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Freies Lust- und Liebe-Wochenende 2012

Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Themenersteller 
Freies Lust- und Liebe-Wochenende 2012
Hallo in die Runde *g*,

nach dem Erfolg des diesjährigen Treffens am vergangenen Wochenende habe ich das Haus am See direkt für ein Anschlusstreffen im Juni nächsten Jahres gebucht, diesmal von Freitag bis Montag.

Die Ausschreibung zur Veranstaltung 2012 findet Ihr hier:

https://www.joyclub.de/my/event/1892527-61095.freies_lust_und_liebe_we_lychen.html


Stimmen zum vergangenen Treffen findet Ihr ab hier:

Polyamory: PolyLust- und Liebe-Wochenende 2011 (PolySXparty)
*herz*lich
Tom
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Themenersteller 
Bingo
In letzter Minute ist heute der Beitrag eingegangen, der das Zustandekommen des freien Lust- und Liebe-Wochenendes sichert.

Die Party kann steigen *freu*, 6 Plätze sind noch frei.

Vorfreudig erregt
T*g*M
Aufgrund der Anmeldemodalitäten sie mir hier die Frage gestattet:

Gibt's evtl. eine Dame aus Österreich, die Interesse hat mitzukommen?

Und bevor es zu Kopfschütteln oder Fragen dazu kommt: nein, ich bin auf keine Nationalität fixiert, der Grund ist ein ganz pragmatischer: die nicht gerade kurze Anreise macht zu zweit mit Sicherheit mehr Spass als alleine *g*

Also, ran an die Tasten, ich freue mich, wenn Interesse besteht und sich etwas auf die Beine stellen lässt *g*
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Themenersteller 
Die Party fällt leider aus.
Der Vermieter hat einen Hinweis auf die Ausschreibung im Joy bekommen und den Mietvertrag fristlos gekündigt, weil ich ihn "arglistig getäuscht" hätte. Er will prüfen, ob er Schadenersatzforderungen gegen mich hat.

Hat jemand Lust, mich ggf. in einem Prozess zu vertreten?
Würde gerne prüfen, ob es möglich ist, das Geld der Teilnehmer bzw. meines zurückzufordern. RS-Versicherung bei der DEVK vorhanden. Kontakt bitte ggf. mit PM.

Imho dürften die Aussichten bei der dünnen Vertragslage nicht schlecht sein, da lediglich das BGB greift.

T *gruebel* M
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Frag mal in der Gruppe "Recht" in anonymisierter Form. Ich meine, da neulich auch was Ähnliches gelesen zu haben.
*******958 Frau
9.875 Beiträge
ich kann mir vorstellen das nicht jeder vermieter von tagungshäusern begeistert ist
wenn sein haus sehr öffentlich für sex-orgien-treffen ausgeschrieben und verlinkt wird
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Ich denke mal, das mit der Schadenersatzforderung könnte eher nach hinten los gehen. Denn dir ist ein Schaden entstanden - und den könntest du jetzt wegen Nichterfüllung geltend machen.

Allerdings ist es immer auch die Frage, wie ein Richter das sieht ... *schiefguck*
Rein formal hattest du einen Mietvertrag für dieses Seminarhaus - und wenn da nicht im Vertrag schon entsprechende Ausschlüsse enthalten waren oder der Vermieter konkret gefragt und du ihn belogen hast, dürfte der Vermieter kaum eine Chance gegen dich haben.
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Themenersteller 
Vor dem Richter und auf See...
... bist Du in Gottes Hand.
Der Vermieter agiert beim Vertragsabschluss recht unprofessionell. Anfrage - Bestätigung - Zahlung, das isses.
Keine Klauseln, keine Nachfragen, keine AGB, nichts.
Das Haus wurde von einem Veranstalter nachweislich 2011 für ein Gay-Tantra-Seminar beworben.
Von mir wurde es letztes Jahr ohne Beschwerden gleich beworben wie 2012 und genutzt.

Aber wie der zuständige Richter das sieht, ist etwas anderes...

Suche halt einen Anwalt, der meine Rückzahlungsforderungen vertritt. Das bin ich den Teilnehmern und mir schuldig - auch wenn ich das trenne und jedem angeboten habe, dass er seinen Beitrag bedingungslos von mir zurückbekommt, wenn er ihn fordert.

Tom
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Frag Kaiserschmarrn.
Hallo Tom,

in meiner 15jährigen Karriere hatte ich zwangsweise reichlich rechtliche Auseinandersetzungen, gegen die ich mich wehren musste. Aus diesen Erfahrungen heraus möchte ich einfach nur sagen, daß er sehr wahrscheinlich bei solchen Sachen garnicht dazu kommt, daß ein Richter entscheiden muss. Im besten Fall genügt ein Brief Deines Anwaltes, im länger dauernden Fall, wenn der Vermieter auch einen Anwalt nimmt, werden es halt drei Briefe, die die sich austauschen. Ein Anwalt hat die Aufgabe seinem Klienten (Vermieter) seine Chancen Wahrheitsgemäß aufzuzeigen. Mehr als ein paar immer unverständlicher werdende Briefe werde es sicherlich nicht.

Alles Liebe
Scrat
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Themenersteller 
Hi Scrat,
es gibt immer wieder Anwälte, die auch aussichtlose Prozesse vertreten, wenn sie einen wirtschaftlichen Vorteil davon haben.
Da mein Vermieter solventer ist als ich, hat er einfach den längeren Atem.

Deshalb habe ich mich friedlich mit ihm geeinigt in der Form, dass wir auf jede Ansprüche gegeneinander verzichten, und mir geht es saugut damit. Besonders
• emotional, weil ich meinen Frieden habe, statt um Recht zu kämpfen und weil ich
• eine ungeahnte Solidarität erfahre, weil viele Gäste sich an dem Risiko beteiligen, indem sie ihren Beitrag nicht zurückfordern.

Das berührt und trägt mich. Es gibt mir eine wunderbare Kraft, meinen Weg weiterzugehen und das zu tun, was ich für wichtig und richtig halte. Deshalb wird es nächstes Jahr Mitte Juni eine "Zeit mit FreuNden" (vsl. eine ganze Woche) in einem Haus in absoluter Alleinlage auf Spendenbasis geben. Wenn Du magst, schick' mir Deine E-Mail-Adresse, und ich nehme Dich in den Verteiler auf.

Herzlich
Tom
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Tom, darf ich das jetzt so verstehen, dass der Vermieter für seine Dreistigkeit und den Vertragsbruch auch noch Kohle bekommen hat (also behalten darf)?

Er hat doch keinerlei Leistung erbracht, da ist er zumindest auch zur Rückzahlung der Anzahlung verpflichtet. Damit dürftest du vor jedem Gericht Recht bekommen (naja, wenn er nun schriftlich hat, dass du auf jegliche Ansprüche gegen ihn verzichtest, dann nicht mehr).
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Themenersteller 
Tja,
man(n) muss auch die finanzielle Macht haben, seine Ansprüche durchzusetzen.
Die habe ich nicht, und mein Friede ist mir auch lieber. Es geht mir sehr, sehr gut damit.

*herz*lich
Tom
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Hattest du nicht geschrieben, eine Rechtsschutzversicherung besteht?

Ich sehe hier kein sehr großes Risiko, vor allem weil es auch bezüglich der Rückforderung bereits gezahlter Gelder kaum zu einer Verhandlung kommen würde.

Wahrscheinlich würde ich nicht mal einen Anwalt bemühen, sondern (da der Vermieter ja anscheinend solvent ist) den offenen, rückzufordernden Betrag anmahnen (unter Hinweis, dass andernfalls ein Mahnbescheid folgt) und dann den Mahnbescheid auch im Falle eines Falles prompt folgen lassen (kostet nicht die Welt). Sollte der Vermieter jetzt einen eigenen Anwalt einschalten und der ihm raten, gegen den Mahnbescheid zu widersprechen, so wird das kaum dein Problem werden - denn der Vermieter wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits beim Amtsgericht unterliegen.

Aber gut, wenn alle anderen auch damit einverstanden sind, hier auf ihr Geld zu verzichten (für jeden Einzelnen sind es ja nicht sooo große Summen, denke ich), und du dich so auch besser fühlst ... - dann passt es schon. Selbst wenn ein Prozess letztlich gewonnen wird und unterm Strich dann keine Ausgaben dafür stehen, so kostet er doch auch Nerven.

Ich würde wahrscheinlich innerlich kochen, weil wieder jemand versucht, nur mit Dreistigkeit zu mehr Geld zu gelangen. Auf so etwas reagiere ich ganz allergisch. *schiefguck*
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Themenersteller 
Danke Sorbas
Ich hätte das auch so gemacht, wenn ich alles aus meiner Tasche hätte zahlen müssen.
Einerseits tut es weh, aber es bringt mich nicht um.

Was ich im Moment erfahren darf, ist mir viel, viel wichtiger...

Dennoch werde ich mir Deinen Text zunutze machen, wenn der Vermieter sein Friedensangebot zurückziehen sollte, weil ich mich "schwach" gezeigt habe. Dann gibt's Saures von mir, aber richtig - soweit ich dazu in der Lage bin.

*herz*lich
Tom
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