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Rechtsgrundlage für Hauskauf zu dritt?

Zitat von *******a74:
Ist ein alter Schulfreund von mir. Sehr renommiert und auch im Erbrecht fit. Liebe Grüße

https://klimesch-kollegen.de/

Meine Empfehlung zum Profi steht ja bereits…

Ich selber habe eher das umgekehrte Problem gerade. Ich hatte in zweier Konstellation ein altes Haus gekauft und umgebaut und später geheiratet. Wir sind seit 2015 getrennt und immer noch nicht geschieden weil letztlich nur die Scheidung ermöglicht einen Verkauf zu erzwingen wenn man anders nicht rauskommt.

Momentan versuchen wir das Haus in getrennte Wohneinheiten umzubauen aber zusammen mit dem Ex ist es manchmal auch echt fordernd weil man sich ständig begegnet. Wenn keiner den anderen auszahlen kann, ist das alles nicht so einfach. Emotional steckt viel Zeit in dem Objekt …

Wenn ihr zusammen was kauft würde ich darauf achten das es zu trennen ist. Separate Eingänge, Wohneinheiten und anderes. Das eine Beziehung zu dritt wirklich viele Jahre hält, das ist schon sehr großes Glück!!!

Als Form bin in ein Fan vom Genossenschaftsmodell. Rechtssicherheit gewährleistet. Aber lasst euch beraten!
Den Banken gegenüber ist das auch einfacher zu vermitteln.
**********ucher Mann
5.523 Beiträge
Also ich würde es nicht zu hoch aufhängen. Eine UG (Unternehmergesellschaft) gehört in den geschäftlichen Bereich und ist nicht geeignet und nicht gedacht für private Verbindungen.

Eine Genossenschaft ist auch ein Modell, das der Wirtschaft entspringt. Sie ist geeignet für eine größere Anzahl von Menschen, die der Fluktuation unterliegen können. Es gibt Genossenschaftsanteile, die man erwerben kann und Eigentümerin der Immobilie wäre dann die Genossenschaft und nicht man selbst. Genauso wäre es bei einer Aktiengesellschaft. Das macht kein Mensch für ein rein privates "Unternehmen" mit drei Personen.

Dann käme noch die Vereinsform in Betracht als lockerer Zusammenschluss von Privatpersonen für private Zwecke. Aber eine Lebensgemeinschaft zu dritt ist doch kein Verein, oder?

Also: Es ist wie immer im Leben. Nichts ist ohne Risiko, nichtmal die Liebe. Ich würde daher reinspringen ins Vergnügen und das Haus zu gleichen Teilen kaufen. Und wenn dann eine(r) abspringt, muss er/sie halt ausgezahlt werden oder das ganze Ding wird verkauft und jeder bekommt seinen Anteil. Ist doch eigentlich simpel. Und das regelt man dann untereinander in einem Vertrag. Den Vertrag lässt man notariell ausarbeiten, damit er auch wirksam ist, da eine Immobilie betroffen ist und fertig.

Und dann rein ins wilde Leben! *freu*

Viel Spaß euch und gutes Gelingen!

🍀
*******enig Mann
9.992 Beiträge
so wie ich es herausgehört habe, liegt aber genau da das Problem: "einfach zu dritt kaufen" scheidet aus mangels Masse, also muss eine Bank bemüht werden, Sicherstellungsproblem wie vorhin bereits erwähnt. Und nachdem schon zum Kauf die Kohle fehlt, wird sie im Trennungsfall erst recht fehlen, falls einer der Partner ausbezahlt werden muss.

Schätze mal, die Frage nach dem Risiko und den Eigenmitteln wird der Knackpunkt bei der ganzen Angelegenheit sein...
**********ucher Mann
5.523 Beiträge
@*******enig

Kann ja sein. Dann vielleicht besser die Finger davon lassen und "nur" zur Miete wohnen. Da stellen sich die Probleme dann nicht. *zwinker*
*******enig Mann
9.992 Beiträge
...genau das wollte ich noch dazuschreiben zu meinem Beitrag @**********ucher , aber dann musste ich schnell das Kind aus der Schule abholen und war deshalb abgelenkt. *zwinker*
****an Mann
8 Beiträge
Neben der erwähnten GbR kann man auch das Untermietmodel in Betracht ziehen.

In diesem Fall kaufen Person A (und ggf B) das Objekt und Person C wohnt dort mit einem Untermiet Vertrag (welche recht günstig ist, aber halt sich an den örtlichen Mietspiegel etc hält). Ich gehe mal davon aus, dass jede Person ohnehin irgendwie ihre eigentlichen Räumlichkeiten hat.

Das heißt Person C bzeieht ein freies Zimmer (mit Bett und Schrank) und bezahlt an A eine monatliche Miete. Vorteil ist hier, dass ein Anteil der Kosten für das Objekt (Zinsen, Abschreibungen, Instandhaltung etc) etc steuerlich geltend gemacht werden können. Dafür ist es halt wichtig, dass Person C glaubhaft seinen eigenen Lebensmittelpunkt in der Wohnung hat und das muss im Zweifel einer Überprüfung standhalten (also das Zimmer entsprechend ausschauen).

Ich weise aber schon mal darauf hin, dass ihr das mit einem Steuerberater besprechen solltet, da in Deutschland 3er oder Xer Beziehungen zwar legal, aber aus steuerrechtlicher Sicht nicht existieren. Anders gesagt: Person C ist halt nur ein Kumpel der dort günstig wohnt. Was ihr sonst so treibt ist, dem Finanzamt egal (noch, mal schauen, was die Zukunft bereit hält). Nur: Wer glaubt das Finanzamt kennt solche Sparmodelle nicht, irrt. Des Wegen lieber mit dem Berater absprechen, ob und in welcher Form das zulässig ist.

Vorteil des Models ist halt, dass Person A (und B) den Kredit nehmen und entsprechend im Grundbuch stehen (sprich: Denen gehört das Haus) und C günstig wohnen kann und das gesparte Geld für eine eigene Wohnung, anlegen kann. Sobald C genug Eigenkapital hat, kann er A und B das Drittel ja abkaufen.

C ist damit recht frei und kann das Polykül jederzeit verlassen (ausziehen) und A und B haben halt weiterhin die Wohnung. Da ist rechtlich nichts weiter zu klären und es ist niemand finanziell bevorteilt (bzw benachteiligt)
*******enig Mann
9.992 Beiträge
Jetzt noch Untermiete durch Miete ersetzen und alles ist chic! *g*
********iner Paar
793 Beiträge
Freunde haben das Problem vor 25 Jahren als gbr gelöst. Hat sich bewährt. Bei der Trennung gab es saubere geschäftliche Ebene und eine emotionale Ebene. Alle konnten das gut getrennt betrachten und abwickeln.

Wichtig ist tatsächlich den Fall Zahlungsausfall bedingt durch was auch immer und Tod im Auge zu behalten. Man ist dann ohnehin schon stark belastet, da ist es gut, wenn wenigstens das Wohnen weiter abgesichert ist.
**********tlich Mann
447 Beiträge
Ich bin ebenfalls Anwalt und habe solche Konstellationen in anderem Zusammenhang schon betreut. Es gibt leider eine Vielzahl an Problemen die man bedenken kann und zum Teil auch muss. Hier stand schon viel sinnvolles im Verlauf - ab 01.01.2024 ist die GbR noch etwas interessanter, weil sich dann das Gesellschaftsrecht ändert.

Wichtig ist, dass Ihr Euch bewusst seid, dass das nicht nur ein großer Schritt ist sonder auch viele Dinge zur Sprache kommen können und werden. Da gehört viel Lebensplanung und viel Nachdenken dazu. Rechtlich kann man fast alles abbilden was Ihr möchtet. Aber es gibt immer Vor- und Nachteile bei dieser Gestaltung. Wenn Ihr "einfach so" zu je 1/3 kauft, dann gehört jedem einfach ein Drittel der Immobilie. Wenn er aber verkaufen möchte, müssen die Anderen seinen Anteil kaufen oder aber ein Neuer Mensch kommt hinzu und kauft seinen Anteil. Kann man sich die Immobilie aber nur zu Dritt leisten, dann heißt das am Ende, dass man gemeinsam verkaufen muss oder im Streifalle in der sog. Teilungsversteigerung landet. Für ein Polykül sollte das kommunikativ zu lösen sein, aber es ist schon belastend. Wenn dann noch Kinder im Spiel sind kann man auch das Erbrecht nicht außer Acht lassen; und die Kinder können auch wenn man die anderen beiden als Erben einsetzt, je nach Situation Geld fordern, dass man nur mit dem Haus realisieren kann. Solche Dinge müsst Ihr leider stringent durchdenken und erst wenn das geklärt ist, würde ich über die konkrete Form des Kaufs nachdenken. Beim Kauf über eine GbR (früher mal Hamburger Modell) reden wir über Probleme mit den Darlehen und das Steuerrecht. Also wird es dann schon speziell. Das Problem sollte jeder gute Anwalt lösen können, der sich etwas mit Immobilien und Gesellschaftsrecht auskennt. Das Erbrecht kann man hier auch mit etwas Erfahrung lösen- deshalb wünsche ich Euch einfach gute Nerven; das kann man schaffen wenn man es wirklich will.
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