Ethik: Darf man Kinder körperlich verletzten (beschneiden)?
Dürfen Kinder in diesem Staat beschnitten, d.h. körperlich verletzt werden, weil es bestimmte Vorstellungen von deren Notwenigkeit davon gibt? Soll es zukünftig möglich sein Deutschland bestimmte Eltern (z.B. Muslime) ihre Kinder an den Geschlechtsteilen (Schwanz, Votze) verletzen (beschneiden, verstümmeln), weil sie religiöse Vorstellungen damit verbinden (Vorhaut der Klitoris der Scheide, Vorhaut des Penis)? Ich denke, dass zunächst der Wille des Kinder dafür maßgebend wäre. Das Kind ist ein Mensch und für alle Handlungen die ihn betreffen gilt als (allgemeinster) Grundsatz die Freiheit. Dagegen steht, dass nach geltendem Recht Kinder wegen ihrer persönliche Unreife in diesem begrenzt sind, bis sie erwachsen sind. In dieser Zeit haben die Eltern (noch) das Recht in Grenzen über ihre Kinder zu entscheiden.
Die Grenzen sind dabei dort wo sie auf die allgemeinen Vorstellungen des Staates und damit der Gesellschaft treffen. So dürfen Eltern aufgrund welcher (persönlichen) Vorstellungen auch immer (ihre) Kinder weder z.B. töten noch sexuell gebrauchen. Die Eltern sind nach den Vorstellungen der Deutschen Kultur verpflichtet ihre Kinder ohne Gewalt zu begegnen (Kinder sind insbesondere noch schwach und bedürfen der behutsamen Erziehung).
In gleicher Weise dürfen Eltern ihre Kinder körperlich verletzten (Körperverletzung) indem sie an ihren Geschlechtsorganen Beschneidungen durchführen (lassen). Das gilt selbst dann, wenn ihnen (aus welchen Gründen oder nach welchen Theorien auch immer wie z.B. Glaube, Schriften) grundsätzlich daran gelegen ist und sie es daher wollen.
Gegen solche körperlichen Verletzungen (die nicht aufgrund einer Erkrankung durchgeführt werden und somit nicht medizinisch begründet sind) sprechen im Einzelnen:
- Diese Verletzungen sind nicht wieder rückgängig zu machen (es könnte aber Kinder geben, die später als Erwachsene diese Beschneidung nicht mehr wollen).
- Jeder Eingriff in den Körper eines Menschen stellt ein gesundheitliche Risiko dar (Infektionen) und verursacht zudem Schmerzen.
- Diese Gläubigen können ihren anderen (religiöse) Vorstellungen in Deutschland unabhängig davon uneingeschränkt nachgehen, weil sie insgesamt nicht von diesen Verletzungen (Verstümmelungen) abhängen (z.B. sind Lesen der religiösen Schriften, gutes religiöses Handeln, Besuch der Moscheen, Gebet nicht davon abhängig, ob das Kind vorher verstümmelt wurde).
Eltern können, wenn sie es wollen und es ihnen wichtig ist, Deutschland in Freiheit verlassen, wenn ihnen in anderen Ländern (z.B. auch in ihrem Heimatland) solche Handlungen (Rituale) an ihren Kindern möglich bzw. dort sogar üblich sind.
Ich denke also, dass man in dieser Frage solange warten sollte, bis die Kinder erwachsen sind und sie als solche selbst darüber entscheiden können (dürfen). Andernfalls sollte man diesen Eltern also alternativ vorgeben, Deutschland mit ihren Kindern zu verlassen um ihre kulturelle Heimat neu zu bestimmen. Das sollte auch so im Gesetzt verankert werden, nachdem vorher darüber eine Volksabstimmung durchgeführt wird (denn das ist ja hier nur meine eigene Ansicht...). Wie denkt ihr darüber?