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Richtervorbehalt gilt jetzt bundesweit

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****fan
2.316 Beiträge
Themenersteller 
Richtervorbehalt gilt jetzt bundesweit
Bisher galt der Grundsatz, Fixierungen in der geschlossenen Psychiatrie müssen durch einen Richter genehmigt werden, nur in Berlin, NRW und Niedersachsen. Gut, dass er jetzt bundesweit gilt.

https://www.zeit.de/wissen/g … enten-unter-richtervorbehalt
****yn Frau
13.440 Beiträge
Ich erinnere mich noch sehr gut an meinen Aufenthalt in einer geschlossenen Jugendpsychiatrie, als ich 16 war. Ich wurde gegen meinen Willen eingeliefert.

Dort war es gang und gäbe, dass Patienten, die nicht spurten, ans Bett gefesselt oder in Kamerazimmer eingesperrt wurden, ohne Strom, und der einzige Sozialkontakt war der Pfleger, der einem dreimal am Tag das Essen mit Plastikbesteck brachte. Ich wurde vier Tage in so ein Zimmer gesperrt, weil ich zu meinem Psychiater "Sie können mich mal" gesagt habe. Eine Mitpatientin (14) wurde für mehrere Tage ans Bett gefesselt, weil man sie ebenfalls wegen einer Nichtigkeit einsperrte und sie gegen die Tür gehämmert hat.

Und wir reden hier von einer Abteilung, in der die Patienten 12 bis 17 Jahre alt waren.
Keine Beschreibung angegeben.
*****ind Frau
10.065 Beiträge
So etwas ...
habe ich zum Glück noch nicht erlebt,
aber ich finde es doch sehr wichtig,
das egal was es an Gesetzen gibt,
sie immer und Überall gleich gelten müssen,
es kann nicht sein ein Offtropic

Samstag habe ich in Berlin auf dem Grab von
Fritz Teufel von der K1 - 2 Hanfpflanzen gesehen die dort wachsen !!
*********Maddy Paar
105 Beiträge
hmm....
Finde das grundsätzlich auch gut....Aber was ist mit den Patienten, die sich selbstverletzen und/oder suizidal sind....bis da die richterliche Anordnung durch iss, sind doch einige schon längst hopps....^^ *nachdenk*
****yn Frau
13.440 Beiträge
Wir hatten ein paar Patienten mit SVV auf der Abteilung. Auf der einen Seite gab es da keinen freien Zugang zu irgendwelchen Klingen wie Messern, Rasierklingen, Scheren, usw. Patienten, die suizidal waren oder sich selbst verletzten, wurden immer in kameraüberwachten Zimmern untergebracht und wurden rund um die Uhr beobachtet.

Wir hatten nur eine Patientin (Borderliner), die in Stresssituationen ihren Kopf gegen die Wand geschlagen hat und das musste dann schnell unterbunden werden. Sie wurde dann aber von den Pflegern erstmal manuell mit den Händen fixiert und das haben die auch regelmäßig geübt.
****ne Frau
183 Beiträge
Das mag jetzt nach geunke klingen, aber das galt (hier in NRW) generell für Fixierungen auch in Krankenhäusern von beispielsweise dementen Menschen (übrigens auch, wenn man einen dementen Menschen in seinem Heim pflegt und zu dessen Schutz die Küche abschließt, damit diese Person keine gefährlichen Substanzen wie Reinigungsmittel trinkt oder den Herd anlässt macht man sich der Freiheitsberaubung strafbar). Trotzdem weiß ich aus Erfahrung, dass Menschen auch ohne richterlichen Beschluss in Krankenhäusern fixiert wurden. Und klag mal gegen ein Krankenhaus...
******wen Frau
15.882 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******rry:
hmm....
Finde das grundsätzlich auch gut....Aber was ist mit den Patienten, die sich selbstverletzen und/oder suizidal sind....bis da die richterliche Anordnung durch iss, sind doch einige schon längst hopps....^^ *nachdenk*

Soweit ich informiert bin, ist die Fixierung zur Abwendung von Selbst- und/oder Fremdgefährdung für maximal 24h ohne richterlichen Beschluss möglich, danach muss dieser sein Einverständnis geben.

Deswegen haben meine ehem. Kollegen und ich, sobald z.B. Bettgitter beidseits notwendig wurden, damit der Patient nicht aus dem Bett fällt, den Antrag auf weitere Fixierung SOFORT ans Gericht gefaxt, damit noch vor Ablauf der 24h entschieden werden kann.

Bei SVV und/oder Suizidalität ist laut Gesetzgeber akute Gefahr im Verzug und der Pat. darf zum Eigenschutz, unter Berücksichtigung seines mutmaßlichen Willens, sofort fixiert werden. Hierzu gehört übrigens auch medikamentöse Sedierung.
******ung Mann
6.674 Beiträge
******wen:
Soweit ich informiert bin, ist die Fixierung zur Abwendung von Selbst- und/oder Fremdgefährdung für maximal 24h ohne richterlichen Beschluss möglich, danach muss dieser sein Einverständnis geben.

Deswegen haben meine ehem. Kollegen und ich, sobald z.B. Bettgitter beidseits notwendig wurden, damit der Patient nicht aus dem Bett fällt, den Antrag auf weitere Fixierung SOFORT ans Gericht gefaxt, damit noch vor Ablauf der 24h entschieden werden kann.

Bei SVV und/oder Suizidalität ist laut Gesetzgeber akute Gefahr im Verzug und der Pat. darf zum Eigenschutz, unter Berücksichtigung seines mutmaßlichen Willens, sofort fixiert werden. Hierzu gehört übrigens auch medikamentöse Sedierung.

30 Minuten.
Wenn es absehbar ist, dass die Fesselung mehr als 30 Minuten dauert - ist die richterliche Anordnung zu holen, ists über Nacht, muss das sofort am nächsten Morgen nachgeholte werden...

https://www.svz.de/deutschla … ng-gestaerkt-id20520152.html
******wen Frau
15.882 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das gilt für die Psychiatrie - ich habe auf Neurologie gearbeitet. Diese Vorschriften weichen wohl voneinander ab.
Diese Vorschrift ist erst vor ein paar Tagen neu entschieden worden.

....wahrscheinlich ist noch gar nicht überall bekannt, dass die Zeit so extrem verkürzt wurde.
******wen Frau
15.882 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann muss ich mich der Frage anschließen:

*******rry:
Aber was ist mit den Patienten, die sich selbstverletzen und/oder suizidal sind....bis da die richterliche Anordnung durch iss, sind doch einige schon längst hopps....

Wie ist dieses Problem gelöst worden mit der neuen Regelung?
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****fan
2.316 Beiträge
Themenersteller 
Wer weiss...
aus der Praxis eine Antwort auf diese Frage?
******ung Mann
6.674 Beiträge
****fan:
Wer weiss...aus der Praxis eine Antwort auf diese Frage?
Vermutlich noch niemand so wirklich - immerhin ist das erst seit dem 24. relevant soweit ich weiß...
Aber interessant wird das werden...
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