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Betreutes Wohnen

*******lin Frau
14 Beiträge
Themenersteller 
Betreutes Wohnen
Hallo ihr Lieben,

ich hoffe das Thema passt hier hin, wenn nicht tut's mir Leid.
Ich werde jetzt wohl bald den Schritt machen aus dem Elternhaus auszuziehen, da hier so ziemlich alles und jeder mich triggert und ich nicht die Hilfe bekomme die ich brauche.
Ich wollte jetzt fragen ob hier jemand Erfahrungen mit betreutem wohnen hat? Also dass man seine eigene Unterkunft bekommt und dann unterstützt wird (also nicht nur finanziell unterstützt wird).

An wen sollte man sich am besten melden?

Was sollte man beachten?

Kann man was vorbereiten?

Wie sagt man seinen Eltern dass man wegen sowas ausziehen will?

Hoffe ihr konnt mir ein bisschen helfen *rotwerd*
WG oder eigene Wohnung mit ambulanter Betreuung?
hallo TameCailin,

meine Überschrift ist die erste Frage an Dich !

Ich habe mit Beidem Erfahrungen sammeln können, würde Dir so einiges (hilfreiches?) schreiben können.

lieben Gruss
Ich habe auch Erfahrungen mit Betreuten Wohnen.
Was möchtest du den wissen.
*******lin Frau
14 Beiträge
Themenersteller 
Also ich hab es so verstanden, dass es möglich wäre, dass ich meine eigene kleine Wohnung bekomme und finanziell unterstützt werden kann (da ich noch zur Schule gehe habe ich kein eigenes einkommen) und dass halt mit bestimmten Menschen Abläufe geplant werden, Besuche stattfinden usw.

Was genau versteht man denn unter ambulantem betreuten wohnen? *rotwerd*

Ich wäre über alle Tipps und Erfahrungen dankbar *g*
hallo TameCailin ,

Das ist ambulant betreutes Wohnen !

Da Du noch zur Schule gehst, müssten ja Deine Eltern, soweit sie können für Dich aufkommen...

Mit meiner kleinen Schwester war ich damals beim Jugendamt und die haben sich erst mal alles drumherum angeguckt... Wie genau ist die Situation, was braucht sie und wie selbstständig ist sie!

Bei mir lag der Fall anders, eine Sozialarbeiterin und Therapeutin haben sich um mich gekümmert und mir geholfen. In der Schule hatte meine Beratungslehrerin mich schon sehr unterstützt...

Habe aber leider eine sehr heftige Psychiatrie Karriere, dass es viel später kam...

Das ambulante betreute Wohnen (die Betreuung) wird vom Sozialamt getragen. Die Miete und Dein Lebensunterhalt müsste ja auch die Behörde, zumindest teilweise tragen... wenn sich da nichts geändert hat.

Außerdem wird ein Hilfeplan erstellt, um zu sehen wie viel Stunden Betreuung sein müssen.

lieben Gruss
Das würde mich auch interessieren. Da ich allerdings schon volljährig bin und derzeit nur geringfügig arbeiten kann, würde mich interessieren ob die mir was davon abziehen würden! ^^ Außerdem würde ich gerne in der nähe meiner Mutter wohnen wollen, aber da gibt es leider nichts soweit ich weiß bei mir! :-S
*****ter Mann
5.306 Beiträge
Mit 18 ist man Volljährig und darf sich selbst eine Wohnung nehmen.
Es gibt auch Modelle von Mehrgenerationen Häusern wo Alt und Jung zusammen leben jeder in seiner eigenen Wohnung oder Apartement.
Dort hat man immer einen Ansprechpartner Hilfe und auch Betreuung und Pflege.
Wohngeld gibt das Sozialamt dazu und man lernt selbstständig zu werden.
Gemeinsames Kochen und Freizeitgestalltung ist möglich.
********nded Mann
298 Beiträge
Gundlagen
Ich weiß nicht genau Deinen kenntnisstand, so will ich ein bisschen was zusammentragen.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für das Betreute Wohnen ist das 9.(IX) Sozialgesetzbuch.

Auszüge: SGB IX §1
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
und SBG IX §4 Abs. 1:
(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung
  • 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
  • 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
  • 3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
  • 4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Hier ist wichtig, dass der Kreis sehr weit gefasst ist - "von Behinderung bedroht" und damit auch auf viele psychische Erkrankungen zutrifft. ( *offtopic* Im Gesetz kann eine Psychische Erkrankung als (schwere) Behinderung gelten).

Wichtig ist mir hier, dass Mann/Frau einen Anspruch auf Hilfe hat.

Die Grundlage für das Betreute Wohnen legt dann SGB IX §55:
§ 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • (1) Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen und nach den Kapiteln 4 bis 6 nicht erbracht werden.
  • (2) Leistungen nach Absatz 1 sind insbesondere
    • 1. Versorgung mit anderen als den in § 31 genannten Hilfsmitteln oder den in § 33 genannten Hilfen,
    • 2. heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
    • 3. Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen,
    • 4. Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
    • 5. Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht,
    • 6. Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten,
    • 7. Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

"Teilhabe am Leben" ist der dreh und Angelpunkt für das Betreute Wohnen.

Zuständigkeit
Das betreute Wohnen ist Ländersache. So haben die Bundesländer verschiedene Wege der Beantragung. In Hessen gibt es den Landeswohlfahrtsverband (LWV), der Landesweit für Anträge zuständig ist. In Niedersachsen sind es die Sozialämter vor Ort für Anträge zuständig.

Für den Fall, dass man das Land wechselt ist das "entsendende" Land in dem man seinen Wohnsitz hat zuständig und bleibt es auch für die Dauer einer Maßnahmen. Beispiel:
Mara wohnt in Bayern und braucht eine therapeutischen Wohngemeinschaft. Jedoch gibt es für sie in Bayern keine passende Einrichtung, sondern z.B. in Hessen. Dann stellt sie in Bayern einen Antrag auf BW für die Einrichtung in Hessen. Auch wenn sie sich in Hessen aufhällt, bleibt Bayern für die Dauer der Maßnahme als entsendendes Land zuständig.


"Kostenbeteiligung" für Betreuten/Verwandte
Der Antragssteller, seine Kinder oder Eltern können zu einer Kostenbeteiligung herangezogen werden.

Wie das im Einzelfall aussieht hängt dann von der Wohnform und dem jeweiligen Einkommen ab (und scheint eine Wissenschaft für sich zu sein). Informationen habe ich beim Landesverband Reinland (LVR) gefunden: LVR:
Kosten- und Eigenbeteiligung


Sachleistung vs. "Persönliches Budget"
Normalerweise wird zwischen einem Dienstleister und der zuständigen Behörde "pauschal" / direkt abgerechnet. Z.B. der Betreuer oder die Wohneinrichtung rechnet die Leistungen (Sachleistungen) direkt mit der Behörde ab.

Zusätzlich zu Sachleistungen gibt es seit 2008 das "Persönliches Budget" ( Grundlage ist SGB IX, §17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget.). Ziel ist eine individuellere Gestaltung und auch persönliche Verantwortung. Zwar wurde das Bugdet für behinderte Menschen geschaffen, aber es ist auch explizit für das Betreute Wohnen vorgesehen (Informationsseite zum persönlichen Budget des Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Es können auch Sachleistungen und persönliches Budget gemischt werden.

Ich habe gelesen, dass z.B. Coaching im persönlichen Budget abgerechnet werden kann, während sich Krankenkassen bei der Übernahme schwer tun.

Beim paritätischen Wohlfahrtsverband gibt (gab) es ein Kompetenzzentrum zum persönlichen Budget (Youtube: Das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen) - leider laufen alle links dazu ins Leere.

__________________________________________________________


Das war jetzt viel Text. Vielleicht kann das ein oder andere Stichwort weiterhelfen Hilfe und Informationen zu finden, wenn es hakt.

Hilfe zum Beantragen sollte eine soziale Einrichtung (z.B. die Caritas) vor Ort geben können - bzw. wissen, wer vor Ort mit dem Antrag helfen kann. Das kann schon ein kleiner Papierkrieg sein.
********nded Mann
298 Beiträge
Nachtrag: Persönliches Budget

Die Seite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es eine Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (http://www.bag-pb.de/).

Im Moment sind sie nur telefonisch erreichbar - die Seite ist nach technischen Problemen noch im Aufbau.
DoubleMinded
wie sieht es denn aus, wenn ich meinen volljährigen sohn in eine Wohngruppe "schicke"? ich bin alleinerziehend, habe auch keinen Lebenspartner (dazu-verdiener)...
habe ca 1400 euro monatlich netto.... kannst du mir dazu etwas sagen? das wäre echt toll *g*
danke schonmal im vorraus *blume*
********nded Mann
298 Beiträge
Rebel_yell, kannst Du mich bitte anschreiben?
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