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Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

*********_Goat Mann
62 Beiträge
Bin selbst für andere bevollmächtigt,
habe eine Reihe von Menschen der ärztlichen Schweigeverpflichtung für den Fall der Unansprechbarkeit ausgenommen, Organspendeangelegenheiten geregelt, das Testament verfasst,...

... aber habe noch nicht alle Belange der Patientenverfügung klar gestellt. Gründe dafür sind komplex und diese mag ich tatsächlich hier nicht öffentlich machen.

In jedem Fall lese ich hier nun interessiert mit. Danke für das Eröffnen des Threads, Kira2206!
**********liste Mann
5.117 Beiträge
Das ist ein Thema bei dem ich mich leider sehr gut auskennen, denn ich bin dem Teufel bereits (real mindestens) 25 Mal von seiner Schippe gesprungen.
Ich denke, grundsätzlich sollte man mehr als eine Person einsetzen. Denn oftmals sind die Lebensumstände an dem Zeitpunkt, an dem man dieser Vollmachten und Verfügungen erlässt, vollkommen anders als dann, wenn sie greifen sollen. Z.B. der erste Bevollmächtigte ist kürzlich verstorben und aus Trauer ist man noch nicht dazu kommen, dass man jetzt ja auch die Vollmachten und Verfügungen neu regeln muss. Oder es ist in Vergessenheit geraten. Und dann hat man plötzlich einen Unfall, Schlaganfall ober sonst was und ist auf die Bevollmächtigten angewiesen.
Es ist da Sinn voll z.B. so zu formulieren:
"
Ich bevollmächtige hiermit Name des Bevollmächtigten, wohnhaft …………., mich in allen medizinischen Angelegenheiten zu vertreten.

Bevollmächtigtedürfen in sämtliche Maßnahmen zur Diagnose und Behandlungen von Krankheiten einwilligen, die Einwilligung hierzu verweigern oder zurücknehmen, Krankenunterlagen einsehen und in deren Herausgabe an Dritte einwilligen.

Zu diesem Zweck entbinde ich die mich behandelnden Ärzte und deren nichtärztliche MitarbeiterInnen gegenüber Bevollmächtigtevon der Schweigepflicht.

Die Entscheidungen von Bevollmächtigtesind für die behandelnden Ärzte verbindlich.

Sollte der/die Bevollmächtigte nicht in der Lage oder bereit sein meine Vertretung zu übernehmen, so benenne ich hiermit ……, geb. am ….., wohnhaft: …., als meine erste Ersatzbevollmächtigte. Sollte meine erste Ersatzbevollmächtigte nicht in der Lage oder hierzu bereit sein meine Vertretung zu übernehmen, benenne ich hiermit ……, geb. am ….., wohnhaft: …., als meine, als meine zweite Ersatzbevollmächtigte.
Hallo.
Ein wirklich sehr interessantes Thema

Leider stecke ich da mittendrin und darf mich damit auseinander setzen.

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflege/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht

Vielleicht hilft das.
Meine Meinung wäre:
Nimm deine Liebsten und unterhalte dich mit ihnen über den Tod bzw klinischen Tod.
Was deine Wünsche und Vorstellungen sind.
Wenn du dann deinen liebsten noch zutraust, das sie dann wirklich auch den Stecker ziehen.
Würde ich mich natürlich für die Liebst
entscheiden.

Ein Arzt sollte jedes Jahr durch eine Unterschrift diese PV bestätigen.

Was wären denn noch hilfreiche Verfügungen?
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