Der Paragraph steht hier in §5(6) des ArbSchG:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html
Denkbar wenig
Inhaltlich weiterführendes z.B. hier mit einer Reiher weiterführender Links:
https://www.gda-psyche.de/DE … dungsbeurteilung/inhalt.html
Wichtig ist, dass die Gefährdung von der Arbeit ausgehen muss. Und zwar für den einzelnen Sektor, wenn ich das richtig lese. In dem Gesetz fehlt ein Hinweis auf Wechselwirkungen. Z.B. unvorhersehbare Arbeitszeiten, die eine Familienleben und Teilhabe an der Gesellschaft erschweren und sich daraus ergebende psychische Belastungen. Wie z.B. die Scheidungsrate bei Lokführern. Deren Miterleben von Selbstmorden ist eindeutig abgedeckt. Aber Wechselwirkungen mit anderen Aspekten des gleichen §5(1-5) eben nicht.
Ich habe als Arbeitgeber in einem Kleinbetrieb tatsächlich ausschließlich Mitarbeiter*innen gehabt in den letzten Jahren, die irgendwann eine psychische Beeinträchtigung hatten, die zu einer AU geführt hat: Der Selbstmord eines Ehemannes, chronische Schmerzen wg. Bandscheibenvorfällen in der Halswirbelsäule, die nicht verarbeitete Trennung einer Partnerschaft, rezidive Winterdepression, diese krankmachende Fürsorge für eine zunehmend demente Mutter ... Ich sollte Venlafaxin und Tabor im 1. Hilfekasten haben.
Dass ich all das weiß macht schon klar, dass wir eine sehr freundschaftliches Betriebsklima haben. Die Frau, deren Gatte vom Hochhaus gesprungen ist, hat z.B. über 6 Monate quasi im Büro gelebt obwohl sie vollständig arbeitsunfähig war, weil sie noch viel weniger hätte alleine zuhause sitzen können um sich die Schuldvorwürfe der Schwiegereltern anzuhören. ...
Ich hätte deswegen auch eher auf Förderung und Hilfe für die psychische Belastung von Mitarbeiter*innen im Betriebsalltag gehofft. Wiedereingliederungszeiten etc. nutzen wir natürlich bis zum Anschlag aus.
Fazit: Dieses Gesetz ist wohl was für diese Lokomotivführer, die Jungs, die sich die Kinderpornos aus Lügde ansehen müssen oder Rettungskräfte, die Verunglückten ihrer Gliedmaßen hinterhertragen oder Eltern die Todesnachricht überbringen müssen. Die - ich sage mal - 80% psychischer Belastungen, die vielleicht mit wenigen Gesprächen und dem Wissen um Ansprechpartner und Hilfsangebote zu regeln wären, werden nicht abgedeckt. Dafür müsste man als Arbeitgeber oder Kollege*in einen Nummer beim Sozialdienst haben, wo man mal schnell nachfragen könnte. Ich kann ja kaum einen von den inzwischen nur noch 5 Mitarbeitern dafür abstellen.
Zu Mobbing kann ich nix sagen. Ich arbeite ja nicht auf dem Amt
LG Klaus