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Rechtsgrundlage für Hauskauf zu dritt?

*******i_f Frau
5 Beiträge
Themenersteller 
Rechtsgrundlage für Hauskauf zu dritt?
Hi ihr wunderbaren Menschen
Ich habe eine Thema und evtl könnt ihr mir da weiterhelfen.
Ich suche einen Rechtsanwalt (m/w/d), der/die sich mit Poly und Queer auskennt.
Wir möchten als Polykül ein Haus kaufen und uns rechtlich absichern, dass niemand zu kurz kommt und man im Zweifelsfall abgesichert ist, sollte jemand abspringen.

Vielleicht hat jemand von euch schon gute Erfahrungen gemacht oder kann uns jemanden empfehlen.

Vielen Dank schonmal !!
Das kann jeder Anwalt/ Notar, weil es da nicht ums Geschlechter geht sondern um Person A, B, C usw.
Das kann jeder Anwalt/ Notar, weil es da nicht ums Geschlechter geht sondern um Person A, B, C usw.

Das die Banken ihr OK geben ist der wichtigste Punkt.
*******i_f Frau
5 Beiträge
Themenersteller 
Die Bank nimmt so oder so nur 2 Personen in den kredit -.- ins Grundbuch wollen wir zu dritt und ich habe leider die Erfahrung gemacht, das viele Menschen da doch mehr nachfragen und aufeinmal entweder sehr neugierig sind, oder plötzlich sehr abweisend werden. Deswegen die Frage nach jemandem, der dem ganzen etwas offener gegenüber steht.
*******enig Mann
9.992 Beiträge
Zu dritt ins Grundbuch geht nur, wenn alle 3 jeweils ein Drittel zahlen. Also muss mindestens eine Partei das Geld im Sack haben, denn Hypothek wird es keine geben. Gegenseitige Absicherung wird auch nicht das Thema sein, alleine die Bank möchte abgesichert sein, weshalb sie eine Grundschuld eintragen wird. Bis diese abgelöst ist, sollte das Polykül mindestens halten, denn die Bank wird sich an allen Eigentümern als Gemeinschuldner bedienen.
****ra Frau
39 Beiträge
Vielleicht wollt ihr euch gleichzeitig mit dem Thema Erbe auseinandersetzen. Sollte einem von euch etwas zustoßen und ihr seid nicht verheiratet, können ggfs. andere Erbberechtigte ihren Pflichtteil einfordern, d.h. sie müssten ggfs. ausbezahlt werden.
****sia Frau
44 Beiträge
Es könnte eine gute Idee sein, eine GbR zu gründen. Meines Wissens nach können dann ggf. Anteile später auch verändert werden und gegenüber der Bank ist die GbR Kreditnehmer.
******Fox Mann
2.328 Beiträge
Zitat von ****sia:
Es könnte eine gute Idee sein, eine GbR zu gründen.
Das finde ich auch die wesentlich bessere Idee, eine Gesellschaftsform als Eigentümerin zu wählen. Die früher mal besetzten Häuser hier haben dann Genossenschaften geründet. Dann fallen auch so Themen wie Erbschaft etc komplett raus, wenn nicht "natürliche Personen" die Eigentümerinnen sind.
*****_68 Frau
164 Beiträge
Ok ihr habt hier schon alle Infos:
Es geht die 3/3 also jede(r) zu je 1/3 als Privatpersonen, dann könnt ihr nach 10 Jahren ohne Gewinnsteuer verkaufen oder
Ihr wählt die GbR dann solltet ihr einen Vertrag machen und euch vom Steuerberater/Anwalt beraten lassen, der Notar beurkundet dann nur.
Evtl. macht es auch steuerlich Sinn, das nur eine*r kauft und an die anderen vermietet und als Absicherung ein Wohnrecht vereinbart wird ... also Beratung vor dem Kauf ist sicher gut investiert
Viel Erfolg
LG Nadja
***ja Frau
125 Beiträge
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) dürfte die sicherste Rechtsform unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte sein. Umfassende Beratung ist wichtig, insbesondere wegen der gemeinsamen Betrachtung von Steuerrecht, Erbrecht und insbesondere Regelungen bei unerwarteten Störungen des geplanten Ablaufs nach dem Kauf in zivilrechtlicher Hinsicht. Am besten eine Kanzlei wählen, in der Steuerberater und Anwalt Sozien sind oder zumindest eine Kooperation mit einer anderen Kanzlei aus dem anderen Fachbereich haben. Notare haben oft vom Steuerrecht wenig Ahnung, kennen sich aber im Erbrecht gut aus. Anwälte sind Experten für Zivilrechtsfragen, lassen Steueraspekte aber oft außen vor, Steuerberater sind nicht firm, wenn es an zivilrechtliche Spezialsachverhalte geht.

Da es noch keine Ehe zu Dritt oder Verantwortungsgemeinschaft zu mehreren gibt dürfte die Polykülstruktur kein Problem sein. Ob ihr als Geschwister ein Haus kauft oder als Investorengemeinschaft oder eben als Liebesgemeinschaft, macht rechtlich keinen Unterschied. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein professioneller Berater da Probleme mit hat.

Die Lösung einer kauft die andern mieten ist steuerrechtlich streitanfällig, wenn es nicht getrennte Wohnungen sind. Und es gibt echte Probleme im Erbfall und bei der Finanzierung. Würde ich nicht machen.

Bei der GbR ist die gesamtschuldnerische Haftung nach Außen zu beachten, also ein Gläubiger kann bei Zahlungsverzug der GbR auf jeden Einzelnen allein zugreifen, auch wenn ihr im Innenverhältnis das anders vereinbart habt.

Ausführliche Beratung lohnt sich. Gerade und besonders im Hinblick auf geänderte Sachlagen und Störungen im Polykül.

IANAL (I am not a lawyer, ich bin kein Rechtsanwalt und kann keine verbindliche Rechtsauskunft geben)

With joy
Jinja
***py Mann
18.776 Beiträge
Sorry, aber ich verstehe nicht,...
wo das Problem sein soll?

Ihr wollt zu dritt ein Haus kaufen - Gegenfrage was ist es denn für ein Haus?

Ein Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Mehrfamilienhaus...?

Bei Mehrfamilienhäuser ist es Gang und Gebe, dass mehrere Personen als Eigentümergemeinschaft im Grundbuch stehen (und dazu muss ich nicht mal eine GbR gründen).

Und was ist mit den ganzen Erbgemeinschaften, die Häuser erben?

Da stehen dann (je nach dem wie groß die Familie war) bis zu 10 (und mehr) Personen im Grundbuch für ein Einfamilienhaus.

Und wenn man bei den Banken als (geplante) Eigentümergemeinschaft auftritt, dann sollte auch ein gemeinschaftlicher Kredit kein Problem sein. Denn die wollen ja auch nur Geld verdienen, dann finden die auch für solche Fälle "unkonventionelle" Lösungen.

Wichtig ist dann halt nur, dass man bei der Bank dann auch zu dritt auftritt und nicht zwei da und einer dort und dann sagt, dass man das Objekt aber zu dritt kaufen möchte.

Dann werden die halt auch misstrauisch...

So zumindest meine Überlegungen dazu. *nachdenk*
**********ucher Mann
5.523 Beiträge
Also, ich bin Anwalt, hab aber noch keine Berührungspunkte mit der Gestaltung solcher Verträge gehabt.

Ein Hauskauf zu dritt ist jedenfalls rechtlich erstmal unproblematisch möglich. Es erwirbt dann jeder einen (ideellen) Bruchteil der Immobilie, zum Beispiel ein Drittel bei drei Personen. Andere Anteilsgrößen kann man frei vereinbaren, meinetwegen orientiert am Anteil der Finanzierung einzelner. Die Personen werden dann Miteigentümer an dem Grundstück und das ganze heißt Bruchteilsgemeinschaft.

Um die Dinge untereinander zu regeln, angefangen von Nutzungsrechten über Veräußerungsrechte, Rechtsnachfolge im Allgemeinen, Bewirtschaftung, Finanzierung etc. macht es Sinn, einen Vertrag miteinander zu schließen. Ein Vertrag über eine sogenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wie oben schon erwähnt, bietet sich da an.

Soviel nur kurz zur Orientierung.

Grüße
vom Nichtraucher
*holmes*
*******oded Mann
344 Beiträge
@*******i_f - tut euch einen Gefallen, und fragt jemanden, der oder die sich damit auskennt. Im Joyclub findet sich meist geballtes Halb- bis Unwissen.

Eine Anwältin oder Anwalt in München kann ich jetzt nicht direkt empfehlen, im Zweifel würde ich aber einfach mal ein paar Anfragen an spezialisierte Kanzleien schicken und dabei den Sachverhalt direkt ganz offen schidern - dann sieht man ja, wie die reagieren.

Gundsätzlich ist es möglich, und auch nicht außergewöhnlich, das mehrere Personen eine Immobilie kaufen. Allerdings gibt es wie erwähnt einige Punkte, die zu beachten sind, und und bei einem Kredit kann dann auch noch die Bank mitreden was jetzt im Grundbuch stehen soll.
*******enig Mann
9.992 Beiträge
z.B. Wohnrecht im Grundbuch und Pfandrecht im Grundbuch beißt sich, geht sich also zusammen nicht aus. Das Wohnrecht mindert nämlich den Veräußerungswert der Immobilie, falls der Kredit einst notleidend werden sollte, weshalb die Bank einem Wohnrecht regelmäßig widersprechen wird.

Ob allerdings jemand schon Erfahrungen mit einer Kanzlei im Großraum München gemacht hat, erschiene mir doch ein recht großer Zufall...
Ist ein alter Schulfreund von mir. Sehr renommiert und auch im Erbrecht fit. Liebe Grüße

https://klimesch-kollegen.de/
********vate Mann
2.561 Beiträge
Achtung: Bitte keine GbR wählen!!!! Das ist die rechtlich schlechteste Form ever.... auch wenn sie vermeintlich einfach ist.
Hintergrund: Bei der GbR besteht gesamtschuldnerische Haftung mit dem GESAMTEN VERMÖGEN.
Das bedeutet: Wenn es ein Problem gibt, kann sich ein Gläubiger irgendeinen der in Eurem Fall 3 Leute der GbR aussuchen, den er finanziell in Anspruch nimmt. Derjenige muss sich dann das Geld von anderen wieder holen, man haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen!!!!

Dann lieber eine UG gründen, das kostet ca. 1000 Euro, wenn man keine Formulargründung macht (die ist billiger bei maximal 2 Eigentümern).

Den Hinweis auf das Thema Erbe ist wichtig und richtig, ebenso sollte man direkt reinschreiben, welches Procedere man sich vorstellt, wenn man sich wieder auseinanderdividiert (Vorkaufsrechte usw.) Dazu beraten einen in der Regel Notare - und ich kann dazu nur sagen, dass das letztlich scheißegal ist, ob Ihr zu zweit, dritt oder mit Kommune eine Immobilie kaufen wollt, der Notar ist sowas von neutral.... nur erklären müsst Ihr ihm genau, was Ihr vorhabt.... sonst kann er die Verträge nicht entsprechen gestalten.
****sia Frau
44 Beiträge
Der Hinweis zur Haftung bei der GbR stimmt zwar. Ist der einzige Zweck jedoch der Erwerb der Immobilie und nicht eine Firmengründung ist die Risikolage eine andere. Ihr schließt eine Gebäudeversicherung ab und hofft darauf, dass Euer Haus keinen Unsinn anstellt ( flojo, ich hoffe Du hast Humor;-).
Abzuraten ist definitiv von einer Bruchteilsgemeinschaft!
********vate Mann
2.561 Beiträge
@****sia
Ich sag mal so.... ich habe bei GbRs schon alles Mögliche gesehen inkl Privatinsolvenzen und zerstörten Existenzen.... bei der Neigung von Versicherungen, Schäden zu zahlen, würde mit eine Versicherung nicht ausreichen......

Es gibt für mich keinen nachvollziehbaren Grund, das nicht über eine kleine GmbH zu machen (UG).

Wenn ich Risiken ausschließen kann, mache ich das im Vorfeld. Die "normalen" Risiken einer 3er Konstellation würden mir da reichen *zwinker*
*******enig Mann
9.992 Beiträge
Bruchteilsgemeinschaft bedeutet, dass eine Liegenschaft zu Bruchteilen erworben wird, z.B. 3 x 1/3, aber auch 1/2 + 2 x 1/4 etc. pp. Problem hierbei ist die Besicherung. Banken werden sich (außer bei typischen Renditeobjekten wie Wohnblocks etc.) darauf vermutlich nicht einlassen, weil eine Verwertung für die Bank im Falle eines Kreditausfalls praktisch unmöglich ist.
********vate Mann
2.561 Beiträge
@*******enig

Diese Auffassung teile ich nicht.

Banken finanzieren selbstverständlich Miteigentumsanteile, wenn es dafür vorher eine Teilungserklärung gibt. Das sind dann die klassischen "Eigentumswohnungen". Das muss man vorher natürlich vorbereiten und das kostet Geld.
Das WEG ist vor einiger Zeit auch noch mal geändert worden. Nachteil gerade in einer solchen Konstellation, wo es mal Streit geben kann: Bestimmte Dinge müssen in der Eigentümergemeinschaft einstimmig beschlossen werden. Somit kann es bei Ärger in der Gruppe zu Blockadehaltungen kommen- das ist immer nervig und kostet Zeit und Geld.
*******enig Mann
9.992 Beiträge
ähhh, nö! Eine ETW ist typischerweise eben kein z.B. 121/1600 Anteil an einer Liegenschaft, sondern ein Wohnrecht, dass mit diesem Wert bewertet wird. Die Teilungserklärung müsste sonst bei jedem Verkauf einer ETW mit allen anderen 27 3/4 Eigentümern erneuert werden. But IANAL... *zwinker*
********vate Mann
2.561 Beiträge
Ich habe gerade 2 entsprechende Rechte erworben, in der Teilungserklärung waren alle einzelnen Rechte als eigenständige und erwerbbare/übertragbare Liegenschaften ausgewiesen, die habe ich auch beim Notar genau so erworben und eingetragen bekommen... War ne Sache von 5 Minuten.... sonst würde das gesamte WEG nicht funktionieren.... meine Meinung....
***le Mann
348 Beiträge
Zitat von ********vate:

Dann lieber eine UG gründen, das kostet ca. 1000 Euro, wenn man keine Formulargründung macht (die ist billiger bei maximal 2 Eigentümern).

Um Himmels Willen - nein. Eine Unternehmergesellschaft ist verpflichtet, das Stammkapital über Rücklagen sukzessive zu erhöhen. Sollten keine Rücklagen gebildet werden können, wäre die UG schnell insolvenzbedroht.
*******ious Mann
571 Beiträge
Zitat von *******i_f:
Rechtsgrundlage für Hauskauf zu dritt?
Hi ihr wunderbaren Menschen
Ich habe eine Thema und evtl könnt ihr mir da weiterhelfen.
Ich suche einen Rechtsanwalt (m/w/d), der/die sich mit Poly und Queer auskennt.
Wir möchten als Polykül ein Haus kaufen und uns rechtlich absichern, dass niemand zu kurz kommt und man im Zweifelsfall abgesichert ist, sollte jemand abspringen.

Vielleicht hat jemand von euch schon gute Erfahrungen gemacht oder kann uns jemanden empfehlen.

Vielen Dank schonmal !!

Ihr braucht doch als GbR "nur" *g* gemeinsam als Eigentümer (WEG) auftreten. Oder am Besten gleich eine Genossenschaft gründen, bzw. im Rahmen des Mietshäuser-Syndikats eine GmbH mit Hausverein... https://www.syndikat.org/ Es bedarf aber meines Wissens keiner speziellen Konstruktion für Polyküle *g*
********rror Paar
29 Beiträge
Ich kann euch nur empfehlen vielleicht auf Instagram real.polylife.germany https://instagram.com/real.polylife.germany?igshid=MzRlODBiNWFlZA==
Anzuschreiben die haben sich letztes Jahr ein Haus zu dritt gekauft vielleicht haben die Tips für euch
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