Meine Eltern und meine Geschwister wissen wo es zu fi nden is aber es is weder notariell beglaubigt noch sonst was..einfach handgeschriebenes Din A4
Reicht sowas denn auch?
nett, dass deine angehörigen wissen wo sowas rumliegt, nützt dir aber im whorst case, sprich schwerer unfall und der notarzt muss an ort und stelle entscheiden ob er dich reanimiert, oder halt nicht, nix.
oder du wirst in ein krankenhaus eingeliefert, es geht wieder um akute entscheidungen und es ist keine zeit/ möglichkeit erst sämtliche leute abzutelefonieren. zudem ist es für angehörige immer schwer in so einer überraschenden situation klare gedanken zu fassen und genau widergeben zu können was person XY wollte.
schlimmster fall, vor 2 jahren bei meinem vater miterlebt: vater kriegt einen herzstillstand, muss reanimiert werden, keine verfügung zu finden, arzt reanimiert und anderer arzt ruft zeitgleich bei meinem bruder an und fragt ob vater das überhaupt will. "Hallo, dr. xy am telefon. ihr vater hat einen herzstillstand und wir reanimieren ihn. sollen wir damit weitermachen oder ihn gehen lassen?".
na was meint ihr was mein bruder da gesagt hat? seit jahren kaum kontakt zum vater gehabt und in der not einfach "ja" gesagt.
end vom lied, vater hatte ne verfügung zu hause in einem ordner, keiner wusste was davon, reanimation erfolgreich überstanden- haken der sache: vater hatte gestreuten speiseröhrenkrebs und durfte nun nicht wie vorher an seinem herzstillstand "ruhig verschlafen" sondern sich noch weitere 18 monate seinem bösartigem krebs hingeben und menschenunwürdig und qualvoll verrecken.
in so einem fall entscheidet sich der arzt immer für das leben, denn er geht davon aus, dass der patient leben will.
auf den intensivstationen hängen oft "DNR!"- zettel an den betten. (DNR- Do not reanimate/ nicht wiederbeleben).
zudem ist es sehr wichtig genaustens zu differenzieren was man will und was nicht. es reicht nicht aus zu schreiben "keine lebensverlängernden maßnahmen".
man muss genau schreiben ob man künstliche ernährung per magensonde wünscht, infusionen, schmerzmittel (auch wenn sie das leben verkürzen können), beatmung usw. oder halt nicht.
es ist immer sinnvoll sowas mit einem fachmann zu schreiben (gerade die fragen was lebensverlängernd ist und was nicht) und von einem arzt, bzw einer person die NICHT bevollmächtigt wird (erbschleicherei) absegnen zu lassen. der notar muss das nicht machen, sollte es aber, denn nur so wird die ernsthaftigtkeit deutlich und vor allem geht hervor, dass man sich eingehenst gedanken zu dem thema gemacht hat und keinen vorgefertigten text mit copy& paste von wikipedia ausgedruckt hat.
auf jeden fall müssen datum und unterschrift eigenhändig gemacht werden, ein pc ausdruck kann angezweifelt werden.
zudem sollte eine verfügung alle 2 jahre akutalisiert werden. wer mit 20 eine verfügung aufsetzt und mit 78 in die situation kommt sie zu benötigen, dem kann unterstellt werden im laufe der zeit (reifung des geistes) seine damalige haltung geändert zu haben.
stehen geplante krankenhausaufenthalte an (operationen z.B) immer eine ausfertigung bei den ärzten/ schwestern abgeben. zudem kann man die verfügung auch in der "
bundeszentrale für patientenverfügungen des humanistischen verbandes deutschlands hinterlegen und eine hinweiskarte in die brieftasche packen.
alles in allem eine gute sache, aber nur wenn man auch weiß wo die verfügung ist wenns drauf ankommt.