Natürlich werden die beachtet:
„Wie stellst du denn das mit der Coronaschutzverordnung an?
Natürlich werden die beachtet, es handelt es sich hierbei um eine Geburtstagsfeier mit 30 Teilnehmern, wenn ich das richtigverstandenhabemuss ich nur die Rückverfolgbarkeit sicherstellen:
"Solche Feste und Feierlichkeiten dürfen nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Hochzeits-, Tauf-, Geburtstagsfeier, ebenso Beerdigungen) stattfinden. Es sind ab dem 15. Juli höchstens 150 Teilnehmer erlaubt. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind. Gastronomische Betriebe oder Beherbergungsbetriebe dürfen für diese Feste abgetrennte und gut zu durchlüftende Räumlichkeiten unter Auflagen zur Verfügung stellen."