Die Aufgabe habe die Eltern mit der Zeugung des Kindes übernommen. Es ist eine Aufgabe der Gesellschaft gegenüber. Wenn Eltern bei der Bewältigung der Aufgabe, ihrer Kinder zu erziehen, ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft unzureichend nachkommen, tritt der Staat (als eine bestimmte Form der Gesellschaft) ein (Jugendamt). Wer vorher eine (unerlaubte) Abtreibung vornimmt, wird vom Staat ebenso zur Verantwortung gezogen. Die Grenzen der Übernahme von Verantwortung sind hier scharf gezogen und beginnen mit der Schwangerschaft.
Unscharf sind in der Tat die Abgrenzung zu den Begriffen für Pflicht (Gesetzt) und die (gesellschaftliche) Rolle (selbst der "scharfe" Kant hat den Begriff Pflicht ohne Zusammenhang einfach so eingeführt, ohne davon zu reden, wem gegenüber eine Pflicht eigentlich besteht). Wesentlich ist, dass letztere kein Aufgabe implizieren. Sie betreffen jede menschliche Handlung in der Gesellschaft.
Nicht allem was Menschen tun, liegt eine Aufgabe zugrunde. Mit dem Auto fahren ist - außer für Berufskraftfahrer - keine Aufgabe; jeder hat aber die Pflicht die Straßenverkehrsordnung als Gesetz einzuhalten und keine andere Menschen zu gefährden (Pflichtverletzung führt hier zur Strafe); Berufskraftfahrer dagegen haben nicht nur allgemein die Pflicht wie jeder die StVO einzuhalten, sondern darüber hinaus die Verantwortung für die Ladung, diese also unversehrt innerhalb einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort zu bringen.
Tatsächlich wird auch oft hier von Pflicht gesprochen, was ich aber für eine sprachliche „Unsauberkeit“ ansehen. Pflicht resultiert nur aus dem Gesetz. Allerdings kann es in einem Arbeitsvertrag, als Form einer Regel (Gesetzt) vorgesehen sein, dass einem Kraftfahrer keine (unverschuldete) Zeitüberschreitung beim Transport einer Ladung von z.B. 3 Stunden gestattet wird; es kann also hier eine Pflichtverletzung eintreten und ggf. eine Strafe durch den „Aufgaben“-/Arbeitgeber, zur Folge haben (moralische Pflicht ist dabei noch etwas anderes und steht dann in Beziehung zur Ethik).
Es besteht also eine große Nähe zwischen Verantwortung und Pflicht. So kann es somit sein, dass ein Mensch, in Missachtung seiner Verantwortung, eine Pflicht aus dem Gesetz, nehmen wir das Arbeitsrecht, verletzt. Nicht jede unzureichende Wahrnehmung von Verantwortung muß aber gleich eine Pflichtverletzung bedeuten und gegen ein Gesetzt verstoßen (so kann es sein, dass einem Kraftfahrer, der 20 Jahre seine Verantwortung - in seiner Arbeit bei seiner Aufgabenerfüllung gegenüber dem Chef - unzulänglich wahrgenommen hat, dieses in sein Arbeitszeugnis geschrieben bekommt, ohne dass er dafür jedoch bestraft zu werden braucht).