@****19 Stimmt, dachte auch das es anders ist, aber:
Ab Montag, 8. November 2021 gilt in ganz Österreich die 2-G-Regel NEU
• 2-G-Regel unter anderem in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleister:innen und bei Veranstaltungen.
• FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel.
• Am Arbeisplatz in Betrieben, bei denen die 2-G-Regel gilt (Gastronomie, körpernahe Dienstleitungen), benötigen Arbeitnehmer:innen einen negativen PCR-Test (2,5-Regel).
• Am Arbeitsplatz gilt generell die 3-G-Regel.
Übergangsfrist ab 8. November: Für vier Wochen gilt auch die erste Teilimpfung in Kombination mit einem negativen PCR-Test als 2G-Nachweis. Ab 6. Dezember muss, wer in ein Lokal, zu einer Veranstaltung oder zum Barbershop will, doppelt geimpft sein.
Das mit 14.November ist für den Arbeitsplatz:
• Übergangsfrist bis inkl. 14. November: ohne 3-G-Nachweis besteht FFP2-Masken-Pflicht.