erweiteter Ehevertrag?
Die Gemeinschaft der Erleuchteten
Für Menschen, die sich gerne in festen Rahmen und Verträgen bewegen wollen und Hierarchie-Strukturen lieben eine Möglichkeit. Ich finde den ersten Satz gelungen (allerdings viel zu wenig im Verhältnis dann zu dem wie dann mit anderen ich umgehen soll), mit dem restlichen Konstrukt würde ich nicht glücklich werden .
1)
Die primäre Beziehung ist die Beziehung mit sich selbst, d.h. mit der eigenen Ichheit. Das ist das höchste Gut jeder Person.
Die zweitwichtigste Beziehung ist die Beziehung mit dem eigenen polyamorischen Partner bzw. den polyamorischen Partnern. Nur die Dauerhaftigkeit der Beziehung mit dem Partner/den Partnern garantiert eine erfolgreiche Verwirklichung der primären Beziehung. Weshalb?!
Eine Person, die in bewusstem Kontakt mit ihrer Göttlichen Ichheit ist, nimmt auch die Göttliche Ichheit ihres Partners wahr. Einer solchen Person fällt es daher nicht schwer, die Begrenztheiten und Unvollkommenheiten ihres Partners anzunehmen. Andererseits beherrschen wir durch das Annehmen der Begrenztheiten und Unvollkommenheiten unseres Partners gleichzeitig auch die eigenen Begrenztheiten und Unvollkommenheiten, die wie Schleier sind, welche den Blick auf die eigene Ichheit vernebeln. Daher bedeutet das Ausdauern in der Partnerschaft das Ausdauern in der Beziehung zum eigenen Wahrhaftigen Ich. Judas hat zuerst das Göttliche Leben in sich verraten und erst danach den anderen Menschen. Um seine(n) Partner verraten und verlassen zu können, muss man zuerst die Beziehung zur eigenen höheren Natur verraten und verlassen. Daher stellt jede dauerhafte, echte Partnerschaft gleichzeitig auch eine Methode des geistigen Wachstums und der Selbstvervollkommnung dar.
2) In der Komaja Meditation, aber auch in den alltäglichen Fantasien, nutzt du in erster Linie die Vision mit deinem primären Partner / deinen primären Partnern.
3) Mit dem Partner / den Partnern verbindet dich auch ein schriftlicher liebeserotischer Vertrag (über eine offene Ehe, eine Sajedna o.ä.).
Die menschliche Erfahrung wie auch die Wissenschaft weisen zweifellos auf die Tatsache hin, dass alle Menschen polyamorisch sind. Wir können hinsichtlich dieser Tatsache unbewusst sein (bis zum Moment des ersten Betrugs oder der ersten Trennung); wir können gegen sie kämpfen (wie z.B. die konsequenten (?) Katholiken) oder wir können sie weise akzeptieren und in unserem liebeserotischen Vertrag bearbeiten – um zu vermeiden, dass wir aus Unbewusstheit oder Dickköpfigkeit nicht nur den Partner, sondern auch das höchste Gut, d.i. die Beziehung zu unserer eigenen Ichheit verlieren.
4) Für eure Beziehung tragen auch euer liebeserotischer Pate und eure liebeserotische Patin Mitverantwortung, die ihr aus den Reihen eurer besten Freunde wählt (aber nicht aus dem eigenen tantrischen Kreis).
5) Eine Person, die einer polyamorischen Beziehung beitritt, kann im ersten Jahr nur mit Einverständnis ihres Partners / ihrer Partnerin, der Paten und des tantrischen Meisters mit dritten Personen aus dem gleichen polyamorischen Milieu sexuell verkehren.
6) Neue Verliebtheiten, Begegnungen und Abenteuer dürfen niemals zur Vernachlässigung der primären Beziehung (Beziehungen) führen. Falls dies dennoch geschieht, muss man auf Verlangen des Partners die neue Beziehung einschränken oder sogar abbrechen. (Von diesem Recht darf der Partner nicht häufiger als gegenüber zwei aufeinander folgenden Personen Gebrauch machen).
7) Die üblichen Rechte und Freiheiten soll man unbedingt einschränken im Falle von Krankheit, studien- oder arbeitsbedingter Überlastetheit, Beziehungskrisen sowie in anderen ähnlichen Fällen, auf die sich die Partner einigen.
Eine Person, die bereits Erfahrung in einer oder zwei erfolgreichen polyamorischen Beziehungen von insgesamt mindestens 5 Jahren Dauer hat, soll gegenüber ihrem polyamorisch unerfahrenen und/oder erfolglosen Partner auf jeden Fall über die größeren Rechte und Freiheiten verfügen.
9) Das polyamorische Milieu einer Person, die gegen den eigenen liebeserotischen Vertrag wegen einer anderen Person oder einfach wegen des Bedürfnisses nach unbegrenzter sexueller Freiheit verstößt, ist verpflichtet, diese Person auch als solche auszuweisen.
II An Andere Weitergeben und weiteres Bereichern
1) Sex kann man missbrauchen (um Abhängigkeiten zu schaffen, für Machtspiele, des Geldes wegen usw.) aber auch gebrauchen (für das Befreien von Stress, für das Ausdrücken von Liebe und Zuneigung, für körperliches und seelisches Heilen, für die Erlangung höherer Bewusstseinszustände, Glückseligkeit usw.). Also, nur Dummköpfe und Unaufgeklärte denken, dass man Sex nur dann tut, «wenn er steht» oder «wenn du feucht wirst».
2) Durch das Training und die Kultur der Liebe und Verliebtheit zu mehreren Personen, beglücken und bereichern wir, indem wir uns auch anderen geben, sowohl uns selbst als auch andere – und damit auch den/die eigenen Partner. (Sex mit Dritten wirkt, wenn er mit den richtigen Motiven und auf richtige Weise ausgeübt wird, sehr inspirativ auf polyamorische «Ehen».)
3) Das Maß an Freiheit jedes Mitglieds einer polyamorischen Gemeinschaft (einer offenen Ehe, Komajas Sajedna u.ä.) wird bestimmt durch das gemeinsame Interesse am Schutz und am Vertiefen der bereits bestehenden polyamorischen Gemeinschaft.
4) Das Maß and Freiheit wird bestimmt auch durch das Maß an (bereits bestätigter) Fähigkeit, dauerhafte Liebesbeziehungen (insbesondere parallele Liebesbeziehungen) zu verwirklichen.
5) Im Falle eines Konflikts hinsichtlich des Maßes an Freiheit soll auf alle Fälle der Ratschlag und die Meinung der liebeserotischen Paten bzw. je nach Bedarf auch des tantrischen Meisters eingeholt werden.
6) Über die Begegnungen mit dritten Personen (wann, wie oft, mit wem, weswegen usw.) überlegt und beschließt man gemeinsam, und nicht jeder für sich.
7) Die Freiheit rechtfertigt ihre Existenz nur insofern sie die primäre Beziehung oder die primären Beziehungen erfrischt und bereichert.
Die Freiheit soll man auf diskrete Weise leben, auf eine Weise, die nicht im geringsten weder die eigenen Kinder noch die Kinder der Anderen verunsichert, und auch im Einklang mit der Bewusstseinsebene und der Kultur der breiteren Umgebung.
9) In Fällen, in denen sowohl die Beziehung zur eigenen Ichheit als auch die Beziehung mit dem/den primären Partner/n fehlerlos ist, gibt es grundsätzlich kein Bedarf nach Einschränkung der sexuellen Freiheiten.
Die Sieben Bedingungen für das geistige Wachstum in Komaja sind allgemeine ethische und gesundheitliche Normen:
• die dreifache Gewaltlosigkeit
• Ehrlichkeit im sexuellen und liebeserotischen Leben
• kein Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen sowie von Fleisch und Fisch
• der Glaube an das Gute
• die Beherrschung der Rede und des Schweigens
• die Bewusstmachung, Beherrschung, Veredelung und Transformation des Sexes
• das Bemühen, sein Streben mit den Bedürfnissen der Menschheit in Einklang zu bringen