Hat Berlin denn von den Ermächtigung der Hotspotregelung Gebrauch gemacht?
Ansonsten gibt es derzeit grundsätzlich keine Regelung von Maßnahmen mehr (von Maskenpflicht in Öffis und im Gesundheitsbereich abgesehen). Veranstalter berufen sich häufig auf ihr "Hausrecht" unter Verkennung der Austrahlungswirkung der Grundrechte.
Jeder Eingriff in Grundfreiheiten muss gerechtfertigt sein - vor allem eben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
Hierzu gehört die Geeignetheit im Sinne der Tauglichkeit, die Erforderlichkeit als mildestes Mittel und die Angemessenheit als Zweck-Mittel-Relation.
Selbst der regierungsnahe Evaluierungsbericht der vom Gesundheitsministerium eingesetzten Sachverständigenkommission kann die Tauglichkeit der eingesetzten Maßnahmen nicht bestätigen, sie wirken sich nicht sinnvoll und effektiv eindämmend auf das Pandemiegeschehen aus, sondern sind zuallermeist kontraproduktiv.
Daher verletzen diese Grundrechte des einzelnen.
Nachdem die Legislative hier jedoch flächendeckend versagt, bis auf wenige punktuelle Korrekturen, meide ich allerdings Veranstaltungen, die selbst in dieser Zeit auf Maske und Co bestehen. Hier habe ich keine Kongruenz in der Geisteshaltung.