Swingerclubs verboten
Lese gerade dieses Statement vom Steinenhaus:"Liebe Freunde vom STH,
es sieht weiterhin nicht gut aus. Soeben erhalten wir folgende Meldung indem der Begriff "Clubs" konkretisiert wurde.
Sehr geehrter Herr Schwinn,
die Landesregierung NRW hat die Coronaschutzverordnung mit Wirkung vom heutigen Tage geändert.
Die Änderungsverordnung ist soeben über den Krisenstab des Ennepe-Ruhr-Kreises an die kreisangehörigen Kommunen übersandt worden.
Der § 10 Abs. 1 CoronaSchVO ist geändert worden. Der Text lautet nunmehr:
„Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen.“
Gleichzeitig ist der Betrieb von Swingerclubs als Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs. 2 Ziff. 17 CoronaSchVO mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € belegt.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und
Ordnungsangelegenheiten
Stv. Fachbereichsleiter und Abteilungsleiter Gewerbe, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Liebe Grüße.........und BLEBT GESUND!
Ralf v. STH"
Bezieht sich jetzt auf eine konkrete Anfrage des STH, deshalb der Hinweis auf den EN-Kreis. Gilt aber leider landesweit. Die in den letzten Wochen durch die Clubs geübte Praxis, sich quasi als Bordelle zu präsentieren, um ein kürzlich ergangenes Urteil des OVG auszunutzen, ist damit nicht mehr legal möglich.