köstlich amüsiert...
und selten so gelacht.... besonders über den (ersten?) Beitrag von St_Serendipity.... und habe Joshis Singledefinitionen noch eine hinzuzufügen.... nämlich die der Statistik...:D
... denn nach meinem Verständnis bin auch ich ein Single, weil ich meinen Haushalt mit keiner anderen Person teile.
In der wikipedia finde ich z.B. auf der Suche nach dem Begriff Single einen Artikel, in dem der "Alleinstehende" beschrieben wird:
Als Alleinstehender oder umgangssprachlich als Anglizismus als Single wird eine erwachsene Person bezeichnet, die ohne feste soziale Bindung an eine Partnerin oder einen Partner sowie ohne minderjährige Kinder im Haushalt lebt. Nach dieser Definition sind Alleinerziehende keine Singles. „Alleinstehender“ ist ein statistischer Begriff für Einpersonen-Haushalte, das Attribut „ledig“ eine amtliche Bezeichnung für Personen, die nie verheiratet waren, „Junggeselle“ eine umgangssprachliche Bezeichnung für denselben Sachverhalt.
und weiter:
Statistisch sind die Begrifflichkeiten nicht eindeutig. Häufig werden unter Singles Ein-Personen-Haushalte verstanden. Diese können aber durchaus in einer Partnerbeziehung, gar Ehe mit getrennten Wohnungen leben. Das Statistische Bundesamt hat 2001 in seinem Mikrozensus ermittelt, dass 17 % der Menschen in Ein-Personen-Haushalten lebten.
Auch wenn ich also in einer offenen LAT-Beziehung lebe, halte ich es für legitim und keineswegs als eine Lüge, mich als Single zu bezeichnen, vorausgesetzt natürlich, ich erläutere auch transparent mein Beziehungsmodell.
Nach der Ehe..... und der "Wilden Ehe" hat sich die Gesetzgebung die "Lebenspartnerschaft" ausgedacht, mit der sie zwei Personen, die einen gemeinsamen Haushalt bewohnen auch in einen juristischen Kontext zwängen und so den Versuch unternehmen, diesen beiden Personen eine gegenseitige soziale Verantwortung zuzuweisen.
Ich möchte zwar lieben.... auch verbindlich, aber nicht in eine Versorger-Rolle gedrängt werden, halte es dagegen für erstrebenswert, dass die in (auch mehrere) in Beziehung lebenden Personen wirtschaftlich selbständig sind, aber nicht eine Verantwortung anderen gegenüber gedrängt werden, sondern ein bedürftigter Partner durchaus auch Ansprüche dem Sozialstaat gegenüber geltend machen kann.
..... hmm.... das wäre wohl fast ein Thema für einen eigenen Thread (Selbst- und gesellschaftliche Verantwortung), aber ich möchte mich dort nicht mit Tomaten bewerfen lassen...;-)