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Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

*****206 Frau
481 Beiträge
Themenersteller 
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
Wie habt ihr es in euren Polykonstrukten geregelt, was die Themen ärtzlicge Schweigepflicht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht angeht?

Gibt es die Möglichkeit, sowohl meinen Ehemann, als auch meinen zweiten Partner, beide in solche Formulare einzutragen?

Könnte mein zweiter Partner mich in eine solche Vollmacht eintragen, obwohl er noch nicht geschieden ist?

Viele *frage* *frage* *frage*
und ich habe null Ahnung.

Gibt es unter euch Personen, die sich auskennen und ihr Wissen hier teilen wollen/können?

Ganz liebe Grüße
Kira2206
******986 Frau
3.163 Beiträge
Ich bin der Meinung zuviele Köche verderben den Brei. Sprich je mehr Leute Vollmachten haben desto eher gibt es Streit! Deswegen hat da nur mein Mann was zu sagen da geben wir aber kein Vollmacht sondern "nur" das was man halt als Ehepartner darf.

In einer Vollmacht kannst du eintragen wenn du willst. Aber wie gesagt ich würde da nicht mehrere Partner eintragen weil das einfach nicht bringt bzw besser macht.
*******n_M Mann
1.668 Beiträge
Du solltest überlegen ob es sinnvoll ist beide eintragen zu lassen. Ich habe den Herzmenschen eingetragen, der MEINE Wünsche dazu auch wirklich umsetzt. Bei mehr als einer Person kann es durchaus zu Diskussionen kommen, auch wenn es diese Verfügung gibt.
Hallo Kira,
Du kannst erstmal grundsätzlich nahezu alles mögliche machen, solange Du nicht gegen geltende Rechte verstößt. Mein Tipp: Geh zum Notar und lass Dich bzw. Deine Liebsten ordentlich bzgl. Deiner/eurer Bedürfnisse beraten.
Viele Grüße
🖖
****r27 Paar
109 Beiträge
Hallo Kira,
die Stiftung Warentest beschäftigt sich immer wieder mit dem Thema und es gibt auch ein Sonderheft (Das Vorsorge-Set) von denen.
Wahrscheinlich werden dort auch Deine speziellen Poly-Fragen beantwortet (wir haben es hier liegen und müssen auch dringend mal damit anfangen *roll*).
Viele Grüße
B&R
**********67_sh Frau
4.289 Beiträge
Bevollmächtigen kann man meines Wissens nach jede Person.

Da diese Person jedoch Vollmacht in allen wichtigen Belangen hat, sollte man eine Person auswählen, der man zu 1000 % vertraut. Schließlich entscheidet diese Person über Gesundheitsangelegenheiten, verhandelt mit dem Rentenversicherungsträger, der Bank, der Krankenkasse, redet mit Ärzten usw., usw.

Und man sollte mit der Person, die man in Erwägung zieht, lange und ausführlich über das Thema reden. Besonders dann, wenn es um die Patientenverfügung geht. Schließlich entscheidet sie im schlimmsten Fall, ob der Stecker gezogen wird oder nicht.

Wir haben uns damals beim Notar beraten lassen und dort auch beides verfügt. Kostet zwar Geld. Dafür ist alles wasserdicht und bei der Bundesnotarkammer hinterlegt.

Mein Mann und ich haben uns gegenseitig als Bevollmächtigte eingesetzt. Und wenn nur noch einer da ist, die beiden Söhne.

Für uns kam es nicht in Frage, das außerhalb der Familie zu regeln. Die Kinder sind involviert. Auch mit denen haben wir ausführlich über alles gesprochen.

Langer Rede, gar kein Sinn *lach*

Eine heikle Thematik, mit der man sich intensiv auseinandersetzen und genau überlegen muss, wen man ins Boot holt.
Eine schwierige Entscheidung, wen man nimmt. Hat man die Person(en) gefunden und weiß genau, was man will und was nicht,i ist der Rest Formsache
****co Mann
59 Beiträge
Zitat von ******986:
...Deswegen hat da nur mein Mann was zu sagen da geben wir aber kein Vollmacht sondern "nur" das was man halt als Ehepartner darf.
Hi Linda,

ich darf dich auf ein häufiges Missverständnis aufmerksam machen. Ein Ursprung dieses Missverständnis kann darin liegen dass eine klassische Kleinfamilie aus 2 Erwachsenen und Kindern besteht und die erwachsenen Eltern das Sorgerecht über diese Kinder ausüben.

Mit den beteiligten Erwachsenen sieht das nämlich ganz anders aus. Als Ehepartner darfst du genau folgendes: NICHTS

Ohne Vorsorgevollmacht bist du auch bei deinem Ehepartner zu nichts bevollmächtigt.

Es ist durchaus sinnvoll eine Vorsorgevollmacht für mehr als eine Person auszustellen. Dann sollte allerdings angegeben sein welche Vollmacht im Konfliktfall entscheidet

Grüsse Buzico
*****hGS Mann
60 Beiträge
Ich arbeite im Gesundheitswesen und habe öfter mit dem Thema Vollmachten zu tun.

Es ist tatsächlich hilfreich, eine primäre Vollmachtsperson zu haben um Diskussionen zu vermeiden - aber man sollte Ersatzpersonen benennen, falls der Vollmachtsinhaber nicht erreichbar/verhindert ist. Für beides kannst du jede mündige Person eintragen. Alternative wäre eine Prioritätenliste in der Vollmacht zu haben, wer im Falle eines Konfliktes das gewichtigere Wort hat.

Ein weiterer Tipp wäre, das Erteilen von Untervollmachten zu erlauben. Dann kann der Vollmachtsinhaber auch Bereiche gezielt delegieren, sollte er sich darum grade nicht selber kümmern können/wollen.
********rauh Frau
1.027 Beiträge
Zitat von *****206:
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
Wie habt ihr es in euren Polykonstrukten geregelt, was die Themen ärtzlicge Schweigepflicht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht angeht?

Gibt es die Möglichkeit, sowohl meinen Ehemann, als auch meinen zweiten Partner, beide in solche Formulare einzutragen?

Könnte mein zweiter Partner mich in eine solche Vollmacht eintragen, obwohl er noch nicht geschieden ist?

Viele *frage* *frage* *frage*
und ich habe null Ahnung.

Gibt es unter euch Personen, die sich auskennen und ihr Wissen hier teilen wollen/können?

Ganz liebe Grüße
Kira2206
Grundsätzlich:
Man kann alles festlegen, wie man es möchte.
Damit es wirklich gültig und klar verständlich ist lasst Euch beraten, am besten bei einem Anwalt für Betreungsrecht.
Ich arbeite in der Pflege und komme so in Kontakt mit diesen Vollmachten.
Wichtig ist einfach, dass es juristisch "sauber" formuliert ist, damit alle Berufsgruppen auf der sicheren Seite sind und keine Missverständnisse aufkommen. Am besten mit Beglaubigung von einem Notar, das macht immer einen guten "offiziellen" Eindruck.
Ich habe da wirklich alle möglichen Regelungen gesehen, man kann so sehr sehr viel rechtsgültig regeln.
Klar muss man da ein paar Euros investieren, aber wenn einem das wichtig ist, sollte man es auf auf sich nehmen. Ich war immer sehr froh, solche Vollmachten vorzufinden, wenn es denn hart auf hart kommt.

Also gut beraten lassen, alles notariell beglaubigen lassen und dann wird alles so laufen, wie man es sich wünscht.
******fun Frau
8.229 Beiträge
ich habe eine von ner notarin bestätigte vollmacht... die gilt für zwei personen, es wären auch mehrere möglich gewesen... die beiden können unabhängig voneinander entscheidungen treffen, da die wohnorte weiter auseinanderliegen kann der jeweils nächste entscheidungen treffen... wenn du magst, schreib mich an, dann schicke ich dir den link zu, wo ich meine vollmacht gezogen habe... 15€ hat später das belgaubigen gekostet... fertig... das ganze is noch ganz frisch, deshalb weiß ich, dass da alles rechtens is...
******986 Frau
3.163 Beiträge
Zitat von ****co:
Zitat von ******986:
...Deswegen hat da nur mein Mann was zu sagen da geben wir aber kein Vollmacht sondern "nur" das was man halt als Ehepartner darf.
Hi Linda,

ich darf dich auf ein häufiges Missverständnis aufmerksam machen. Ein Ursprung dieses Missverständnis kann darin liegen dass eine klassische Kleinfamilie aus 2 Erwachsenen und Kindern besteht und die erwachsenen Eltern das Sorgerecht über diese Kinder ausüben.

Mit den beteiligten Erwachsenen sieht das nämlich ganz anders aus. Als Ehepartner darfst du genau folgendes: NICHTS

Ohne Vorsorgevollmacht bist du auch bei deinem Ehepartner zu nichts bevollmächtigt.

Es ist durchaus sinnvoll eine Vorsorgevollmacht für mehr als eine Person auszustellen. Dann sollte allerdings angegeben sein welche Vollmacht im Konfliktfall entscheidet

Grüsse Buzico

Natürlich darf der Ehepartner mehr als nichts 🤦 wenn mir was passiert, entscheidet wenn keine Patientenverfügung da ist die was anderes sagt mein Partner an meiner Stelle.
********vate Mann
2.562 Beiträge
@*****206
Es ist da alles möglich, also 2 oder 3 Menschen einzutragen (sowohl Partner als auch Kinder). Und Du kannst noch festlegen, wer zuerst etwas zu sagen hat oder ob es untereinander Abstimmungen geben muss... hatte ich leider auch mal in der Umsetzung, das hat damals gut funktioniert.

Bei Fragen kannst Du mir gerne eine PN senden.

@******986
Nein, dem ist nicht so - es MUSS eine Patientenverfügung vorliegen, ansonsten entscheidet der Arzt, der Partner hat NICHTS zu sagen, egal ob verheiratet oder nicht! Kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen!
*********oaded Mann
525 Beiträge
Bei mir ist das so geregelt, dass für meine Ehefrau die üblichen gesetzlichen Regularien und Rechte gelten.
Mit meiner zweiten Partnerin, die ich ja leider nicht heiraten und somit automatisch gleichstellen kann, habe ich die wichtigsten Angelegenheiten mit eigenen Vollmachten geregelt: Eine Bankvollmacht erteilt, gegenseitiges Besuchsrecht und Auskunftsrecht im schweren Krankheitsfalls, Lebensversicherung, etc.

Eine Patientenverfügung beinhaltet ja die eigenen Wünsche im Falle des "nicht mehr selbst Handels können". Ob die bevollmächtigte Person diese auch tatsächlich dann umsetzt? Man kann in niemand wirklich reinschauen. Ich habe selbst im familiären Umfeld erlebt, wie Patientenverfügungen dann verschwanden oder ignoriert wurden. Da gibt es kaum Sicherheit, wenn man sich nur auf eine Person verlässt. Besser zwei oder mehrere identische Exemplare ausstellen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass wenigstens ein Exemplar der EIGENE Wünsche an ärztlicher Stelle ankommt.

Und was das gemeinsame Handeln im Todesfall betrifft, auch da gibt es keine Sicherheit, dass die Hinterbliebenen danach gemeinsam und einträglich handeln. Egal ob Polykül oder "nur" die blutsverwandten Familienangehörigen.
****sS Mann
1.159 Beiträge
Eventuell sollte einfach mal geklärt werden um was es in den Fällen ging bzw. geht.

Das kann schlicht und ergreifend einfach um das Auskunftsrecht gehen. Also das Ärzte etc. über den Verlauf informieren. Da ist ein weiterer Partner nämlich auch raus. Der Ehepartner nicht. Und bei der Behandlung werden mögliche Behandlungswege auch mit dem Ehepartner bzw. der Familie abgesprochen. Hier wäre ein weiterer Partner auch raus.

NICHTS, sieht definitiv anders aus.

Und sogar die letzte Entscheidung, also über das Fortführen von Maßnahmen bzw. überhaupt das Einleiten dieser kann abgesprochen werden.

Was nicht geht, ist erfolgversprechende Maßnahmen abzulehnen. Hier müssen Ärzte ohne Verfügung dann handeln, das stimmt.

Wie immer im Leben ist das alles eben nicht Schwarz/Weiß.

Gilt natürlich auch nach dem Tod. Sprich Organspende z.B. Wobei es dafür auch den einfacheren Weg der Spendenausweise gibt.
*******enig Mann
10.102 Beiträge
Wir haben alle Patientenverfügungen. Die Mütter haben uns eingesetzt und wir Ehepartner uns gegenseitig. Für das Kind ist ein Vormund für den Fall der Fälle eingerichtet, das war schon eine Forderung der Adoptionsbehörden. Mehr Vorsorge fällt mir gerade nicht ein...
*********tino Paar
50 Beiträge
Ab dem 1.1.2023 sieht 1358 BGB ein Ehegattennotvertretungsrecht für den Fall vor, dass ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit o Krankheit seine Angelegenheiten die die Gesundheitssorge betreffen rechtlich nicht besorgen kann.
Dabei bestimmt 1358 abs. 4 BGB n. F. , dass der behandelnde Arzt die med. Voraussetzungen des Vertretungsrechts u den Zeitpunkt zu dem diese spätestens eingetreten sind, schriftlich zu bestätigen.

Sprich: ab 1.1.23 kann der Ehegatte ohne Vollmacht in bestimmten Fällen der Gesundheitssorge ohne Vollmacht oder Betreuung vertreten werden.

Bevollmächrigen kann man wen man will. Dabei sollte man m. M. n. Jemanden aussuchen, der die eigenen Wünsche kennt, respektiert und danach handelt.

Für mich würde ich eher so formulieren, dass ich meinen Ehegatten umfänglich bevollmächtige und nur im Falle seines Wegfalls oder Gründe die ihn an der Ausübung der Vollmacht hindern meine(n) weitere(n) PartnerInnen.

Notare können da i .d R. Beraten und entsprechende Urkunden aufsetzen.

Sollte man Grundstücke sein eigen nennen ist eine notarielle Vollmacht besser als eine privatschriftliche, da nur damit über die Grundstücke verfügt werden kann.
*******ende Frau
2.668 Beiträge
Auch ohne Vollmacht kann im Notfall ein Ehepartner entscheiden. Mein Mann war auf intensiv ich hätte entscheiden müssen ob Herz oder Lungenmaschine. Tut das euren Partnern nicht an.
Patientenversorgung und auch Vollsorgemacht ist wichtig.
Aber auch die Patientenverfügung kann von demjenigen wieder ausgesetzt werden.
********vate Mann
2.562 Beiträge
@*********tino

Das Problem dabei: Ärzte treffen oftmals ihre eigenen Entscheidungen, was ausreichend ist und was nicht! Selbst wenn das Gesetz XY sagt, bedeutet es leider nicht, dass es auch angewandt wird. Daher empfehle ich immer auf der sicheren Seite zu sein und eine Vollmacht, wes Inhalts auch immer, zu erstellen und dann auch entsprechend zu sichern (z.B. Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer).

Und selbst da hat man dann oft noch Diskussionen!
****on Mann
16.237 Beiträge
Das Thema ist auch bei mir gerade dran. Ich möchte meine beiden Liebsten bevollmächtigen. Wir haben keine Hierarchie, und beide lieben auch einander. Da ich auch meine Tochter bevollmächtigen möchte, denke ich, dass es in Zweifelsfällen stets eine Mehrheit gibt - und die soll dann entscheiden.

Dass ich meinen Liebsten blind vertraue, ist für mich selbstverständlich. Andernfalls wären sie nicht meine Liebsten.
******olf Paar
13 Beiträge
Einfache Lösung möglich
Hallo Ihr lieben,

ich fühle mich durch diesen Beitrag gerade persönlich angesprochen. Warum.... Beratung in diesem Bereich ist mein Job.

Du kannst selbstverständlich mehrere Personen in eine Vorsorgevollmacht eintragen. Du solltest aber bedenken, dass eine Gleichberechtigung immer bedeutet, dass immer beide ihr Einverständnis geben müssen. Das ist in der Realität oft Problematisch, da ich immer wieder erlebe, dass nicht beide Bevollmächtigten erreichbar sind.

Du kannst auch einen Ersatzbevollmächtigten eintragen. Dieser hat die gleichen Rechte und kann auch alleine entscheiden.

Einfach im Bereich "Amerkungen" eintragen. Wichtig die Stellung nennen. Entweder 2. Bevollmächtigter oder Ersatzbevollmächtigter.

Ich hoffe ich konnte helfen. Bei Fragen einfach anschreiben!

Liebe Grüße
Lion (von Lion_Wolf)
******986 Frau
3.163 Beiträge
Zitat von ****on:
Das Thema ist auch bei mir gerade dran. Ich möchte meine beiden Liebsten bevollmächtigen. Wir haben keine Hierarchie, und beide lieben auch einander. Da ich auch meine Tochter bevollmächtigen möchte, denke ich, dass es in Zweifelsfällen stets eine Mehrheit gibt - und die soll dann entscheiden.

Dass ich meinen Liebsten blind vertraue, ist für mich selbstverständlich. Andernfalls wären sie nicht meine Liebsten.

Naja das eine hat ja mit dem anderen nichts zutun. Muss muss doch nicht jeden den Mal liebt ne Vollmacht geben🤔 das sollte keine liebesweise sein. Im Zweifel hat man 3 Leute die sich nicht einig werden.
****on Mann
16.237 Beiträge
Zitat von ******986:
Im Zweifel hat man 3 Leute die sich nicht einig werden.

Im Zweifel entscheidet die Mehrheit,
und wenn das nichts fruchtet, eine von mir bestimmte Person unter ihnen.

Zitat von ******986:
das sollten keine liebesbeweise sein

So denke ich es nicht. Ein Team ist für mich immer besser als ein einzelner. So mein Erleben, andere erleben es natürlich durchaus auch anders.
*****206 Frau
481 Beiträge
Themenersteller 
Hallo Linda,
sorry, ich habe nicht nach Meinungen gefragt, sondern nach Informationen. Bitte trage daher Deine Diskussion, was DU für sinnvoll hältst und was nicht, an anderer Stelle aus und nicht in meinem Thread.

Zitat von ******986:
Zitat von ****on:
Das Thema ist auch bei mir gerade dran. Ich möchte meine beiden Liebsten bevollmächtigen. Wir haben keine Hierarchie, und beide lieben auch einander. Da ich auch meine Tochter bevollmächtigen möchte, denke ich, dass es in Zweifelsfällen stets eine Mehrheit gibt - und die soll dann entscheiden.

Dass ich meinen Liebsten blind vertraue, ist für mich selbstverständlich. Andernfalls wären sie nicht meine Liebsten.

Naja das eine hat ja mit dem anderen nichts zutun. Muss muss doch nicht jeden den Mal liebt ne Vollmacht geben🤔 das sollte keine liebesweise sein. Im Zweifel hat man 3 Leute die sich nicht einig werden.
Zitat von ******986:
Zitat von ****on:
Das Thema ist auch bei mir gerade dran. Ich möchte meine beiden Liebsten bevollmächtigen. Wir haben keine Hierarchie, und beide lieben auch einander. Da ich auch meine Tochter bevollmächtigen möchte, denke ich, dass es in Zweifelsfällen stets eine Mehrheit gibt - und die soll dann entscheiden.

Dass ich meinen Liebsten blind vertraue, ist für mich selbstverständlich. Andernfalls wären sie nicht meine Liebsten.

Naja das eine hat ja mit dem anderen nichts zutun. Muss muss doch nicht jeden den Mal liebt ne Vollmacht geben🤔 das sollte keine liebesweise sein. Im Zweifel hat man 3 Leute die sich nicht einig werden.

******986 Frau
3.163 Beiträge
Zitat von *****206:
Hallo Linda,
sorry, ich habe nicht nach Meinungen gefragt, sondern nach Informationen. Bitte trage daher Deine Diskussion, was DU für sinnvoll hältst und was nicht, an anderer Stelle aus und nicht in meinem Thread.

Zitat von ******986:
Zitat von ****on:
Das Thema ist auch bei mir gerade dran. Ich möchte meine beiden Liebsten bevollmächtigen. Wir haben keine Hierarchie, und beide lieben auch einander. Da ich auch meine Tochter bevollmächtigen möchte, denke ich, dass es in Zweifelsfällen stets eine Mehrheit gibt - und die soll dann entscheiden.

Dass ich meinen Liebsten blind vertraue, ist für mich selbstverständlich. Andernfalls wären sie nicht meine Liebsten.

Naja das eine hat ja mit dem anderen nichts zutun. Muss muss doch nicht jeden den Mal liebt ne Vollmacht geben🤔 das sollte keine liebesweise sein. Im Zweifel hat man 3 Leute die sich nicht einig werden.
Zitat von ******986:
Zitat von ****on:
Das Thema ist auch bei mir gerade dran. Ich möchte meine beiden Liebsten bevollmächtigen. Wir haben keine Hierarchie, und beide lieben auch einander. Da ich auch meine Tochter bevollmächtigen möchte, denke ich, dass es in Zweifelsfällen stets eine Mehrheit gibt - und die soll dann entscheiden.

Dass ich meinen Liebsten blind vertraue, ist für mich selbstverständlich. Andernfalls wären sie nicht meine Liebsten.

Naja das eine hat ja mit dem anderen nichts zutun. Muss muss doch nicht jeden den Mal liebt ne Vollmacht geben🤔 das sollte keine liebesweise sein. Im Zweifel hat man 3 Leute die sich nicht einig werden.

Und ich habe in dem Fall nicht auf deine Frage sondern auf die von trigon geantwortet 😉.
********rauh Frau
1.027 Beiträge
Zitat von ****on:
Zitat von ******986:
Im Zweifel hat man 3 Leute die sich nicht einig werden.

Im Zweifel entscheidet die Mehrheit,
und wenn das nichts fruchtet, eine von mir bestimmte Person unter ihnen.

Zitat von ******986:
das sollten keine liebesbeweise sein

So denke ich es nicht. Ein Team ist für mich immer besser als ein einzelner. So mein Erleben, andere erleben es natürlich durchaus auch anders.
Also ich kenne das so, dass Personen verschiedene Aufgaben per Vollmacht übertragen werden, damit es genau keine Überschneidungen bezüglich des Aufgabenbereiches gibt.
Meistens werden auch nur Rechte auf verschiedene Personen gleichzeitig übertragen, z.B. Besuchsrecht bzw. die Entbindung von der ärtlichen Schweigepflicht.
Da gibt es denn keine Konflikte darüber, wer jetzt was bestimmt.
Also einer entscheidet letzendlich, aber mehrer haben Besuchs- und Auskunftsrecht.

Und die Übertragung von Rechten und Pflichten ist in erster Linie ein Vertrauensveweis.
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