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Patientenverfügung

*******ende Frau
2.668 Beiträge
Themenersteller 
Patientenverfügung
So eine Sache die mir vor ein paar Tagen in die Hände gefallen ist ,die ich selber auch die nächste Zeit machen werde.



Die PatVerfü ist eine Patientenverfügung mit integrierter Vorsorgevollmacht, die auch vor psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und Entmündigung (=rechtliche Stellvertretung durch einen "Betreuer" gegen den Willen des Betroffenen) schützt. Das Besondere an der PatVerfü ist, dass mit ihr ausdrücklich auch die Durchführung psychiatrischer Untersuchungen und die Erzeugung entsprechender Diagnosen untersagt wird. Ohne Diagnose können aber Sondergesetze für psychisch Kranke (PsychKG, Betreuungsrecht, Forensik) nicht angewendet werden:

http://www.patverfue.de/einstieg

Selbstverständlich können auch in dieser Patientenverfügung Festlegungen hinsichtlich der Zustimmung und Ablehnung anderer ärztlicher Eingriffe (wie z.B. Schmerzbehandlung, lebensverlängernde Maßnahmen usw.) getroffen werden.

Das PatVerfü-Formular, das als Vorlage für eine eigene Patientenverfügung dienen soll und Hinweise zum Ausfüllen und Benutzen finden Sie hier:
http://www.patverfue.de/verfassen

Schirmfrau der Initiative ist die Künstlerin Nina Hagen.
http://www.patverfue.de/nina-hagen



*****ree Frau
13.377 Beiträge
So eine Sache die mir vor ein paar Tagen in die Hände gefallen ist ,die ich selber auch die nächste Zeit machen werde.


wäre sinnvoll sowas anzufertigen wenn man nicht gerade im höhepunkt einer psychischen erkrankung ist. hoffe, dass ist bei dir der fall.

sonst kommt schnell so eine "ich will gar nix"- haltung in die verfügung.
*******ende Frau
2.668 Beiträge
Themenersteller 
Nein ich bin seit 1,5 Jahren stabil .Nur ich habe meine Psychiatrie Erfahrung gemacht und weiß was ich will und was definitiv nie wieder.
Das ganze ist durchdacht bei mir.
*******fin Frau
2.113 Beiträge
Muß gestehen, habe weder für mich noch für meinen Mann eine. Dahingehend sind wir relative blauäugig noch, daß der eine für den anderen im Notfall da ist um Entscheidungen zu treffen. Blauäugig, weil es kann uns auch zusammen mal ein Unfall passieren.

Enorm geholfen hat mir diese Verfügung bei meiner Großmutter. Sie hatte eine und so konnte ich mich immer gegen die Ärzte durchsetzen und in ihrem Sinne Entscheidungen treffen.
*****ter Mann
5.306 Beiträge
Danke für diese Anregung.
Ich denke schon seit langem über eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nach. Ich finde es sehr wichtig und meine sie sollte auf alle Fälle auch gegen kleines Geld von irgendeinem Notar im Zentralregister registriert werden.

Das Filmchen finde ich gut gedreht. Dem armen Kind die Augen zuhalten wo er sowieso nix schlimmes sehen konnte und selbst Stilaugen kriegen.
Echt lustig *smile*
Ich habe hier zuhause in meinem Ordner eine Art Testament und Verfügung selber geschrieben.

Meine Eltern und meine Geschwister wissen wo es zu fi nden is aber es is weder notariell beglaubigt noch sonst was..einfach handgeschriebenes Din A4

Reicht sowas denn auch?
*****ter Mann
5.306 Beiträge
Wenn es nicht angezweifelt wird würde es wahrscheinlich reichen.
das zuständige gericht fragt aber erst im Zentralregister nach und macht bis dahin was es will.

Besser ist die Registrierung!
Viel Arbeit fürs Notariat aber wirklich nicht teuer und besser!

Die wissen auch über Faktoren Bescheid die man wahrscheinllich selbst nicht wußte was imenz wichtig gewesen wäre wenn usw...

*klugscheisser*
LG
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Meine Eltern und meine Geschwister wissen wo es zu fi nden is aber es is weder notariell beglaubigt noch sonst was..einfach handgeschriebenes Din A4

Reicht sowas denn auch?

nett, dass deine angehörigen wissen wo sowas rumliegt, nützt dir aber im whorst case, sprich schwerer unfall und der notarzt muss an ort und stelle entscheiden ob er dich reanimiert, oder halt nicht, nix.

oder du wirst in ein krankenhaus eingeliefert, es geht wieder um akute entscheidungen und es ist keine zeit/ möglichkeit erst sämtliche leute abzutelefonieren. zudem ist es für angehörige immer schwer in so einer überraschenden situation klare gedanken zu fassen und genau widergeben zu können was person XY wollte.

schlimmster fall, vor 2 jahren bei meinem vater miterlebt: vater kriegt einen herzstillstand, muss reanimiert werden, keine verfügung zu finden, arzt reanimiert und anderer arzt ruft zeitgleich bei meinem bruder an und fragt ob vater das überhaupt will. "Hallo, dr. xy am telefon. ihr vater hat einen herzstillstand und wir reanimieren ihn. sollen wir damit weitermachen oder ihn gehen lassen?".

na was meint ihr was mein bruder da gesagt hat? seit jahren kaum kontakt zum vater gehabt und in der not einfach "ja" gesagt.

end vom lied, vater hatte ne verfügung zu hause in einem ordner, keiner wusste was davon, reanimation erfolgreich überstanden- haken der sache: vater hatte gestreuten speiseröhrenkrebs und durfte nun nicht wie vorher an seinem herzstillstand "ruhig verschlafen" sondern sich noch weitere 18 monate seinem bösartigem krebs hingeben und menschenunwürdig und qualvoll verrecken.

in so einem fall entscheidet sich der arzt immer für das leben, denn er geht davon aus, dass der patient leben will.

auf den intensivstationen hängen oft "DNR!"- zettel an den betten. (DNR- Do not reanimate/ nicht wiederbeleben).

zudem ist es sehr wichtig genaustens zu differenzieren was man will und was nicht. es reicht nicht aus zu schreiben "keine lebensverlängernden maßnahmen".

man muss genau schreiben ob man künstliche ernährung per magensonde wünscht, infusionen, schmerzmittel (auch wenn sie das leben verkürzen können), beatmung usw. oder halt nicht.

es ist immer sinnvoll sowas mit einem fachmann zu schreiben (gerade die fragen was lebensverlängernd ist und was nicht) und von einem arzt, bzw einer person die NICHT bevollmächtigt wird (erbschleicherei) absegnen zu lassen. der notar muss das nicht machen, sollte es aber, denn nur so wird die ernsthaftigtkeit deutlich und vor allem geht hervor, dass man sich eingehenst gedanken zu dem thema gemacht hat und keinen vorgefertigten text mit copy& paste von wikipedia ausgedruckt hat.

auf jeden fall müssen datum und unterschrift eigenhändig gemacht werden, ein pc ausdruck kann angezweifelt werden.

zudem sollte eine verfügung alle 2 jahre akutalisiert werden. wer mit 20 eine verfügung aufsetzt und mit 78 in die situation kommt sie zu benötigen, dem kann unterstellt werden im laufe der zeit (reifung des geistes) seine damalige haltung geändert zu haben.

stehen geplante krankenhausaufenthalte an (operationen z.B) immer eine ausfertigung bei den ärzten/ schwestern abgeben. zudem kann man die verfügung auch in der "bundeszentrale für patientenverfügungen des humanistischen verbandes deutschlands hinterlegen und eine hinweiskarte in die brieftasche packen.

alles in allem eine gute sache, aber nur wenn man auch weiß wo die verfügung ist wenns drauf ankommt.
********2206 Frau
7.621 Beiträge
*guterbeitrag*

Ich und mein Mann wollen auch eine PatVerfüg machen. Greade für meinen Mann in seinem Alter ist das wichtig.

Ob allerdings eine Verfügung im Pyschologischen Sektor greift weiß ich nicht. Ich meine nicht wenn´s darum geht, Pille xy an den Patienten yx zu verteilen sondern wenn´s um Zwangsmaßnahmen geht. Wenn zum Beispiel eine Zwangsunterbringung von Nöten ist weil eine Fremd/Eigengefährdung vorliegt. In wie weit dann die Verfügung greift und überhaupt nützlich ist....keine Ahnung.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
eine zwangsunterbringung ist, wie der name sagt, zwang und nicht freiwillig.

wenn ein psychisch kranker so abdreht das er zwangsweise in die geschlossen muss, dann hilft auch keine verfügung wo drin steht, dass man nicht in die geschlossene will.

bei fremd/ eigengefährdung darf der betroffene bis zu 24stunden OHNE richterliche anordnung zwangseingewiesen werden, nach 24 stunden bedarf es einer richterlichen anordnung. gleiches gilt auch fürs fixieren ans bett oder einsperren in "time-out"- räumen.

eine patientenverfügung ist nur für den fall da, dass der mensch in eine situation kommt wo es um lebenserhaltende maßnahmen geht (und er sich nicht dazu äußern kann), nicht um den schutz vor der geschlossenen.
********2206 Frau
7.621 Beiträge
Hab mir jetzt mal auch das Filmchen angesehn.

Najaaaaaaaaaaaaaaa es ist zwiespältig und gerade in diesem Fall könnte es auch so gedeutet werden, das eine Patverfüg ´nen Freifahrtschein, für Erregung öffentlichen Ärgernisses ist.
Sicherlich darf es nicht sein nur weil ich mich nackt in die Öffentlichkeit begebe, das man sofort in die Geschlossene als Geisteskranker abgeschoben wird.
Es kann jedoch passieren das man als "Flitzer" oder auch wenn ich mich nackt der Öffentlichkeit präsentiere, das ich dann von der Polizei ne Verwarnung und gar mehr bekomme.

Bestes Beispiel ist der CSD in Berlin....sehr freizügig sehr offen und bestimmt für manche Passanten ein Dorn im Auge weil alle die da mit mache (einschließlich Wir) bekloppt sind.
Es war bis vor 3 oder 4 Jahren auch noch kein Problem, auf dem Wagen seine Genitalien zu zeigen bis es dann zum Verbot wurde.

Der Film von Frau Hagen soll mit Sicherheit ein Denkansatz sein aber bitte....eine Patientenverfügung darf niemals zum Freifahrtschein werden.
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