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FTP / Rechte

*******adow Frau
312 Beiträge
ich VERMUTE, dass 'BJ' für BlowJob steht *nixweiss*

ist allerdings wenn KEINE gängige abkürzung



ich fürchte manchmal, dass das problem mit dem bezahlen an der seite hier liegt

ich habe noch vor augen, als mich mal wer anfragte, ich meinen preis nannte und dann ernsthaft gefragt wurde:

"wenn du nur als Model aktiv bist und das so professionell siehst, wieso hast Du Dich dann hier angemeldet?"
Interessante Diskussion...
...einfache Antworten:

[Pay-Shooting] mache ich, egal was ihr vor der Kamera treibt und ihr habt dann die vollen Rechte an Euren Bildern und ich keine.

[TFP]: Da kann man sich bei Pornart auch auf die Bilder einigen, auf denen niemand zu erkennen ist. Schränkt die Auswahl für den Fotografen aber schon sehr ein, darum selten ein reizvolles Angebot.

Ansonsten gebe ich iron_shadow Recht, was das bezahlen angeht: Pay-Shootings, die über JC zustande kamen, kann man an einer Hand abzählen...
*******rfun Paar
742 Beiträge
Eine Frage von Respekt
Es scheint zur Sitte (Unsitte) geworden zu sein, dass man für ein (insbesondere Erotik-) Shooting noch Geld bezahlt.

Die Frage was bedeutet TFP ist obsolet, denn TFP bedeutet einfach nur noch " kost nix"!

Und nur weil heutzutage überwiegend digital fotografiert wird, und man dafür keinen Film kaufen muss, heisst das noch lange nicht, dass das nichts kostet; sonst würde man als Fotograf wohl kaum dauernd mit stattlichen Summen zum Fotohändler laufen.

Für jede schlimme Schwingerparty machen die Leute hier wie selbstverständlich den Beutel auf, aber ein Fotoshooting darf nichts kosten.

Vielleicht sollten sich die anfragenden Herrschaften einfach mal Gedanken machen, wie es sich anfühlt, wenn die erwünschte Leistung von vorne herein mit Null bewertet wird? *oh2* Man soll also nicht nur für umsonst arbeiten, sondern sich dabei auch noch scheisse fühlen! *aua*

Da macht es kaum noch einen Unterschied, ob man einen Profi oder einen Hobby-Fotografen, eben einfach respektlos behandelt.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, das Eine oder Andere, kostenlos oder zum kleinen Preis zu machen, aber eben nicht unter solchen Voraussetzungen.

LG cff
passend oder auch nicht
hab auch noch einen


schickse scheiße - krisse scheiße

kaufse billich - kaufse doppelt


passt nicht wirklich - oder doch?

is egal :-))
doch...
...passt wie die Faust aufs Auge!
*autsch*
*****alo Mann
2.171 Beiträge
auch meinen senf
dazugebe...

t fp (cd) heisst doch wörtlich time (fotograf for print (cd) model

also ist tfp per se nie umsonst !

in den gängigen verträgen dieser form wird ausdrücklich das veröffentlichungsrecht an den bildern geklärt.

wenn dieses ausgeschlossen ist, muss die entschädigung anders gestaltet werden. also entweder geld, dienstleistung (autowaschen, sex, rasen mähen...ich zähle nur auf, was mir in den letzten 8 wochen alles angeboten wurde)

ich überlass mal eurer fantasie, welche entschädigungen man sich noch ausdenken kann.


davon auszugehen, dass man PornArt für umsonst haben kann, finde ich ziemlich dreist...aber wie heisst es so schön: dem mutigen (dreisten) gehört die welt.

in diesem sinne wundere ich mich über gar nichts mehr.

gruss

walo
TFP
Trottel
für
Pfennigfuchser
*********ffend Mann
57 Beiträge
Habe ich hier was nicht....
... mitbekommen?

TfP heißt für mich Model und Fotograf machen ihre Arbeit ohne das einer von Beiden Geld kassiert. (Ein Vertrag regelt den Rest, und es sollte immer einer gemacht werden)

PAY heißt für mich das Model beauftragt den Fotografen, bezahlt und erhält die Rechte am Bild oder Fotograf beauftragt Model, bezahlt und erhält die Rechte am Bild.(Ein Vertrag regelt den Rest, und es sollte immer einer gemacht werden)

Ist es nicht so?????????????

LG
Es hatte doch soooo schön angefangen!

Jetzt wird es langweilig *traurig*

Schade!
***oy Paar
476 Beiträge
Themenersteller 
Es hatte doch soooo schön angefangen!

Jetzt wird es langweilig *traurig*

Schade!

so ist es leider immer, irgendwann wird nur noch geschrieben um das bereits gesagte zu übertreffen ....
*****alo Mann
2.171 Beiträge
@ wowoy
was willst den gescheites lesen ?

die frage ob pornart von einem für lau schaffenden hobbyfotografen kunstvoll aufgenommen werden kann..ist mehr oder weniger beantwortet


ja, er kann...aber warum sollte er ? die meisten die sich anbieten denken aber eher nicht in fotografischen dimensionen (das ist legitim, behindert aber die bildfindung)

wer spass sucht, kann das billiger haben als tausende von euros in equipement und lernen stecken.....

gruss

walo
1
*********atic Mann
144 Beiträge
TfP heißt für mich Model und Fotograf machen ihre Arbeit ohne das einer von Beiden Geld kassiert. (Ein Vertrag regelt den Rest, und es sollte immer einer gemacht werden)

PAY heißt für mich das Model beauftragt den Fotografen, bezahlt und erhält die Rechte am Bild oder Fotograf beauftragt Model, bezahlt und erhält die Rechte am Bild.(Ein Vertrag regelt den Rest, und es sollte immer einer gemacht werden)

Ist es nicht so?????????????

Nöö, nicht ganz: für den Fall, daß der Fotograf bezahlt wird, darf man als üblich betrachten, daß es beim Fotografen die in Auftrag gegebenen Abzüge gibt.

Digitale Daten sind dann schon kostspieliger, und Vervielfältigungs- bzw. Veröffentlichungsrechte kosten dann richtig Geld ...
*********ffend Mann
57 Beiträge
na sag...
... ich doch.

Das der, der den ganzen Kram bezahlt auch die Ware erhällt ist doch klar.

Wenn der Fotograf z.B. bezahlt wird, hat er keine Rechte zur Veröffentlichung.

VG
1
*********atic Mann
144 Beiträge
Nöö, Du hattest "Model zahlt, also bekommt sie die Bildrechte" geschrieben - und das stimmt so in aller Regel nicht.
Nöö, Du hattest "Model zahlt, also bekommt sie die Bildrechte" geschrieben - und das stimmt so in aller Regel nicht.

Nun ja, wer schon mal Post vom Anwalt hatte, weil man das Bild einer Kundin verwendete für eine Werbung (war leider nur mündlich abgesprochen), der weiß spätestens dann, das die Rechte dem gehören, der zahlt (soweit nichts anderes schriftlich bestätigt wurde).
In diesem Fall ist es egal, ob eine "Kundin" oder ein "Model" zahlt...

Aber das führt wirklich in die Haarspalterei, ich hör jetzt auf...
1
*********atic Mann
144 Beiträge
Noch einmal: wer den Fotografen bezahlt (egal ob Model oder Kundin) bekommt zunächst ein Bild - und keine Bildrechte (nein, nie!) - denn Bildrechte sind das Urheberrecht des Fotografen und dieses ist NICHT ÜBERTRAGBAR.

Veröffentlichungsrechte sind bis - auf eine Ausnahme - immer separat zu klären. Diese Ausnahme ist, wenn das Model bezahlt wurde (wobei die Meinung, daß die Bilder eines TfP-Shootings als Bezahlung zu sehen sind, durchaus vertreten wird) - siehe KUrhG
*********ffend Mann
57 Beiträge
Nun ja,....
... so lange man als Fotograf nicht Vertraglich gesicherte Rechte hat, wie auch immer die Aussehen wird vor jedem ordentlichen deutschen Gericht "baden"gehen.

Wenn ein Auftraggeber (nennen wir es hier Model) einen Auftrag vergibt, bezahlt und der Ausführende geht mit den "Ideen" hausieren (nennen wir hier die Ideen Fotos) so verstößt er gegen die allgemeine Rechtsempfindung. Der Fotograf darf die Fotos nicht kommerziell nutzen.
Das Model hat immer noch (wenn Sie keine Person der Öffentlichkeit ist, wie Guttenberg oder das Kanzler)) das Recht am eigenen Foto.

Vertrag... wenn unterschrieben... ist immer noch "Gold" wert.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
@ Foto_schaffend
... so lange man als Fotograf nicht Vertraglich gesicherte Rechte hat, wie auch immer die Aussehen wird vor jedem ordentlichen deutschen Gericht "baden"gehen. häh ????

woher hast Du denn Dein rechtliches Wissen.
Klar, ein Vertrag ist immer gut. Wenn aber Geld, oder andere Sachleistungen vom Berufsfotografen Richtung Model gegangen sind, wurde auch ohne schriftlichen Vertrag meist zu Gunsten des Fotografen entschieden.
Warum (so denken auch die meisten Richter) sollte ein Berufsfotograf ein Model bezahlen, wenn er keine Verwertungsrechte an den Bildern hat.
Mit einem Profimodel macht man normalerweise gar keine Verträge, die wird über Ihre Agentur gebucht.
Ein schriftliche Abmachung ist trotzdem besser, denn selbst wenn das Model die Quittung über erhaltene Kohle unterschrieben hat, könnte sie später noch behaupten, das Geld sei für 13x Autowaschen gewesen *zwinker*
Urheberrecht kontra Persönlichkeitsrecht
Noch einmal: wer den Fotografen bezahlt (egal ob Model oder Kundin) bekommt zunächst ein Bild - und keine Bildrechte (nein, nie!) - denn Bildrechte sind das Urheberrecht des Fotografen und dieses ist NICHT ÜBERTRAGBAR.

Damit es kein Kuddelmuddel wird, sind zwei Sachen zu unterscheiden:

Der Fotograf hat ein "Urheberrecht".

Der Kunde, der zahlt hat ein "Recht am eigenen Bild" (Persönlichkeitsrecht)

Fotografiert der Fotograf einen Baum im Wald, kann er das Bild vermarkten, denn der Baum kann keinen Einspruch einlegen.

Fotografiert der Fotograf einen Menschen, ohne das er ihm Geld gezahlt hat oder eine Freigabe zur Veröffentlichung von dieser Person hat, kann der abgebildete Mensch Einspruch gegen eine Veröffentlichung geltend machen unter Berufung auf das "Recht am eigenen Bild". Da nützt dem Fotografen auch sein Urheberrecht nichts.

Anders herum lässt sich vielleicht was mit dem Urheberrecht anfangen, wenn das Model/der Kunde den Fotografen bezahlt hat und anschließend die Bilder vermarktet ohne weitere vertagliche Regelungen mit dem Fotografen. Dann kann er vielleicht sein Urheberrecht geltend machen und einen Anteil kassieren.

P.S.: Ich bin kein Anwalt, das sind nur allgemeine Erfahrungen mit dem Thema.
*********ffend Mann
57 Beiträge
Natürlich.....
... @*********erst so meine ich das nicht.

Wenn eine Sachleistung vom Fotografen zum Model gegangen ist hat er natürlich alle Rechte und kann sich "austoben" (für das Model ist da ein Vertrag um so wichtiger, ist zwar nicht nötig, weil mit Annahme der Sachleistung ein gewisses Einverständnis erklärt wurde) Ja und er hat die Urheberrechte.

Wenn eine Sachleistung vom Model an den Fotografen geht ist es denke ich mal nicht das Gleiche. Die Urheberrechte bleiben natürlich bestehen.

Aber....

.... der Fotograf darf nicht ungestraft die Fotos an irgendwelche "Blättchen" verhökern. Das Model hingegen darf die Fotos durchaus vermarkten. Auch hier ist ein Vertrag sinnvoll.

LG
1
*********atic Mann
144 Beiträge
Aber....

.... der Fotograf darf nicht ungestraft die Fotos an irgendwelche "Blättchen" verhökern. Das Model hingegen darf die Fotos durchaus vermarkten. Auch hier ist ein Vertrag sinnvoll.

Gerade für diesen Fall ist ein Vertrag (am besten schriftlich) zwingend - denn das Model darf die Bilder in der Regel eben NICHT verhökern, es sei denn, sie hat ein vertragliches Recht zur Rechteeinräumnug an Dritte.

Noch einmal: wer bei Fotografen Bilder bezahlt, bekommt Bilder. Verwertungsrechte etc. sind ein völlig anderes Paar Schuhe und nicht "regelmäßiger Bestandteil" der Arbeitsleistung des Fotografen.

Ein Beispiel: Firma XY bestellt Bilder für Pressemappen und zahlt diese brav. Danach nutzt die Firma diese Bilder auch für ihren Internet-Auftritt ... böses Foul meinte das Gericht, denn dieses Recht hatte die Firma nicht erworben ...
*********ffend Mann
57 Beiträge
Naja.....
... ich finde es ja prima, wenn der Fotograf alles darf und das Model hat keine Rechte. *freu*

Ich mache immer einen Vertrag, wo möglichst viel drinn steht.
Wie man sieht ist es eben nicht so, das wenn man im glaubt im Recht zu sein auch recht bekommt.

Ist wohl auch ein ziehmlicher Dschungel......

LG
TFP vs. BuyOut
Grundsätzlich sollte man unterscheiden, auf Grund welcher Vereinbarung man ein Shooting gestaltet.

TFP (Time for Prints) ist hier wohl sehr heufig und sollte jegliche kommerzielle Verwendung ausschließen.

Beim BuyOut erhält das Model ein Honorar und tritt alle Rechte ab.

Ich habe hier mal zwei Musterverträge, die man natürlich bei Bedarf anpassen kann.

TFP:

… vereinbaren, daß unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ..................... durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf den Fotografen übertragen werden; ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder. Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen.
Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von ........ Wochen ab dem Shooting eine CD mit einer großen Auswahl der gemeinsam angefertigten und vom Fotografen ggf. bearbeiteten Fotos. Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.
Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Buy Out:

… wird vereinbart, daß unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ............ von dem Modell angefertigte Aufnahmen auf den Fotografen übertragen werden. Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-,Träger- und Speichertech- niken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Das Modell überträgt dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinba- rung zustandegekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen.
Mit Zahlung des vereinbarten Honorars sind sämtliche Ansprüche des Modells abgegolten. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftformen.
*********erst Mann
4.094 Beiträge
MK u. JC unseriös ?
"ausgenommen pornografischen und ähnlich unseriösen Medien"
das bedeutet, dass jede pornografische Seite unseriös ist !

Hoffentlich handelst Du Dir nicht mal ne Beleidigungsklage ein *zwinker*
Jede Seite, auch die der Bäckermeisters, kann unseriös sein, aber jeder pornografischen Seite zu unterstellen sie sei unseriös ist schon etwas heftig.

Das wäre so als würde ich schreiben " ich fotografiere keine Models und ähnliche Nutten"
@ Thomas
no Panik!
War ein typischer Guttenberg (copy-paste)
Ist mir auch gleich aufgefallen und hab´s rausgenommen.

P.S. Deine Arbeiten finde ich einfach klasse!
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