Zitat von *****olf:
„Zitat von Ahja_Baerli:„
Der Staat sind alle Steuerzahler.
Warum sollte die Gemeinschaft der Steuerzahler denn Menschen Unterhalt leisten, statt die Partner/innen, mit denen man zusammen lebt ?...
Tja, da finden sich ganz viele Argumente. In ganz vielen Ausführungen und Untersuchungen. Viel überschneidet sich mit der Diskussion um das BGE.
Und einem unterschiedlichen Staatsverständnis.
Der Staat sind alle Steuerzahler.
Warum sollte die Gemeinschaft der Steuerzahler denn Menschen Unterhalt leisten, statt die Partner/innen, mit denen man zusammen lebt ?...
Tja, da finden sich ganz viele Argumente. In ganz vielen Ausführungen und Untersuchungen. Viel überschneidet sich mit der Diskussion um das BGE.
Und einem unterschiedlichen Staatsverständnis.
Das kann man auch vertreten, aber so weit meinte ich das gar nicht mit der angebrachten Skepsis. Ich meinte eher den Gerechtigkeitsgedanken, d.h. wenn der Staat (der wir nach meiner Meinung nicht alle sind, aber das führt zu weit) per Verantwortungsgemeinschaft definieren will, dass ein Beteiligter keinen Anspruch auf staatliche Leistungen hat, weil ein anderer Beteiligter ihm Unterhalt zahlen kann, dann sollte der Zahlende aber auch die gleichen Rechte haben, wie die Unterhaltspflichtigen sonst (und da denke ich eher wird es der Verantwortungsgemeinschaft dann von seiten der FDP bestimmt nicht ermöglicht, durch gemeinsame Steuererklärung einen Splittingvorteil zu generieren oder einen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von 400.000 Euro in Anspruch zu nehmen).