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auskunfsrecht für partner

*******958 Frau
9.875 Beiträge
Themenersteller 
auskunfsrecht für partner
hallo zusammen

beispiel:
du hast einen unfall und kommst in die unfallklinik, intensivstation (ips)

üblicherweise, bekommen bei ärzten, in kliniken etc.
nur nahe verwandte und ehepartner auskunft etc.

wie habt ihr das geregelt, damit jeder partner/partnerin auskunft und z.b. zutriff in die ips erhält?
wer informiert bei euch wen, wenn etwas mit euch passiert (unfall, etc.)?

lg anaid
Geregelt haben wir garnix - aber es wäre eine Selbstverständlichkeit für uns Ehepartner, daß wir die Menschen, die uns nahestehen benachrichtigen und mit einbeziehen.

Wenn jemand im Vorfeld Fragen oder Wünsche hätte, wären wir offen dafür, aber bisher wurde so etwas noch nie geäussert.

Ich von mir aus, halte nicht viel von grundsätzlichen Regeln, sondern vertraue, daß man sich in so einer Situation gemeinsam und rücksichtsvoll verständigt.
Vor Rechten innerhalb einer Beziehung halte ich eh nicht viel.


Moxy
...nur mal zwischen Tür und Angel geschrieben...
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Mittels einer Notfallverfügung kann das Auskunftsrecht an jede beliebige andere in der Verfügung benannte Person übertragen werden.

In länger währenden verbindlichen polyamoren Beziehungsgeflechten macht es Sinn, alle rechtlichen Fragen vorsorglich zu regeln (Testament,
Patientenverfügung) - sonst werden die geliebten Menschen plötzlich nur wie "irgendwelche Bekannte" behandelt.
*******ueen Frau
18.174 Beiträge
oder
es kann eine Mitteilung im Organspender stehen: Bei Unfall bitte Nachricht an........


Das läßt sich relativ leicht regeln.....oder wie Felix schreibt, per Notfallverfügung.

@**xy: Es geht nicht um Rechte innerhalb einer Beziehung, sondern darum, dass ich selber will, dass gewisse, mir wertvolle, Menschen benachrichtigt werden, wenn mir etwas passiert
*******958 Frau
9.875 Beiträge
Themenersteller 
Vor Rechten innerhalb einer Beziehung halte ich eh nicht viel.
man kann davon ahlten was man möchte,
es gibt nun mal "gesetzliche" regelungen



@ FelixxBln
habe ichs chon seit jahren
und hast du eine solche stets bei dir?
sonst werden die geliebten Menschen plötzlich nur wie "irgendwelche Bekannte" behandelt.
genau um den punkt geht es mir bei der frage
mich interessiert wies von anderen gehandhabt wird,
ob überhaupt über solches, gesprochen wird,
welche vorsorge getroffen wurden etc.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Du erinnerst mich mal wieder daran, was ich schon lange tun wollte....
Patientenverfügung
Ich kann jedem(r) nur raten eine selbstgeschriebene (am besten auch noch handschriftliche) Patientenverfügung zu machen und diese jährlich notariell beglaubigen zulassen. Hier kann man neben den Formalitäten auch alles andere reinschreiben, egal ob es rechtlich von Belang ist oder nicht (das klärt sich im Zweifelsfall wenn es ansteht)...

Es ist insofern wichtig, da der gesamte Rechtskram praktisch vollkommen daneben ist, wenn sich nicht vorher dazu geäussert wurde, sprich nur Familie und Verheiratete haben Rechte über Auskunft etc. (viel schlimmer wird es wenn kein Betreuer bestimmt wurde etc).

Also einmal die Mühe machen lohnt sich, zu meiner Schande: Ich muss dies auch noch machen...
******ixy Frau
9 Beiträge
und Vorsorgevollmacht
Neben der Patientenverfügung gibt es noch eine Vorsorgevollmacht. Beide sind voneinender unabhängig. In der Patientenverfügung geht es hauptsächlich um Lebensverlängernde Massnahmen.

Für wichtiger halte ich für mich die Vorsorgevollmacht. Davon gibt es Vordrucke vom BMJ im Netz. Da geht es darum, eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu verhindern, falls man geschäftsunfähig wird (z.B. Koma etc.). Sie beinhaltet auch das Entbinden der Ärzte von der Schweigepflicht, die Erlaubnis Krankenakten einzusehen und letztendlich auch Vermögensverwaltung und Haushaltsauflösung bei Heimunterbringung etc. Auch wenn man das vielleicht anders regeln möchte, ist es eine hilfreiche Liste von Eventualitäten, die passieren können und wo vor Gesetz die Liebsten ausgeschlossen werden, falls es keinen Trauschein gibt.

Für manche mag es auch ausschlaggebend sein, dass man damit den Eltern diese Rechte vorsorglich entziehen kann.

Unabhängig davon kann auch eine Bankvollmacht sinnvoll sein. (Und ja ich hab das alles mal gemacht, aber ich müsste es auch wieder anpassen bzw. bestätigen.)
*******ueen Frau
18.174 Beiträge
@Trixi......du verwechselt
da was:


Die Patientenverfügung ist ungleich der Notfallverfügung.


Erste regelt den Umgang mit dir selber im Grenzfall. z.B. wenn es um lebenserhaltende/verlängernde Maßnahmen geht (Koma etc.)

Notfallverfügung sagt: Wer soll informiert werden, im Falle eines Unfalls, der so schwerwiegend ist, dass ich selber nicht mehr dazu in der Lage bin. Vor allem wenn es keine Familienangehörigen sind, sondern Lebenspartner.


Grüße

L@ Div@
******ixy Frau
9 Beiträge
Du hast mich missverstanden, Shadowqueen.

Ich schrieb genau das was Du sagst: In der Patientenverfügung stehen Deine Wünsche bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen etc.

Ich wollte nur darauf Hinweisen, dass die Patientenverfügung und ein Kärtchen mit "Im Notfall bitte informieren ..." eben nicht alles abdecken.

Wer z.B. Deine Einschreiben empfangen und Deine Rechnungen von Deinem Geld bezahlen darf, ist nicht Teil der Patientenverfügung.
*******ueen Frau
18.174 Beiträge
Dann haben wir
vermutlich das Selbe gemeint und ich hab es nur falsch verstanden.


Manchmal passieren solche Dinge beim Schreiben.... war nicht bös gemeint.

und das was du anführst, ist meines Wissens aber (oder kann, je nach Formulierung) ein Teil der Notfallverfügung sein, sprich, die Alltäglichkeiten, wie Post, Bank etc und wird dann mittels einer Generalvollmacht ergänzt
uppps
gebe ehrlich zu diesen fall noch nie wirklich nachgedacht zu haben
mein körperliches heil vertrau ich da mal den experten an
naja aber noch tiefgründiger - über alles ?
muss das sein ? will mich im moment nicht damit belasten !
LG Marquez
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