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Bundesverfassungsgericht bestätigt EEG-Stopp für Solaranlage

Bundesverfassungsgericht bestätigt EEG-Stopp für Solaranlage
Bundesverfassungsgericht bestätigt EEG-Stopp für Solaranlagen auf Agrarland

KARLSRUHE. Die Streichung der Einspeisevergütungen für neue Solarstromanlagen, die auf früheren Ackerflächen errichtet werden, ist innerhalb der gesetzlich verankerten Übergangsfristen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden und damit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Vergeblich hatte die Antragstellerin auf Vertrauensschutz gepocht und geltend gemacht, infolge der Gesetzesänderung könnten 24 von ihr begonnene Projekte für Solarparks auf früheren Ackerflächen nicht abgeschlossen werden, weil die Übergangsfristen nicht eingehalten werden könnten. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die im Sommer in Kraft getretene Neuerung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hält das Bundesverfassungsgericht für offensichtlich unbegründet. Die Karlsruher Richter entschieden, der verfassungsrechtlich gewährleistete Vertrauensschutz stehe der beanstandeten Neuregelung nicht entgegen. Die Investitionen in Projekte auf ehemaligen Ackerflächen, für die zum 25. März 2010 noch nicht die bauplanungsrechtlichen Grundlagen geschaffen gewesen seien, hätten auf einer ungesicherten Vertrauensgrundlage beruht, da der Beschluss über die Aufstellung beziehungsweise Änderung des Bebauungsplans noch ausgestanden habe. Laut der Gesetzesänderung wird die EEG-Vergütung nur für solche neuen Solarparks auf früheren Ackerflächen noch gezahlt, die vor dem 25. März 2010 einen beschlossenen Bebauungsplan vorweisen konnten und die spätestens zum 1. Januar 2011 in Betrieb gehen. Karlsruhe entschied, die Wahl des 25. März 2010 als Stichtag stelle einen von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Kompromiss des Gesetzgebers zwischen der Berücksichtigung berechtigter Vertrauensschutzerwartungen der von der Befristung Betroffenen einerseits und dem legitimen Ziel dar, andererseits im Hinblick auf das Auslaufen der Altregelung zu erwartende Mitnahmeeffekte zu vermeiden. AgE (06.10.2010)
*****qui Frau
10.579 Beiträge
Hier
einmal eine Interessante Diskussion zum EEG *grins* - das ist echt spannend. Wer das als Video sehen möchte muss nur bei einer UmweltschutzOrga bei der -energySparte nachschauen!! natürlich im .de

vom 27.09.2010

Weizsäcker gegen Weizsäcker

Familienzwist über Atomkraft und Strompreise

„Das ist hier ein Rückspiel für dich“, schmunzelte Carl Christian von Weizsäcker, als sein Bruder Ernst Ulrich für eine atomkritische Bemerkung Beifall erntete. Vor neun Jahren hatten sich die beiden schon einmal zum Streitgespräch getroffen – damals vor Kollegen des Wirtschaftswissenschaftlers Carl Christian. Auf dem Energiekongress von Greenpeace Energy musste diesmal der Atomkraft-Befürworter scharfe Kritik aus dem Publikum hinnehmen, blieb aber gelassen.
Auch in anderen Punkten gingen die Ansichten 72-jährigen Carl Christian und des eineinhalb Jahre jüngeren Ernst-Ulrich auseinander. Während der Wirtschaftswissenschaftler dringend davor warnte, Industrien durch hohe Energiepreise aus Deutschland zu vertreiben und so den Wohlstand aufs Spiel zu setzen, hielt der Physiker und Biologe Ernst Ulrich dagegen: „Die Verteuerung von Energie ist kein Übel, sondern etwas Gutes.“ Denn nur dann, so der Mitbegründer des Wuppertal-Instituts, bestehe der Anreiz, Energie effizienter zu nutzen – um eben jenen "Faktor 5", der Weizsäckers neuestem Buch den Namen gab. So hält er das EEG denn auch für vorbildlich, während Carl Christian es als Irrweg und versteckte Staatsverschuldung geißelte.

Einig waren sich die Brüder hingegen in ihrem Vertrauen auf marktwirtschaftliche Mechanismen: „Wir sind beide überzeugte Preisfanatiker“, erklärte Carl Christian von Weizsäcker. Staatliche Eingriffe und Vorschriften, etwa zur Sanierung von Gebäuden, lehnten beide einhellig ab.
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