@ cioccolata
Janeeisklarne! Ich habe das Gefühl, dass Du weniger differenzierst, als vielmehr von schönen Einzelerlebnissen ausgehend allzu sehr verallgemeinerst...
In der Studie von Heitmeyer/Müller/Schröder (1997, S. 129) stimmten 35,7 % der befragten türkischen Jugendlichen
folgender Aussage zu: „Wenn es der islamischen Gemeinschaft dient, bin ich bereit, mich mit körperlicher Gewalt gegen
Ungläubige durchzusetzen.“ 24,3 % bejahten die Aussage: „Wenn es der islamischen Gemeinschaft dient, bin ich
bereit, andere zu erniedrigen.“ 28,5 % reagierten positiv auf die Aussage „Gewalt ist gerechtfertigt, wenn es um die
Durchsetzung des islamischen Glaubens geht.“ Und 23,2 % stimmten der Aussage zu: „Wenn jemand gegen den Islam
kämpft, muß man ihn töten.“ In der vorliegenden Studie „Muslime in Deutschland“ stimmen 33,6 % der Aussage
zu „Die Bedrohung des Islam durch die westliche Welt rechtfertigt, dass Muslime sich mit Gewalt verteidigen“. 21,4 %
bejahen die Aussage „Gewalt ist gerechtfertigt, wenn es um die Verbreitung und Durchsetzung des Islam geht.“ Und
24,0 % äußern Zustimmung zur Vorgabe „Wenn es der islamischen Gemeinschaft dient, bin ich bereit, körperliche
Gewalt anzuwenden“ (S. 319).
folgender Aussage zu: „Wenn es der islamischen Gemeinschaft dient, bin ich bereit, mich mit körperlicher Gewalt gegen
Ungläubige durchzusetzen.“ 24,3 % bejahten die Aussage: „Wenn es der islamischen Gemeinschaft dient, bin ich
bereit, andere zu erniedrigen.“ 28,5 % reagierten positiv auf die Aussage „Gewalt ist gerechtfertigt, wenn es um die
Durchsetzung des islamischen Glaubens geht.“ Und 23,2 % stimmten der Aussage zu: „Wenn jemand gegen den Islam
kämpft, muß man ihn töten.“ In der vorliegenden Studie „Muslime in Deutschland“ stimmen 33,6 % der Aussage
zu „Die Bedrohung des Islam durch die westliche Welt rechtfertigt, dass Muslime sich mit Gewalt verteidigen“. 21,4 %
bejahen die Aussage „Gewalt ist gerechtfertigt, wenn es um die Verbreitung und Durchsetzung des Islam geht.“ Und
24,0 % äußern Zustimmung zur Vorgabe „Wenn es der islamischen Gemeinschaft dient, bin ich bereit, körperliche
Gewalt anzuwenden“ (S. 319).