soweit ich weiß, kann man mittels Vollmachten (Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht - ich bin kein juristischer Profi) dafür sorgen, dass eben nicht die nahen Verwandten das Sagen haben, sondern auch Lebenspartner das Heft des Handelns in der Hand behalten.
Auch im Krankheitsfall besteht ja oft der verbreitete Irrtum, nur nahe Verwandte erhalten Auskünfte seitens des medizinischen Personals über den Gesundheitszustand des eigenen Partners (wenn man mit diesem nicht verheiratet ist).
Immer dann, wenn ich in der Vergangenheit in ein Krankenhaus eingewiesen wurde, habe ich auf Grundlage der EU-DSGVO namentlich die Personen bestimmt, die ein Auskunftsrecht haben und kann auf diese Weise auch nahe Verwandte davon ausschließen.
Wenn die FDP von Verantwortungsgemeinschaft spricht, klingeln bei mir schon die Alarmglocken und ich fühle mich an den Begriff der Bedarfsgemeinschaft erinnert.
Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Rechtsbegriff der Sozialhilfe in Deutschland. Er wurde im deutschen Recht bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende 2005 in das neu geregelte Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) übernommen. Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.
Da wird dann auch schnell mal eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert, auch wenn zwei Menschen einfach nur zusammenleben wollen und ganz bewusst nicht heiraten, um eben nicht vom Staat die gegenseitige materielle Verantwortung aufgebrummt zu bekommen, so ähnlich wie es Banken mit Bürgschaften versuchen, sich gegen Verluste abzusichern, indem diese dann auf Angehörige abgewälzt werden.