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Location in Ruhrgebiet

*******679 Paar
109 Beiträge
Themenersteller 
Location in Ruhrgebiet
Hallo Zusammen, ich möchte eine private Party in Raum Duisburg/Düsseldorf/Krefeld veranstalten und ihabe mehrere Ferienhaus Anbieter angeschrieben und einfach gefragt ob ich eine Geburtstagsfeier machen durfte, leider nur absagen bekommen.
Könnt ihr mir bitte ein paar Tipps geben, wie und wo ich etwas machen kann.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Alicja
***ic Mann
637 Beiträge
Nur eine normale Geburtstagsfeier oder schon etwas frivoleres?
*******679 Paar
109 Beiträge
Themenersteller 
Natürlich was frivoleres.... *grins* nur das habe ich bei dem Anbietern nicht gesagt
***ic Mann
637 Beiträge
Für eine Sexparty musst du einen Club mieten oder je nach Gästezahl eine Seitensprung-Location. Da gibts einige hier im Joy. Geburtstagsfeier in „normalen“ Locations anfragen und dann Fickparty machen kann schwer nach hinten losgehen.
Oder eben Geld in die Hand nehmen und die King-Suite in nem grossen Hotel buchen.

Was genau hast du vor? Dann kann man Locations empfehlen oder eben nicht
*******679 Paar
109 Beiträge
Themenersteller 
Ich wollte am 17.10 oder am 31.10 eine Party mit ca. 30- Personen machen. Preis für Location - ca 400 habe ich kalkuliert.
*******geur Mann
21.807 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie stellst du denn das mit der Coronaschutzverordnung an?
*******679 Paar
109 Beiträge
Themenersteller 
Natürlich werden die beachtet:
Zitat von *******geur:
Wie stellst du denn das mit der Coronaschutzverordnung an?
Natürlich werden die beachtet, es handelt es sich hierbei um eine Geburtstagsfeier mit 30 Teilnehmern, wenn ich das richtigverstandenhabemuss ich nur die Rückverfolgbarkeit sicherstellen:

"Solche Feste und Feierlichkeiten dürfen nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Hochzeits-, Tauf-, Geburtstagsfeier, ebenso Beerdigungen) stattfinden. Es sind ab dem 15. Juli höchstens 150 Teilnehmer erlaubt. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind. Gastronomische Betriebe oder Beherbergungsbetriebe dürfen für diese Feste abgetrennte und gut zu durchlüftende Räumlichkeiten unter Auflagen zur Verfügung stellen."
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