*******rry:
hmm....
Finde das grundsätzlich auch gut....Aber was ist mit den Patienten, die sich selbstverletzen und/oder suizidal sind....bis da die richterliche Anordnung durch iss, sind doch einige schon längst hopps....^^
Soweit ich informiert bin, ist die Fixierung zur Abwendung von Selbst- und/oder Fremdgefährdung für maximal 24h
ohne richterlichen Beschluss möglich, danach muss dieser sein Einverständnis geben.
Deswegen haben meine ehem. Kollegen und ich, sobald z.B. Bettgitter beidseits notwendig wurden, damit der Patient nicht aus dem Bett fällt, den Antrag auf weitere Fixierung SOFORT ans Gericht gefaxt, damit noch vor Ablauf der 24h entschieden werden kann.
Bei SVV und/oder Suizidalität ist laut Gesetzgeber akute Gefahr im Verzug und der Pat. darf zum Eigenschutz, unter Berücksichtigung seines
mutmaßlichen Willens, sofort fixiert werden. Hierzu gehört übrigens auch medikamentöse Sedierung.