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Kann das echte Liebe sein ? Verantwortungsgemeinschaft ?

*********marrn Mann
1.404 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *****olf:
Zitat von Ahja_Baerli:„

Der Staat sind alle Steuerzahler.

Warum sollte die Gemeinschaft der Steuerzahler denn Menschen Unterhalt leisten, statt die Partner/innen, mit denen man zusammen lebt ?...
Tja, da finden sich ganz viele Argumente. In ganz vielen Ausführungen und Untersuchungen. Viel überschneidet sich mit der Diskussion um das BGE.
Und einem unterschiedlichen Staatsverständnis.

Das kann man auch vertreten, aber so weit meinte ich das gar nicht mit der angebrachten Skepsis. Ich meinte eher den Gerechtigkeitsgedanken, d.h. wenn der Staat (der wir nach meiner Meinung nicht alle sind, aber das führt zu weit) per Verantwortungsgemeinschaft definieren will, dass ein Beteiligter keinen Anspruch auf staatliche Leistungen hat, weil ein anderer Beteiligter ihm Unterhalt zahlen kann, dann sollte der Zahlende aber auch die gleichen Rechte haben, wie die Unterhaltspflichtigen sonst (und da denke ich eher wird es der Verantwortungsgemeinschaft dann von seiten der FDP bestimmt nicht ermöglicht, durch gemeinsame Steuererklärung einen Splittingvorteil zu generieren oder einen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von 400.000 Euro in Anspruch zu nehmen).
*******enig Mann
10.061 Beiträge
Ich glaube, dass du einige Dinge vermischt hast. Als erstes: der Versorgungsanspruch einzelner gegenüber unserem Staat, der wir deinem Beitrag zufolge nicht alle sind (Begründung?) hat nichts mit der Form der Lebensgemeinschaft zu tun. Zweitens das Gerechtigkeitsempfinden, das selbstverständlich immer rein subjektiv ist: ich persönlich habe absolut gar nichts dagegen, wenn ein Dagobert seine Daisy und vielleicht auch noch den Donald oder Goofy, die nicht so viele Taler im Geldspeicher haben, durchfüttert. Er lebt mit ihnen zusammen, er hat viel Geld, die anderen wenig, zusammen reicht es. Bei einer gemeinsamen Steuerveranlagung macht Dagobert einen guten Schnitt, weil seine Steuern drastisch sinken, Splitting ist in meinen Augen verfassungswidrig und gehört abgeschafft, abgesehen davon wird damit nur ein Weltbild aus der Adenauer-Zeit unterstützt.
*********marrn Mann
1.404 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******enig:
Als erstes: der Versorgungsanspruch einzelner gegenüber unserem Staat, der wir deinem Beitrag zufolge nicht alle sind (Begründung?) hat nichts mit der Form der Lebensgemeinschaft zu tun.

Nur weil du gefragt hast (pollitische Diskussionen sind von Seiten des JC ja eher unerwünscht): ich sehe den Staat als Machtausübungsinstrument der jeweils ökonomisch herrschenden Gesellschaftsschicht. Und doch, der Versorgungsanspruch hat mit der From der Lebensgemeinschaft zu tun, ein Beispiel: ein bedürftiger Part von getrennt lebenden Eheleuten wird keine Unterstützung bekommen, wenn der andere Part zu Unterhaltsleistungen in der Lage ist. Bei einem unverheiratetem Paar in getrennten Wohnungen wird der bedürftige Part Leistungen erhalten. Es geht aber nicht nur um Versorgungsansprüche, sondern um Besserstellung oder Schlechterstellung aufgrund der Form der Lebensgemeinschaft.

Zitat von *******enig:
Zweitens das Gerechtigkeitsempfinden, das selbstverständlich immer rein subjektiv ist

Das Empfinden sicher, aber Gerechtigkeit hat schon einen objektivierbaren Kern. Als sich das Bundesverfassungsgericht z.B. mit der Frage beschäftigt hat, ob man eingetragene Lebenspartnerschaften von dem Splittungvorteil ausschließen darf, wurde das ganz gut erklärt (Beschluss vom 07. Mai 2013, 2 BvR 909/06). Verkürzt ausgedrückt: bei typisierender Betrachtung dürfen in wesentlichen Elementen gleiche Lebenssachverhalte oder Gruppen nicht ungleich behandelt werden - was zu dem Schluss führte, dass entgegen deiner Meinung nicht das Splitting verfassungswidrig ist, sondern das Splitting auch den eingetragenen Lebenspartnerschaften zusteht.
*******erli Paar
4.485 Beiträge
Themenersteller 
Bestimmte Möglichkeiten existieren schon

Unterhalt an andere Personen

Bei Zahlungen an nicht unter­halts­berechtigte Personen handelt es sich grund­sätzlich um private Ausgaben. Die lassen sich nicht absetzen. Ausgenommen sind Paare in eheähnlicher Lebens­gemeinschaft, wenn das Amt einem Partner Sozial­leistungen wie Arbeits­losengeld II kürzt, weil sie einen gemein­samen Haushalt führen. Hat der Empfänger keinen Antrag auf Sozial­hilfe gestellt, weil er mit einer Ablehnung rechnete, zieht das Finanz­amt Unterhalt ohne Nach­weis vom zu versteuernden Einkommen ab. Ansonsten verlangt es in der Regel eine Bescheinigung der Arbeits­agentur.

Andere müssten natürlich neu geschaffen werden, um der Steuergerechtigkeit zu genügen.

Im Prinzip wäre die einfachste Version, die Ehe für mehr als 2 Menschen zuzulassen, statt nur für alle Menschen.
*******enig Mann
10.061 Beiträge
@*********marrn ich weiß schon, dass Splitting nicht verfassungswidrig ist, aber ich habe die wohlgemerkt persönliche Meinung, dass es das ist. Ansonsten liegt der BVG natürlich völlig richtig, wenn der Splittingvorteil nicht nur Eheleuten, sondern auch den Mitgliedern von eingetragenen Partnerschaften zustehen soll. Und @*******erli die "Ehe für alle" wäre ein Modell, wenn sie auch so gestaltet wäre, nämlich, dass alle, die eine Ehe eingehen wollen, das auch tun können. Ich habe jedoch den Eindruck, dass der Begriff nur deshalb gewählt wurde, weil Homoehe zu unfreundlich klingt.
*******erli Paar
4.485 Beiträge
Themenersteller 
Und dabei wäre die Ehe für mehr als 2 Menschen sehr wichtig



damit auch Partnerschaften mit mehr als 2 Menschen rechtlich abgesichert sind.
Denn sie existieren ja auf vielfältige Art und Weise.


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