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Kann das echte Liebe sein ? Verantwortungsgemeinschaft ?

*******erli Paar
4.485 Beiträge
Themenersteller 
Kann das echte Liebe sein ? Verantwortungsgemeinschaft ?
Ein wie ich finde sehr gelungener Beitrag, der zeigt wie simpel und konserativ im Prinzip eine Liebe zu Dritt funktionieren kann.



Die FDP schlägt in ihrem aktuellen Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 ein Konzept vor, das auch Beziehungen von mehr als zwei Menschen rechtlich absichern würde. Die Partei nennt das "Verantwortungsgemeinschaft".

Was sagt Ihr zum Thema Verantwortungsgemeinschaft ?


Danke, eine Beziehung zu dritt wäre mein größter Wunsch. Wäre schön, wenn das dann auch eine rechtliche Anerkennung finden könnte.
*********marrn Mann
1.404 Beiträge
Gruppen-Mod 
Verantwortungsgemeinschaft einführen
Wir Freie Demokraten wollen die Verantwortungsgemeinschaft
neben der Ehe gesetzlich verankern. Dabei soll die
Ausgestaltung der Rechte und Pflichten innerhalb einer Verantwortungsgemeinschaft
stufenweise variiert werden können.
Zwei oder mehr volljährige Personen, die sich persönlich
nahestehen, aber nicht miteinander verheiratet, verpartnert
oder in gerader Linie verwandt sind, sollen eine Verantwortungsgemeinschaft
möglichst unbürokratisch gründen können.
Die Belange der Kinder und das Namensrecht bleiben davon
unberührt. Auch sollen keine Aufenthaltsberechtigungen oder
eine Arbeitserlaubnis begründet werden. In einer Zeit, in der
traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer
tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger
Absicherung. Der Grundgedanke einer solchen Verantwortungsgemeinschaft
ist größtmögliche Flexibilität bei maximaler
Selbstbestimmung.

zitiert aus dem FDP-Wahlprogramm

Ich meine, es ist Mißtrauen angebracht. Politiker verstehen darunter gerne, den Staat durch Unterhaltspflichten untereinander zu entlasten. Wie man lesen kann, sollen aber z.B., wenn Ausländer ohne Aufenthaltsrecht beteiligt sind, keinesfalls Rechte damit einhergehen.
****sS Mann
1.159 Beiträge
Ich werfe Mal den entsprechenden Punkt aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei ein.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Die Piraten bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Die Piraten setzen sich ein für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft.

Die eingetragene Partnerschaft ist für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen; Konzepte der Erweiterung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen müssen erarbeitet und verwirklicht werden.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist – angelehnt an das französische PACS-Modell – als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dieser zivile Pakt soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.

******use Frau
250 Beiträge
Oh, Chapeau! Bemerkenswert . why not ! erlaubt ist, was gefällt , solange Alle damit d’accord sind
*****ern Frau
989 Beiträge
Tja gute Frage… wir müssen uns da auch mal in den hinten treten und uns rechtlich mehr schlau machen.
Wenn ich tatsächlich das reine Verantwortungsrecht füreinander ( ohne Kinder) mit anderen Verträgen regeln kann dann wäre das für mich ausreichend.

Bei uns ginge es „ nur“ um Krankenhaus/Pflege und finanzielle Absicherung.
Kinder haben wir keine.
Das ich nicht beide Partner heiraten kann hat uns die ersten Jahre hat uns die ersten Jahre mehr beschäftigt. Inmittlerweile haben wir das für uns verdaut
****sS Mann
1.159 Beiträge
Zitat von *****ern:

Wenn ich tatsächlich das reine Verantwortungsrecht füreinander (ohne Kinder) mit anderen Verträgen regeln kann, dann wäre das für mich ausreichend.

Das ist tatsächlich das größte Problem an den jetzigen Regelungen. Entsprechende Verträge sind kaum wirklich bindend zu schließen. Das liegt hauptsächlich daran, dass andere Regelungen Vorrang haben. Da es aktuell nur einen Ehepartner geben kann, genießt auch nur diese eine Person die entsprechenden Rechte. Und im Zweifelsfall haben diese einfach Vorrang. Im Todesfall sind im Zweifel sogar die nahen Verwanden diejenigen, die das Sagen haben und nicht die Lebenspartner.

Eine faire und offen gestaltete Neuregelung ohne große Hürden wäre da nicht schlecht.
********er62 Mann
2.463 Beiträge
soweit ich weiß, kann man mittels Vollmachten (Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht - ich bin kein juristischer Profi) dafür sorgen, dass eben nicht die nahen Verwandten das Sagen haben, sondern auch Lebenspartner das Heft des Handelns in der Hand behalten.
Auch im Krankheitsfall besteht ja oft der verbreitete Irrtum, nur nahe Verwandte erhalten Auskünfte seitens des medizinischen Personals über den Gesundheitszustand des eigenen Partners (wenn man mit diesem nicht verheiratet ist).
Immer dann, wenn ich in der Vergangenheit in ein Krankenhaus eingewiesen wurde, habe ich auf Grundlage der EU-DSGVO namentlich die Personen bestimmt, die ein Auskunftsrecht haben und kann auf diese Weise auch nahe Verwandte davon ausschließen.

Wenn die FDP von Verantwortungsgemeinschaft spricht, klingeln bei mir schon die Alarmglocken und ich fühle mich an den Begriff der Bedarfsgemeinschaft erinnert.

Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Rechtsbegriff der Sozialhilfe in Deutschland. Er wurde im deutschen Recht bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende 2005 in das neu geregelte Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) übernommen. Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.

Da wird dann auch schnell mal eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert, auch wenn zwei Menschen einfach nur zusammenleben wollen und ganz bewusst nicht heiraten, um eben nicht vom Staat die gegenseitige materielle Verantwortung aufgebrummt zu bekommen, so ähnlich wie es Banken mit Bürgschaften versuchen, sich gegen Verluste abzusichern, indem diese dann auf Angehörige abgewälzt werden.
*******enig Mann
10.061 Beiträge
Schon erstaunlich, dass die meisten gleich wieder an das liebe Geld denken. Ich fände es toll, wenn es überhaupt etwas in dieser Richtung gäbe...
********er62 Mann
2.463 Beiträge
ich finde schon die Ehe an sich überflüssig genug .... *g* in erster Linie ist sie doch m.E. eine juristische Institution, derer die Liebe nicht bedarf. In diesem Zusammenhang fand ich schon allein die Lektüre des Buchs "Trau' Dich - nicht!: 66 Gründe gegen die Ehe" schon sehr aufschlussreich.... wozu also auch noch eine Poly-Ehe?

Schade, dass ich dieses Buch nicht schon vor meiner Ehe lesen konnte *ggg*
****50 Mann
663 Beiträge
Gruppen-Mod 
@********er62

ich finde schon die Ehe an sich überflüssig genug .... *g* in erster Linie ist sie doch m.E. eine juristische Institution, derer die Liebe nicht bedarf.

Da begeben wir uns m. M. aber auf dünnes Eis. In der heutigen Zeit gehe ich mal davon aus, dass doch die Mehrzahl der Ehen aus Liebe zueinander geschlossen werden. Wenn fast die Hälfte wieder getrennt werden, dann wird das in anderen Beziehungsmodellen genau so passieren und es droht das gleiche Schlamassel nur mit anderen Vorzeichen.

Da müssen wir uns doch die Frage stellen, WARUM kommt es zu diesen vielen Trennungen. Insofern halte ich die Ehe als sicheren Hafen für Familie und Kindern nicht für überholt, aber für überholungsbedürftig, wie man damit umgeht, wenn da plötzlich jemand dazu kommt. Muss man sich denn tatsächlich trennen, wenn die Grundbeziehung ansich noch intakt ist?

Richtig ist aber dann m. M. tatsächlich, möglichst einfache Regelungen, z. B. über Vollmachten bei Krankheit usw. zu haben.

Danke @*******erli für dieses interessante Thema.
*******i123 Mann
4.252 Beiträge
Zitat von *********marrn:
Verantwortungsgemeinschaft einführen
Wir Freie Demokraten wollen die Verantwortungsgemeinschaft
neben der Ehe gesetzlich verankern. Dabei soll die
Ausgestaltung der Rechte und Pflichten innerhalb einer Verantwortungsgemeinschaft
stufenweise variiert werden können.
Zwei oder mehr volljährige Personen, die sich persönlich
nahestehen, aber nicht miteinander verheiratet, verpartnert
oder in gerader Linie verwandt sind, sollen eine Verantwortungsgemeinschaft
möglichst unbürokratisch gründen können.
Die Belange der Kinder und das Namensrecht bleiben davon
unberührt. Auch sollen keine Aufenthaltsberechtigungen oder
eine Arbeitserlaubnis begründet werden. In einer Zeit, in der
traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer
tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger
Absicherung. Der Grundgedanke einer solchen Verantwortungsgemeinschaft
ist größtmögliche Flexibilität bei maximaler
Selbstbestimmung.

zitiert aus dem FDP-Wahlprogramm

Ich meine, es ist Mißtrauen angebracht. Politiker verstehen darunter gerne, den Staat durch Unterhaltspflichten untereinander zu entlasten. Wie man lesen kann, sollen aber z.B., wenn Ausländer ohne Aufenthaltsrecht beteiligt sind, keinesfalls Rechte damit einhergehen.

Theorie, Wünschdenken und Entwicklung zu Realität klaffen oft weit auseinander; dass war schon immser so. Auch wenn es Fahrt aufgenommen hat.

Ich bin ein alter Mann und dennoch verschließe ich mich nicht.

Explizit interessiert mich eine Frage (mehrer währen möglich):

Derzeit kümmern sich Familienangehörige um Ältere und Pflegebedrüftige bis zu einem gewissen Grad.

Theradbezogen, außer die Konstellationen gelten nur in der Mitte des Lebens, kümmert sich wer dann um wen im Alter oder bei Krankheit???
********er62 Mann
2.463 Beiträge
Wer weiß schon so genau, aus welchen Motiven tatsächlich geheiratet wird.
@****50 : du wurdest ja vermutlich wie ich in der DDR geboren und da haben bspw. viele Paare bewusst jung geheiratet, um eine eigene Wohnung zu bekommen.
Hier im Westen habe ich mir sagen lassen, haben Paare oft geheiratet, weil plötzlich ein Kind unterwegs war, welches auf keinen Fall unehelich zur Welt kommen sollte. Ich will gar nicht bestreiten, dass natürlich auch aus Liebe geheiratet wird, bin aber doch sicher, dass der Erwartungsdruck der Umwelt sein Übriges zu dieser Entscheidung beiträgt.

Natürlich muss man sich nicht trennen, wenn die Grundbeziehung intakt ist, nur weil plötzlich jemand dazu kommt, aber die Ehe an sich führt dann immer zu einem Ranking, in der sich der/die Angetraute weiter als Nr. 1 fühlen darf.

Und auch so gesehen stellt sich mir dann die Frage, wie man damit umgeht, wenn da plötzlich jemand dazu kommt.

Auch in einer solchen Konstellation ist doch m.E. eine bereits bestehende Ehe eher hinderlich. *g*
****sS Mann
1.159 Beiträge
Zitat von *******i123:


Explizit interessiert mich eine Frage (mehrer währen möglich):

Derzeit kümmern sich Familienangehörige um Ältere und Pflegebedrüftige bis zu einem gewissen Grad.

Theradbezogen, außer die Konstellationen gelten nur in der Mitte des Lebens, kümmert sich wer dann um wen im Alter oder bei Krankheit???

Zur Familie gehören ja auch die Mitglieder einer wie auch immer gearteten Partnerschaft. Und genau darum geht es unter anderem ja auch. Sprich das diese Konstellationen auch wirklich in der Lage sind sich entsprechend umeinander zu kümmern.
*******i123 Mann
4.252 Beiträge
@*****rys

Ob sie in der Lage sind, ist nicht die Beantwortung meiner Frage.

Sind sie es denn willens...

Und genau dahingehend hege ich meine Zweifel, weil ich bei der Pflege meiner Eltern viel "gelernt" habe.
Ich denke das wir hier in Deutschland ganz gut aufgestellt sind uns dann eben nicht um jeden kümmern zu müssen
Es gibt arbeitslosen und pflegegeld
Anders als in vielen Ländern wo dann die Familie einspringen muss.

Meine Mutter hat ihre Mutter, Schwiegermutter und meinen Vater versorgt.
Sie selbst hat gesagt das wir also meine Schwester mit Familie und ich uns nicht in dem Umfang um sie kümmern sollen weil das nichts ehrenwerten ist sondern einfach nur Kraft und Nerven kostet.

Ich würde mir keine Partnerin ins Haus holen wo in absehbarer Zeit solche Probleme vorprogrammiert wären passiert das während einer langfristigen Verbindung sieht das sicherlich anders aus.
********er62 Mann
2.463 Beiträge
die Pflege pflegebedürftiger und kranker Angehöriger sollte man doch m.E. besser professionell geschultem Personal überlassen. Ich selbst würde mich in dieser Hinsicht eher als dilettantisch bezeichnen, das hat niemand verdient.

Unter keinen Umständen würde ich meinen Kindern zumuten, mich zu pflegen.
****sS Mann
1.159 Beiträge
Zitat von *******i123:
@*****rys

Ob sie in der Lage sind, ist nicht die Beantwortung meiner Frage.

Sind sie es denn willens...

Und genau dahingehend hege ich meine Zweifel, weil ich bei der Pflege meiner Eltern viel "gelernt" habe.

Das ist jetzt aber komplett am Thema vorbei. Ob und wie, wer dann wann im Alter bereit ist wen zu pflegen. Das ist sicher ein interessantes, aber ein komplett anderes Thema.
*****ern Frau
989 Beiträge
@*******enig : Ich finde nicht das man jetzt nur ans Geld denkt.
Krankheit/Unterstützung und natürlich Finanzen find ich für mich halt wichtig.
Somit wenn ich das Geld habe dann finde ich es wichtig dass ich mein Geld meinen Lieben geben kann. Was will ich damit wenn ich sterbe nutzt es mir ja nichts.
Solange ich das im Testament regeln kann von mir aus. Nur möchte ich da halt auch sagen können wer in meinen Augen die Unterstützung bekommen soll!
Familie ist eben nicht immer Blutsverwandte
*******enig Mann
10.061 Beiträge
Naja, beim Erben ist für die Verwandten 1. Grades 400.000,-€ steuerfrei, egal ob du mit ihnen zerstritten bist und sie seit Jahren nicht gesehen hast. Deine Lieblingsmenschen hingegen, mit denen du dein Leben teilst, dürfen ab 20.000,- Erbschaftssteuer abdrücken. Das sind schon Unterschiede.
*******rana Frau
460 Beiträge
Ich bin gespannt wie die Idee der Verantwortungsgemeinschaft tatsächlich ausgestaltet werden wird. Grundsätzlich würde ich mich freuen, mit meinen polyamoren Partnern eine rechtliche Gemeinschaft bilden zu können, die das gemeinsame Leben erleichtert.

Ich befürchte jedoch, ähnlich wie @********er62 ,dass das Gesetz dazu so gestaltet werden wird, dass Verantwortungsgemeinschaften gemeinsame Pflichten erhalten, ohne als Gegenleistung gemeinsame Rechte zu erhalten.

Deshalb erstmal abwarten, ob dabei was sinnvolles und anwendbares für polys entsteht, was überhaupt einen Mehrwert gegenüber aktuellen Regelungen bringt.
Falls ja, freue ich mich natürlich umso mehr.
*****ern Frau
989 Beiträge
Zitat von *******enig:
Naja, beim Erben ist für die Verwandten 1. Grades 400.000,-€ steuerfrei, egal ob du mit ihnen zerstritten bist und sie seit Jahren nicht gesehen hast. Deine Lieblingsmenschen hingegen, mit denen du dein Leben teilst, dürfen ab 20.000,- Erbschaftssteuer abdrücken. Das sind schon Unterschiede.


Genau das sind die Details bei denen ich weiter oben meinte WENN es geht. Ich kenne mich damit noch zu wenig aus, denn meist beschäftigt man sich im jüngeren Alter noch nicht damit, außer man kommt mit dem Tod frühzeitig in Berührung.
Aber das ist etwas was sich dann auch mit dem Testament nicht ändern lässt und man nur den Kopf schütteln kann.

Danke dir für die Info
*******enig Mann
10.061 Beiträge
Das Testament ist der letzte Wille. Bei der Erbschaftssteuer bevorzugt der Fiskus halt bestimmte Menschen. Es gibt viele Möglichkeiten, aber man muss sich zu Lebzeiten bereits darum kümmern. Es bleibt natürlich offen, ob die Mitwirkenden einer Verantwortungsgemeinschaft überhaupt Steuervorteile hätten.
*******erli Paar
4.485 Beiträge
Themenersteller 
Ich meine, es ist Mißtrauen angebracht. Politiker verstehen darunter gerne, den Staat durch Unterhaltspflichten untereinander zu entlasten.

Der Staat sind alle Steuerzahler.

Warum sollte die Gemeinschaft der Steuerzahler denn Menschen Unterhalt leisten, statt die Partner/innen, mit denen man zusammen lebt ?

Das fängt doch bei der Unterzeichnung des Mietvertrages schon an, alle, die unterschrieben haben, haften für den Mietzins und die anfallenden Nebenkosten.
Wer diese gemeinsame Verantwortung scheut, wird weder eine Verantwortungsgemeinschaft eingehen, noch eine Ehe zu dritt oder viert anstreben, wenn sie mal offiziell erlaubt sein sollte.

Warum sollte Verantwortung übernehmen beim Geld und der Pflege aufhören ?
Wieso werden überhaupt Unterschiede gemacht ?
*****olf Mann
1.973 Beiträge
Zitat von *******erli:


Der Staat sind alle Steuerzahler.

Warum sollte die Gemeinschaft der Steuerzahler denn Menschen Unterhalt leisten, statt die Partner/innen, mit denen man zusammen lebt ?...

Tja, da finden sich ganz viele Argumente. In ganz vielen Ausführungen und Untersuchungen. Viel überschneidet sich mit der Diskussion um das BGE.
Und einem unterschiedlichen Staatsverständnis.
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