TFP vs. BuyOut
Grundsätzlich sollte man unterscheiden, auf Grund welcher Vereinbarung man ein Shooting gestaltet.
TFP (Time for Prints) ist hier wohl sehr heufig und sollte jegliche kommerzielle Verwendung ausschließen.
Beim BuyOut erhält das Model ein Honorar und tritt alle Rechte ab.
Ich habe hier mal zwei Musterverträge, die man natürlich bei Bedarf anpassen kann.
TFP:
… vereinbaren, daß unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ..................... durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf den Fotografen übertragen werden; ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder. Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen.
Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von ........ Wochen ab dem Shooting eine CD mit einer großen Auswahl der gemeinsam angefertigten und vom Fotografen ggf. bearbeiteten Fotos. Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.
Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Buy Out:
… wird vereinbart, daß unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ............ von dem Modell angefertigte Aufnahmen auf den Fotografen übertragen werden. Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-,Träger- und Speichertech- niken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Das Modell überträgt dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinba- rung zustandegekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen.
Mit Zahlung des vereinbarten Honorars sind sämtliche Ansprüche des Modells abgegolten. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftformen.