderen loszuwerden!
*********handy Paar
1.202 Beiträge
Leben ist das, was passiert, während du dabei bist, andere Pläne zu schmieden...
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**o3 Mann
592 Beiträge
Themenersteller 
@sweet calm
Vorsatz kann man höchstens der Frau unterstellen..
****ulf Mann
333 Beiträge
kein Betrug...
...ganz klar, denn die Definition des Betrugs beinhaltet zwingend, dass eine Partei die andere wissentlich schädigt.
In der obigen Geschichte aber kommt keiner zu Schaden. Es hatte auch keiner vor den andern zu schädigen. Selbst wenn einer von beiden tatsächlich gestorben wäre, hätte er sich den Schaden immer noch selbst zugefügt.
****ulf:
kein Betrug...
*liebguck*
so schön erläutert
ob das dem TE aber gefällt
*******z_st Mann
785 Beiträge
@ neowulf

korrekt artikuliert, danke *g*
Profilbild
**o3 Mann
592 Beiträge
Themenersteller 
@ neuwulf
Richtig kein Betrug aber im klassischen Sinne, wie währs mit Arglist? Und Manipulation?
****ulf Mann
333 Beiträge
@who3
Arglist könnte man wohl gelten lassen. Plumpe aber effiziente Variante auf männlicher Seite. Kreativ-elegante aber unsicher-aufwändige auf weiblicher.

Was mit Sicherheit vorliegt ist ein Wortbruch (moralisch) bzw. Vertragsbruch (rechtlich). Beidseitig.

(Wobei ein Vertragsbruch kein Offizialdelikt darstellt, d.h. es braucht einen Kläger. Damit ergibt sich die interessante Nebenfrage ob in so einem Fall zB die Nachkommen des/der Verstorbenen klagen könnten und worauf.)
****ulf Mann
333 Beiträge
...um zu Beurteilen inwiefern wer wen manipuliert hat, müsste man die Geschichte im Detail kennen.
Profilbild
**o3 Mann
592 Beiträge
Themenersteller 
nun, beiden kann man zumindest Angst vorwerfen.
Wenn wir die Situation als Sinnbild betrachten? Sich in etwas einzulassen dann aber doch nicht zu handeln?
**********henke Mann
9.666 Beiträge
Er ...
... hat nicht gesehen, dass sie einen Fallschirm mit auf das Dach genommen hat? So ein Ding ist ganz schön sperrig!

Die zweite Frage, die beim lesen des Eingangspostings kam, war, ob "Betrug" eine philosophische Kategorie ist?
*******enza Mann
3.454 Beiträge
...
Das Interessanteste an der Frage ist wie immer das Verhältnis von Lesesorgfalt zu Assoziationsgallopp.

Bei acht Sekunden Flugdauer kommt nach den newtonischen Beschleunigungsgesetzen unter Vernachlässigung des Luftwiderstands und unter Berücksichtigung von Seillänge und Öffnungsdauer des Fallschirms nur ein einziges Gebäude in Frage, welches sich in Dubai befindet.

Dort sind die von neowulf eingeführten juristischen Termini nicht "einschlägig".

Vielmehl kommt del Bekleidung del Flau und ihlel Obelweite nebst del Malke des velwendeten Haalsplays dolt in Dubai eine viel glößele Bedeutung zu, sowohl julistisch als auch in Bezug auf den Luftwidelstand als Lückkopplung bei del physikalischen Modellbildung.

https://de.wikipedia.org/wik … chsten_Geb%C3%A4ude_der_Welt


Abgesehen davon wird auch nicht gesagt, wer von beiden den Fallschirm auf dem Rücken hatte.
****e_H Mann
8.282 Beiträge
*haumichwech*
Mission Impossible, der für Besucher höchste zugängliche Teil im besagten Gebäude liegt auch nicht hoch genug um 8 sec. freien Fall genießen zu können.
******hen Paar
416 Beiträge
Er!
Sie hätte nie die Reißleine gezogen, wenn er mit ihr gesprungen wäre.
******_22 Frau
11.304 Beiträge
Hmmm

Also praktisch kann es nicht funktionieren, das er ihr den Fallschirm heimlich auf den Rücken gespannt hat.
Aber mal angenommen es wäre so.....
*******ranz Mann
1.556 Beiträge
das ist doch eine kriminaliatische frage.
wer wollte von beiden, dass der andere stirbt, um wieder frei zu sein.
denn jeder von beiden betrog den anderen und nahm billigend den tod des anderen in betracht.
also haben beide auch betrogen ...
Niemand wurde betrogen. Die Frau wusste, das der Mann nicht den Mumm hat zu springen (sie kennt ihn ja nicht erst seit 5 Minuten), und dem Mann ist der Rucksack mit dem Fallschirm auf dem Rücken der Frau nicht entgangen (So ein Rucksack ist ja nicht gerade dezent). Somit war der Ausgang dieser Situation vorhersehbar.
*******use Mann
3.197 Beiträge
Eine moralische Frage
ER ist nicht gesprungen, weil:

1. er hatte es nie vor.

2. im entscheidenden Moment der Selbsterhaltungstrieb stärker war (Angst).

3. er ihren Fallschirm erkannte.

Es ist also nicht ersichtlich, ob er vorsätzlich handelte, sie also betrügen wollte.
Wie ein Mensch in einer Situation um Leben uns Tod reagiert, ist nicht vorhersagbar
-egal wie gut man ihn zu kennen glaubt.

SIE:

Da so ein Fallschirm nicht zufällig erscheint, war klar, daß sie sich nicht an die
Selbstmordabsprache hält, womit sie vorsätzlich handelt.
Ob sie darauf spekulierte, daß er den Fallschirm identifizieren würde, ist nicht bekannt.

Sie hat ihn betrogen, beide werden sich trennen
-und ein neues Leben anfangen. *g*
Eine lustige und wirklich typische Situation in unserer Gesellschaft. Es geht aber um hier zwei Dinge: einmal um Selbstmord und einmal um springen.

Man kann auch springen ohne Selbstmord zu begehen, wie der Fall zeigt. Mit dem Sprung war also kein Selbstmord gemeint und damit keine Verabredung gebrochen...
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