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EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)

Strand Tag (Guadalupe)
****ify Frau
361 Beiträge
Themenersteller 
EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)
Ich habe gehört das ab 25 Mai 2018 wird strengere.
Ich als einer Ausländerin habe überhaupt 0 Ahnung und nie mit beschäftigen.
Was ich unbedingt noch tun bzw. gut beachten zu müssen.

Jeder Tipp und Raten ist mir sehr sehr dankbar.
(meiner webweiter reibt seinem hand schon)
****aer Mann
385 Beiträge
Ich vermute
Das man sich mit dem Thema beschäftigen sollte.

Ich fand diesen Beitrag hilfreich:
https://www.ipcl-rieck.com/a … 7-tipps-fuer-fotografen.html
Profilbild von mir
********w_nw Mann
14 Beiträge
DSGVO
man sollte nicht nur, man muß sich damit beschäftigen, wenn man Menschen fotografiert. Während die Politiker davon ausgehen, daß sich nichts ändert (laut deren Aussage bleiben die bisherigen Regelungen bestehen) sagt die Verordnung und auch Rechtsanwälte etwas ganz anderes.
Private Aufnahmen (Familie), die nicht öffentlich gezeigt werden, fallen nicht unter die DSGVO, ebenso Pressefotos von fest angestellten Fotografen ... bei allen Anderen greift die Verordnung. Wie weit das dann verfolgt wird, bleibt abzuwarten. Profis sollten allerdings aktiv werden ....
Der Fotograf
*********jects Mann
439 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sicherlich muss man sich damit beschäftigen...
...aber auch entsprechend kritisch der Berichterstattung folgen.
Fakt ist, dass es Datenschutz schon immer gab, es immer schon verboten war, ohne Einverständnis jemanden zu fotografieren (und das Bild dann zu veröffentlichen) oder mit den Bildern der Menschen ohne Erlaubnis im Web um sich zu schmeißen.
Neu ist, dass es nun Mittel und Wege gibt, sich zu informieren, was für Daten es über mich gibt, die Löschung zu fordern und vieles mehr. Die Rechte der Verbraucher wurden extrem gestärkt. Gestärkt ist auch die Regelungen der Aufsichtsbehörden, Kontrollen und Strafen.
Abmahnwellen, Strafzahlungen, all das steht aktuell im Raum (und im Netz) und wir als Fotografen müssen einfach ein wenig mehr acht geben, was wir mit unseren Bildern machen.
Kritisch wird es für den Bereich der Street-Fotografie, die von der Abbildung anderer Menschen lebt. Hier wäre nach dem Gesetzestext eine Veröffentlichung ohne Genehmigung verboten. Sollte sich einer der Abgebildeten beschweren, darf das Bild nicht mehr veröffentlicht werden und er hat Anspruch auf Herausgabe der Daten (sprich, das Bild). Wobei eine künstlerische "Verwertung" tatsächlich erlaubt ist, ein Galerieprint in der Ausstellung könnte also nicht beanstandet werden (wenn das Bild nicht verkauft wird)
Eine Strafe kann gegenüber dem Fotografen verhängt werden, wenn der betroffenen Person ein Schaden entstanden ist...
Und hier kommt der Punkt, an dem ich mich entspannt zurück lege...
Solange ich weiterhin die Bilder meiner Kunden sorgfältig schütze, social media nicht als Schaufenster nutze und gesunden Menschenverstand einschalte, werde ich wohl keine Strafen zu fürchten haben.
Profilbild von mir
********w_nw Mann
14 Beiträge
DSGVO
solange Du nur Studiofotografie betreibst kannst Du sicher entspannt sein ... aber schon bei einer Hochzeit wird es kritisch .... mit dem Auftrag abgedeckt sind nur Fotos vom Brautpaar. Von Gästen, Familie brauchst Du schon von jedem das schriftliche Einverständnis und das kann auch ganz schnell wieder entzogen werden. So sieht es die Verordnung vor. Ganz zu schweigen von Firmenevents, Messefotos, Berichterstattung, Sportfotografie und und und ....
Passion
*******875 Mann
2 Beiträge
******nrw:
DSGVO
solange Du nur Studiofotografie betreibst kannst Du sicher entspannt sein ... aber schon bei einer Hochzeit wird es kritisch .... mit dem Auftrag abgedeckt sind nur Fotos vom Brautpaar. Von Gästen, Familie brauchst Du schon von jedem das schriftliche Einverständnis und das kann auch ganz schnell wieder entzogen werden. So sieht es die Verordnung vor. Ganz zu schweigen von Firmenevents, Messefotos, Berichterstattung, Sportfotografie und und und ....

Auch das war schon immer so, nur dass sich die meisten Fotografen darum nicht gekümmert haben, weil jemand der auf einer Hochzeit ist, sehr sehr selten etwas dagegen hat, wenn das Hochzeitspaar Fotos von ihm hat. Ich denke man sollte sich von der Berichterstattung (besonders in den sozialen Medien) nicht irre machen lassen. Das KUG bleibt als spezielle Rechtsnorm vorrangig vor der DSGVO vorgeschaltet...so ist in Deutschland die Gesetzgebung...spezielle Gesetze vor allgemeinen Gesetzen.
Profilbild von mir
********w_nw Mann
14 Beiträge
da irrst Du Dich gewaltig ...
bisher waren Fotos keine personenbezogenen Daten - das macht den großen Unterschied ...

Du schreibst: "Das KUG bleibt als spezielle Rechtsnorm vorrangig vor der DSGVO vorgeschaltet...so ist in Deutschland die Gesetzgebung...spezielle Gesetze vor allgemeinen Gesetzen."

Ohne die sozialen Medien zu rate zu ziehen: ein Blick in die Verordnung - die liegt übrigens auf meinem Schreibtisch (und ja, ich habe sie gelesen) - sagt genau das Gegenteil von Deiner Aussage *zwinker*
Der Fotograf
*********jects Mann
439 Beiträge
Gruppen-Mod 
Recht am eigenen Bild vs Personenbezogene Daten
Denke, dass ist grad genau der feine Unterschied. Ich sehe jedoch trotzdem in der Hochzeit kein Problem, da sie im Auftrag des Brautpaars fotografiert wird, ich weise auf die Rechtslage im Vertrag mit den Kunden hin.
Da ich selber nicht vor habe, Bilder von Kunden zu veröffentlichen kann ich auch nicht abgemahnt oder bestraft werden, zumal Strafe ja auch gem. Verordnung von einem entstandenen Schaden abhängig ist *zwinker*
Einzige Problem was ich sehe: Die Auskunftspflicht. Wenn mich nach einer Hochzeit einer der Gäste anschreibt und wissen will, welche Daten ich von ihm gespeichert habe...*gruebel*
In dem Falle werde ich ihn einladen, sich alle Bilder anzusehen und sich selbst darauf zu finden. Da er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten hat, müsste ich ihm leider auch noch die Bilder von ihm kostenfrei zur Verfügung stellen.
Der Fotograf
*********jects Mann
439 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nachtrag...
...hab grad nochmal nachgelesen, weil auswendig kenne ich es noch nicht:
Artikel 6, Absatz 2 der DSGVO besagt eindeutig, dass die Staaten eigene Gesetze erlassen können. Ein Grundsatz der EU-Richtlinien ist nun mal, dass rechtlich gesehen die Gesetze des Mitgliedsstaates über den EU-Verordnungen stehen. Die EU kann lediglich Deutschland eine Strafe aufbrummen, wenn sie die Verordnung nicht in ein Gesetz umsetzt. In Deutschland ist z. B. die Umsetzung über das BDSG erfolgt, hier findet sich in §1 die Anwendung und Geltungsbereich sowie der Verweis auf die DSGVO wieder.
ABER: §1, Satz 2 BDSG besagt, dass andere Rechtsvorschriften zum Datenschutz dem BDSG vorgehen.

Es ist eine absolute Grauzone, die unsere Regierung hier billigend in Kauf nimmt, eine genaue Auflistung, welches Gesetz Vorrang hat, ist recht schwer zu erstellen.

Ach ja, nochmal Thema Hochzeit: Für die Einstufung als personenbezogene Daten muss die betreffende Person identifizierbar sein, nur dann findet die Rechtslage auch Anwendung. Da ich als Fotograf zwar jemanden auf dem Bild sehe, ihn aber nicht kenne oder identifizieren kann, ist die Anwendbarkeit schon in Frage gestellt. Die DSGVO berücksichtigt dass sogar in Artikel 11:
Ist für die Zwecke, für die ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, die Identifizierung der betroffenen Person durch den Verantwortlichen nicht oder nicht mehr erforderlich, so ist dieser nicht verpflichtet, zur bloßen Einhaltung dieser Verordnung zusätzliche Informationen aufzubewahren, einzuholen oder zu verarbeiten, um die betroffene Person zu identifizieren.

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