Bundesverfassungsgericht bestätigt EEG-Stopp für Solaranlage
Bundesverfassungsgericht bestätigt EEG-Stopp für Solaranlagen auf AgrarlandKARLSRUHE. Die Streichung der Einspeisevergütungen für neue Solarstromanlagen, die auf früheren Ackerflächen errichtet werden, ist innerhalb der gesetzlich verankerten Übergangsfristen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden und damit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Vergeblich hatte die Antragstellerin auf Vertrauensschutz gepocht und geltend gemacht, infolge der Gesetzesänderung könnten 24 von ihr begonnene Projekte für Solarparks auf früheren Ackerflächen nicht abgeschlossen werden, weil die Übergangsfristen nicht eingehalten werden könnten. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die im Sommer in Kraft getretene Neuerung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hält das Bundesverfassungsgericht für offensichtlich unbegründet. Die Karlsruher Richter entschieden, der verfassungsrechtlich gewährleistete Vertrauensschutz stehe der beanstandeten Neuregelung nicht entgegen. Die Investitionen in Projekte auf ehemaligen Ackerflächen, für die zum 25. März 2010 noch nicht die bauplanungsrechtlichen Grundlagen geschaffen gewesen seien, hätten auf einer ungesicherten Vertrauensgrundlage beruht, da der Beschluss über die Aufstellung beziehungsweise Änderung des Bebauungsplans noch ausgestanden habe. Laut der Gesetzesänderung wird die EEG-Vergütung nur für solche neuen Solarparks auf früheren Ackerflächen noch gezahlt, die vor dem 25. März 2010 einen beschlossenen Bebauungsplan vorweisen konnten und die spätestens zum 1. Januar 2011 in Betrieb gehen. Karlsruhe entschied, die Wahl des 25. März 2010 als Stichtag stelle einen von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Kompromiss des Gesetzgebers zwischen der Berücksichtigung berechtigter Vertrauensschutzerwartungen der von der Befristung Betroffenen einerseits und dem legitimen Ziel dar, andererseits im Hinblick auf das Auslaufen der Altregelung zu erwartende Mitnahmeeffekte zu vermeiden. AgE (06.10.2010)