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Mobbing in der Arbeit

*********pe75 Paar
14 Beiträge
Themenersteller 
Mobbing in der Arbeit
Ich habe gerade das Problem, dass ich in der Arbeit gemobbt werde....Und das schon sehr lange. Hatte vor fast 5 Jahren ein Burnout und habe vor 2 1/2 Jahren , nach der Babypause wieder angefangen zu arbeiten. Im Januar angefangen und nach den Sommerferien ein Rückfall....Alles woeder von vorne. Dann war ich ein 3/4 Jahr krankgeschrieben und kam wieder zurück- ich arbeite in einem Kindergarten. Meine Kollegin gab mir am ersten Tag zu verstehen, dass ich für sie nicht tragbar wäre und ob es jetzt vorbei wäre, oder ich noch des Öfteren fehlen werde. Vielleicht solle ich mich mal nach was Anderem umsehen....Das steigerte sich, sie kommandierte mich rum, lachte mich aus, wenn wir alleine waren...,usw. Den Höhepunkt erreichte es vor Kurzem, als mein Arbeitgeber sich bei mir meldetet, dass ich meine Kindergartenschlüssel abgeben solle. Sie hatte doch tatsächlich gesagt, sie hätte mich im Kindergarten beim Klauen erwischt bzw. beobachtet. Das Ganze wäre Nachmittags gewesen und ich wäre mit meinem Schlüssel drin gewesen- war ich in der ganzen Zeit nicht einmal! Mein Chef kennt mich und glaubt mir zwar, aber das Problrm ist, dass wir 2 Gruppen haben und all die anderen Erzieherinnen miteinander verwndt, verschwägert usw. sind. Ich habe nicht die geringste Chance .....Was soll ich nur tun?
*********pe75 Paar
14 Beiträge
Themenersteller 
Vielleicht hat einer oder mehrere von Euch ähnliche Probleme. Dann schriebt sie hier. Vielleicht gibt es eine Lösung..... Oder jemand hat soetwas erlebt und hat das Problrm grlöst. Dann schreibt doch bitte wie ihr das gemacht habt....
*********e317 Mann
135 Beiträge
Na salem aleikum,

tut mir leid, was Du da erlebt hast. Ich kann voll und ganz nachvollziehen, wie es Dir geht, genau das Gleiche hab ich auch gerade hinter mir. Weisst, die ganze Zeit ackern wie ein Esel und trotzdem werden andere immer vorgezogen, weil die Pfeife vom Chef ein persönliches Problem mit mir hat. Letztes Jahr, als sich meine Lebenspartnerin von mir trennte und ich nimmer wusste, wie mir geschieht, hat der Vogel die Chance genutzt und dann richtig zu getreten. Und seine Liebsten, die er immer hätschelte und tätschelte haben ihm fleissig dabei geholfen.
Die einzige Hilfe damals war bei mir unser Betriebsrat. Immer, wenn kurzfristige Termine hinter verschlossenen Türen einberufen wurden, habe ich ihn um Unterstützung gebeten. Einmal ging er sogar vor versammelter Mannschaft auf mich los und das aus nem total banalen Grund.
Ich für mich habe sehr lange gebraucht um über die Situation nachzudenken. Aber für mich ging und geht es beim besten Willen nicht mehr und deswegen habe ich jetzt die Kündigung eingereicht.
Nimm Dir das bitte nicht als Vorbild, es ist der Weg, den ich für mich gewählt habe und zu dem ich stehen kann.

Vertraue Dich dem Betriebsrat an (wenn es einen geben sollte) oder such dir eine andere Person Deines Vertrauens aus dem Betrieb aus, der Einfluss nehmen kann auf deine Situation. Glaub mir, es wird dich keiner beissen - im Gegenteil, manchmal sind die oberen sogar glücklich darüber, wenn sie erfahren was unten so passiert und sich einer den Mut nimmt und auf sie zu geht.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Kraft und Durchhaltevermögen, aber auch Du wirst es schaffen......
*********pe75 Paar
14 Beiträge
Themenersteller 
Dem Betriebsrat hab ich mich schon anvertraut. Es läuft wohl auf einen Aufhebungsvertrag raus.....
*********e317 Mann
135 Beiträge
Uff...das ist bitter. War mir nicht klar, dass es schon soweit ist.

Du musst halt für Dich jetzt selbst entscheiden, was Du für richtig hälst. Entweder weiter Druck und Erniedrigung oder Freiheit.
Du musst den Aufhebungsvertrag ja nicht unterschreiben.......
*********pe75 Paar
14 Beiträge
Themenersteller 
Wie oben beschrieben bin ich Erzieherin, somit die sie in unserem Paarprofil.
Ich danke auch vorerst schon für die erst nette Antwort.....
*********pe75 Paar
14 Beiträge
Themenersteller 
Ich denke nach 19 Jahren bei der Stadt ist ein Aufhebungsvertrag mit ablösesumme x besser als eine Kündigung meinereits, oder was meinst Du? Ev. kann ich die Sperre vom Arbeitsamt sogar umgehen, wenn ich beweisen kann, dass es wegen Mobbing war. Das habe ich irgendwo gelesen....
*********e317 Mann
135 Beiträge
Um sicher zu gehen würde ich an Deiner Stelle schnellstmöglich mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen, um abzuklären, was der bessere Weg ist. Ich bin mir da selbst auch nicht ganz so sicher. Davon mal abgesehen solltest Du die eh schon jetzt informieren was los ist, damit Du da mindestens schon mal als arbeitssuchend registriert bist, trotz dass Du noch arbeitest.
Ich selbst habe das schon im Dezember gemacht, wo der Arbeitsvertrag noch fest da stand, aber ich war wegen meinem Chef vorsichtig, dass er da nicht noch irgendwas fieses dreht und ich dann auf einmal so da stehe.
ich hatte das selbe problem. einzige lösung: bloss weg da. auch wenn man selbst kündigt ist mit einem psychologischen gutachten erstmal die versorgung gesichert, zudem kann man mitwisser wegen unterlassener hilfeleistung anzeigen, denn mobbing ist auch tatbestand der beleidigung und körperverletzung. mitwisser sind zb oft auch vorgesetzte.

leider habe ich das alles auch erst hinterher in erfahrung bringen können.
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Auf JEDEN Fall ist ein Aufhebungsvertrag besser, als eine Eigenkündigung! ABER: Im Aufhebungsvertrag muss UNBEDINGT stehen, dass das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen (selbstverständlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist!) beendet wird. Sonst kommst Du um die Sperre nicht rum. Die sicherste Variante überhaupt sieht vom Ablauf her wie folgt aus:

Dein Arbeitgeber kündigt Dir aus betriebsbedingten Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Du reichst gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Das Arbeitsgericht wird einen Gütetermin anberaumen. Diesen Gütetermin bittet eine der Parteien aufzuheben, "da die Parteien die Zeit zu konstruktiven Vergleichsgesprächen genutzt haben". Der (zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber zu verhandelnde) Aufhebungsvertrag wird dem Gericht von einer der Parteien eingereicht mit der Bitte, diesen den Vertragsparteien zwecks Zustimmungserklärung zuzustellen. Nachdem dies geschehen ist, erklären beide Parteien dem Gericht gegenüber ihr Einverständnis. Das Gericht erklärt dann per Beschluss den Vergleich (mit dem Text des Aufhebungsvertrages) als geschlossen.

Wenn ich Dir da irgendwie helfen kann, melde Dich - ich arbeite seit 2002 für einen brillanten Fachanwalt für Arbeitsrecht und kann Dir problemlos ein Muster eines solchen Aufhebungsvertrags schicken und/oder Dir vielleicht hinsichtlich Deiner Strategie dem Arbeitgeber gegenüber helfen. Auch im Hinblick auf die zu berechnende Abfindung und das zu erstellende Zeugnis kannst Du mich gern ansprechen.
*******et70 Mann
906 Beiträge
Ich schlage hier vor!!!

ein verein zu gründen!!!!

ich habe 8 Monate durchgehalten und dann zusammen gebrochen!

In Deutschland ist es verboten!!!

Also wir klagen gemeinsam....................ich bin dabei!!!!

Es gibt in Deutschland kein Urteil wegen Mobbing auf der Arbeit!!!

Das heisst wenn es so bleibt...................Arbeitgeber werden auch mit anderen auch Mobbing durchführen!

Wenn keiner möchte dann mache ich es alleine!!!

Ich möchte Urteil!!!!!

LG Kabriolet
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Es gibt in Deutschland kein Urteil wegen Mobbing auf der Arbeit!!!

Sorry - aber das stimmt ganz einfach nicht. Selbstverständlich gibt es DIVERSE Urteile zu diesem Thema von verschiedenen deutschen Gerichten, u.a. auch des Bundesarbeitsgerichts!

Zum Beispiel:

BAG, Urteil vom 25.10.07, Az.: 8 AZR 593/07
BAG, Urteil vom 16.05.07, Az.: 8 AZR 709/06

Darüber hinaus gibt es natürlich landesarbeitsgerichtliche Urteile verschiedener Bundesländer und ferner zig arbeitsgerichtliche Urteile zu dieser Thematik.

In bestimmten Fällen lässt sich sogar das AGG (Antidiskriminierungsgesetz) im Fall von Mobbing am Arbeitsplatz heranziehen.

Es gibt auch durchaus viele verantwortungsbewusste Arbeitgeber, die im Fall von Mobbing prompt reagieren - in schwereren Fällen nicht nur mit Abmahnung, sondern durchaus auch mit Kündigung des "Mobbers".

Eine große Firma - Mandant bei meinem Chef, deshalb weiß ich's da nun definitiv - führt z.B. gerade ein sogenanntes "Whistleblower"-System in Verbindung mit einer Betriebsvereinbarung "Compliance" auf Konzernebene ein, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, anonym Verstöße gegen das AGG, Mobbing und/oder sonstige ernsthafte Verfehlungen zu "melden", ohne Benachteiligungen oder gar Sanktionen jedweder Art befürchten zu müssen. Und dies ist nicht etwa ein löblicher Einzelfall - der Trend jedenfalls der größeren Unternehmen geht in diese Richtung.

Zum Begriff des "Whistleblowing":
http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower

Zum Begriff von "Compliance":
http://de.wikipedia.org/wiki/Compliance_(BWL)

Kabriolet, Dir empfehle ich, Dich - wenn irgend möglich - an einen versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Fachanwälte dürfen diese Bezeichnung nicht ohne weiteres führen - sie müssen Jahr für Jahr nachweisen, dass sie sich im seitens der Rechtsanwaltskammer geforderten Maße fortgebildet haben. Tun sie dies nicht, wird ihnen der "Fachanwalt" aberkannt. Will sagen: Fachanwälte sind in aller Regel über die aktuelle (!) Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur gut informiert - was nicht zu unterschätzen ist.
*******et70 Mann
906 Beiträge
EigenSinnlich
Ich habe ein sehrguten!!!!!!!!!!

Möchtest du für uns bitte ein oder andere Urteil veröffentlichen??

Danke
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Kann ich gern machen - nur weiß ich nicht recht, ob die Veröffentlichung eines kompletten BAG-Entscheidungstextes (inklusive Tatbestand, Urteilsgründen etc.) nicht dann doch etwas den Rahmen hier sprengen würde...

Zu den beiden von mir genannten BAG-Urteilen daher hier jeweils der Link zur vollständigen Entscheidung:

8 AZR 593/06:

http://juris.bundesarbeitsge … 68&pos=9&nr=12474&linked=urt

8 AZR 709/07

http://juris.bundesarbeitsge … 07-5-16&nr=12194&pos=5&anz=7
*******et70 Mann
906 Beiträge
EigenSinnlich
Danke!

*knuddel* *kuss2*
Darf ich mal kurz...
Hallo,

ich bin (noch) kein Mitglied der Gruppe, interessiere mich jedoch dafür. Da dies ein öffentlicher Thread ist gehe ich mal nicht so ins Detail *zwinker*

Ich muss kurz etwas zu dem Posting von EigenSinnlich bezüglih des Aufhebungsvertrages schreiben.

Wenn Aufhebungsvertrag, dann muss unbedingt drin stehen "arbeitgeberseitig veranlasst" und nicht betriebsbedingt.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist immer eine Arbeitgeber-Kündigung und rechtfertigt keinen Aufhebungsvertrag.

Grundsätzlich ist es für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes und auch für den Bezug von Arbeitslosengeld immer besser, wenn man betriebsbedingt gekündigt wurde.

Bei einem Aufhebungsvertrag bleibt immer ein fader Beigeschmack, weil in 99% der Fälle etwas vorgefallen ist (was auch immer)
Eine Eigenkündigung ist nicht zu empfehlen,da es eine Sperre des Arbeitslosengeldes zur Folge hat. Es sei denn man kann ein ärztliches Attest vorlegen, dass besagt, dass es der Person gesundheitlich nicht zumutbar ist, weiter in der Firma zu arbeiten. Ist aber immer etwas unsicher..

Ich hoffe ich konnte noch helfen, bin aus dem Fach und weiß wovon ich rede *g*
Es würde mich interessieren, wie es hier weitergegangen ist.

LG
Miss
*******et70 Mann
906 Beiträge
MissRaten
Danke für deine Informationen!!!!

Es ist sicher sehr Hillfsreich!!

LG Kabri
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Sorry, MissRaten - aber da hast Du mich missverstanden *zwinker* Ich mache seit Monaten diese Sachen tagtäglich im Job (arbeite seit Jahren für einen sehr brillanten Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit genau dieser Materie und hab mit Grund erklärt, wie der optimale Ablauf aussieht, um eben KEINE Sperre erwarten zu müssen.

Sprich: Betriebsbedingte Kündigung (die, wie Du ganz richtig sagst, IMMER arbeitgeberseitig veranlasst ist, wie denn auch sonst? Kein Arbeitnehmer kann "betriebsbedingt" eine Eigenkündigung aussprechen *lach*), im besten Fall sind bereits zu diesem Zeitpunkt die Modalitäten eines Aufhebungsvertrags ausgehandelt, es folgt die arbeitnehmerseitige formale Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber teilt dem Gericht mit, dass konstruktive Vergleichsgespräche geführt wurden, die in eine Einigung gemäß "Anlage B 1" gemündet haben und bittet das Gericht darum, den in aller Regel bereits anberaumten Gütetermin aufzuheben, den Vergleichsvorschlag (der dem ausgehandelten Aufhebungsvertrag entspricht) den Parteien zur Annahme vorzuschlagen, damit gemäß § 278 Abs. 6 ZPO verfahren werden kann. Sprich: Beide Parteien nehmen den Vergleich an, das Gericht erlässt den entsprechenden Vergleichsbeschluss und et voilà - es gibt keine Probleme beim Arbeitsamt.
Ich habe auch nicht geschrieben dass ein Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann *lach* Wo soll das stehen?

Ich schrieb, dass ein AUFHEBUNGSVERTRaG ArbeitGEBERseitig veranlasst sein muss.

Was du schreibst ist alles richtig und kann auch so durchgezogen werden (übrigens auch bei einer Arbeitgeberkündigung)

Aber ich beantwortete die Frage, was bei einer neuen Bewerbung des ausscheidenden Mitarbeiters ein neuer Arbeitgeber für einen Eindruck hat, wenn er im Zeugnis liest, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben wurde, und nicht gekündigt wurde.
Dies ist nämlich für einen Arbeitgeber immer ein Zeichen dafür, dass etwas nicht stimmt.

Auch ich habe sehr gute Fachkenntnisse weil ich selbst mit der Materie arbeite:-)
Auch in dem von mir genannten Fall gibt es keine Sperre beim Arbeitsamt UND der Mensch hat auch keine Probs bei der neuen Arbeitssuche, ich denke dass ist es was wichtig ist:-)

Ich denke hier geht es erst einmal um das Wohl des Menschen, und da sollten alle Seiten beleuchtet werden. Ein Aufhebungsvertrag ist immer eine gefährliche Kiste, auch wenn er so formuliert ist, dass man keine Sperre bei der Arbeitsagentur bekommt, denn nach 1 Jahr ruft Hartz4 wenn man keine neue Stelle hat.

Liebe Grüße

Miss
*******et70 Mann
906 Beiträge
MissRaten
Bist du ohne Arbeit *snief*
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