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Probleme mit dem Vermieter

*********lich Frau
5.246 Beiträge
Themenersteller 
Probleme mit dem Vermieter
Leider kommt es immer mal wieder vor, dass es Probleme mit dem Vermieter gibt. Längst nicht immer ist der Vermieter im Recht - wenn Ihr Fragen zu dieser Thematik habt oder Probleme, werden wir uns bemühen, Euch so gut wie möglich zu helfen und mit Infos zu unterstützen! Wenn mir selbst Interessantes aus dem Mietrecht über den Weg läuft, werde ich das hier dann auch gleich posten *zwinker*
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Themenersteller 
Hier schon mal ein interessanter Link, gefunden von timeless_bln:

http://www.bmgev.de/mietrech … ndigung-durch-vermieter.html
Ja, solche Links können weiter helfen.

Aber auch hier gilt, dass wegen des RDG im Forum wohl keine Rechtsberatung im konkreten Fall möglich sein wird.
********_bln Frau
11.890 Beiträge
wofür steht "RDG" *rotwerd*
Rechtsberatungsgesetz

War wohl eine falsche Abkürzung
Rechtsdienstleistungsgesetz
RDG ist Abkürzung für Rechtsdienstleistungsgesetz gilt (statt des Rechtsberatungsgesetzes) seit 200ß.

Hier noch einmal ein Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Themenersteller 
Ach Leute.... es sagt doch kein Mensch, dass hier nun die "Nonplusultra"-Rechtsberatung stattfindet! Lest doch auch mal das Eingangsposting... ist denn da von "Rechtsberatung" im Sinne des Gesetzes die Rede? NEIN!

Diesen Anspruch hat weder dieser Thread, noch die Threads betreffend Vermieter oder Behörden. Ich merke, wir sind in D... lach... es geht hier um Tipps, Hilfestellung (auch moralische!). Ja gut, und wenn ich z.B. - wie vielleicht einige andere - mit meinen Erfahrungen im Mietrecht weiterhelfen kann, wo liegt da das Problem? *g*
*******fatz Mann
592 Beiträge
@EigenSinnlich
Guten Morgen,

das sehe ich ganz genauso...! *top*

Als ich den Thread gestern hier las, habe ich auch nicht eine Sekunde daran gedacht, hier eine professionelle Rechtsberatung zu bekommen, vielmehr geht es doch nur um den Austausch an Erfahrungen und evtl. Tipps und Hilfestellungen zu geben, von denjenigen, die mit diesem Thema schon Probleme hatten.

Das kann nämlich auch schon sehr hilfreich sein, bevor man den Weg zu einem Anwalt etc. sucht, was ja i. d. R. auch mit Kosten verbunden ist und viele vielleicht auch gar nicht die Kraft dazu haben!

Gerade Menschen mit "psychischen Erkrankungen" fühlen sich nämlich schnell überfordert, wenn sie Post vom Vermieter (Arbeitgeber, Behörden) bekommen und fallen in ein Loch, fühlen sich hilflos, sehen nur noch schwarz...genau dann ist es doch prima, wenn es hier die Möglichkeit gibt, sich darüber auszutauschen und dann fest zu stellen, dass es für jedes Problem auch eine Lösung gibt! *ja*

Gruß, Andreas
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich habe nicht direkt Pobleme mit meinem Mieter, aber ich habe kürzlich ein Miterhöhungsschreiben erhalten. Die Kaltmiete wurde um 45 Euro erhöht, das entspricht einer Erhöhung um 15 %.

Ich frage ich ob das rechtens ist und was ich jetzt machen soll. Erst mal nur unter Vorbehalt zahlen? Prüfen lassen? Wenn ja wo und von wem? Widerspechen?

Als ich vor 1,5 Jahren in diese Wohnung gezogen bin, hatte ich mich gefreut, so was günstiges gefunden zu haben.
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Themenersteller 
Womit wird die Mieterhöhung denn begründet?
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Gruppen-Mod 
Im Betreff steht:
"Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel"

Im Schreiben steht dann noch:
Diese Miete entspricht nicht mehr dem, was üblicherweise für nicht preisgebundene Wohnungen gezahlt wird, die mit Ihrer vergleichbar sind.

*********lich Frau
5.246 Beiträge
Themenersteller 
O.k., danke... ich recherchier am WE mal, heute komm ich dazu leider nicht mehr, hab Schicht im Chat bis 3.10 Uhr.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Gruppen-Mod 
*********lich:
O.k., danke... ich recherchier am WE mal,


Oh, vielen Dank, dass du dir die Mühe machen möchtest.
Das ist sehr lieb von dir!

*blumenschenk*
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Themenersteller 
Mach ich sehr gerne! *g*
*****rle Frau
1.596 Beiträge
Alle paar Jahre darf die Miete erhöht werden ich glaub alle 5 Jahre aber um wie viel weis ich nicht genau. Bei mir werden die Nebenkosten jedes Jahr höher ( hier nur Müll da Heizstrom und Durchlauferhitzer) letztes Jahr wollte sie satte 60 Euro mehr wegen der teurer gewordenen Versicherung fürs Haus. Das Amt wollte das nicht zahlen und hat Einspruch erhoben. Raus kam die Versicherung wurde um 29 Euro teurer und sie hat von jedem Mieter 60 Euro mehr verlangt da sie die Kaltmiete momentan nicht anheben darf.

So auch ich habe jetzt ein Problem mit meiner Vermieterin. Sie rief gerade an und warf mir vor das ich letzten Donnerstag die Tonnen nicht vor Gefahren habe. Deshalb können die anderen Mieter jetzt 2 Wochen lang kein Papier in die Tonnen werfen. Wenn das nochmal vorkommt kündigt sie mir. Darf sie das? Mieter hier im Haus ( alle 5 anderen) wussten ich bin im Krankenhaus, keiner kam auf die Idee mir die Tonnen vor zu bringen. Nächsten Mittwoch bin ich mit Restmüll dran, keine Ahnung wie ich das machen soll....
*******fatz Mann
592 Beiträge
Mieterhöhung
Hallo @ all,

habe auch mal zum Thema "Mieterhöhung" im I-Net recherchiert und stelle nachfolgenden Link dazu ein:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mietsteigerung/

Ich weiß, ist jede Menge zu lesen, bringt aber evtl. doch Klarheit zu einigen Fragen!?

Sonnige Sonntagsgrüße, Andreas *sonne*
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Gruppen-Mod 
Anzahl der Wohnungsschlüssel
Weiß jemand von euch, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, wieviele Wohnungs-/Haustürschlüssel man für welche Wohnung(sgröße) bekommen soll bzw. muss?

Ganz konkret:
Ich habe mit meiner Tochter eine 3-Raum-Wohnung.
3-Raum-Wohnung (mit Elternschlafzimmer und einem Kinderzimmer) bedeutet für mich, dass darin theoretisch eine 3köpfige Familie (Mutter, Vater, Kind) wohnen könnte und dann doch wohl ein Anspruch auf mindestens 3 Schlüssel besteht, oder nicht?

Wir haben aber damals bei unserem Einzug nur 2 bekommen (so steht es auch im Mietvertrag). Ein weiterer Schlüssel liegt beim Vermieter - für den Notfall (damit er dann auch in meine Wohnung kommt). Auf meine damalige Nachfrage hieß es, ich könnte einen dritten Schlüssel bekommen, den müssten sie aber nachmachen lassen und da es sich um eine Schließanlage handelt, würde der 39,xx Euro kosten.

Ich hatte das damals dummerweise einfach so akzeptiert.

Nun habe ich aber auch noch einen Sohn, der beim Papa wohnt und regelmäßig bei mir ist. Er kann nie allein in meine Wohnung, wenn ich mal nicht da bin, weil ich ihm keinen Schlüssel geben kann. Das finde ich total doof!

Gibt es hier eine Rechtsgrundlage oder habe ich Pech gehabt?

Mit der jetzigen Mieterhöhung würde ich dem Vermieter gern noch mal ein bisschen Druck machen, mir einen dritten Schlüssel kostenlos zu überlassen.
Und ein vierter wäre auch nicht schlecht, wenn wir mal länger weg sind und ich jemanden beauftrage, meine Tiere zu versorgen (damit ich dann nicht meinen eigenen Schlüssel weggeben muss).
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Themenersteller 
Puh... das muss ich erstmal recherchieren, liebe sinn_less... kann ich leider so auf Schlag nicht sagen. Dass es da eine Rechtspflicht zur kostenfreien Überlassung von mehr als 2 Schlüsseln gibt, kann ich mir allerdings nicht wirklich vorstellen.

So nebenbei auf die "Schnelle" hab ich soeben das hier gefunden:

http://www.t-online.de/ratge … at-der-mieter-anspruch-.html

Danach besteht kein Anspruch auf Schlüssel für Kinder.

Hier auch noch was, das erscheint mir vernünftig:

http://www.test.de/Wohnungss … esselfragen-1512170-2512170/

Für Kinder, die nicht in Deinem Haushalt leben, hast Du definitiv keinen Anspruch auf kostenfreie Überlassung der Schlüssel. Es kommt - nach diagonaler Durchsicht - zunächst einmal darauf an, wieviele Personen den Mietvertrag unterzeichnet haben und dann darauf, wieviele Personen definitiv im Haushalt leben. Da dies bei Dir - wenn ich es recht verstanden habe - regelmäßig nur zwei Personen sind, wirst Du vermutlich die kostenfreie Überlassung von mehr Schlüsseln nicht durchsetzen können *snief*
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Gruppen-Mod 
Vielen Dank!
Ich habe schon kurz auf den Artikel geschaut.

Schade, ich hätte mir da etwas positiveres erhofft.
Also kann ich wohl nur mit meinem Vermieter verhandeln und auf seine Güte hoffen.

Ist aber schon doof, wenn (schulpflichtige) Kinder keinen Anspruch auf einen eigenen Schlüssel haben. Theoretisch müsste dann mein Kind ja z.B. bis 22 Uhr draußen vor der Tür warten, wenn sie keinen eigenen Schlüssel hat.
Oder ich müsste sie eine Stunde vor Schulbeginn aus der Wohnung "schmeißen", wenn ich wesentlich zeitiger auf Arbeit sein muss.
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Themenersteller 
Nein, das stimmt so nicht... denn Du HAST ja zwei Schlüssel! Sprich: Einen für Dich, einen für Dein bei Dir lebendes Kind. Übrigens: Dein Vermieter ist nicht berechtigt, einen Schlüssel für Deine Wohnung - auch nicht für Notfälle - bei sich zu behalten!

Hier nochmal ein Link, der die häufigsten Fragen zum Thema Schlüssel zur Mietwohnung (teils mit gerichtlichen Az.) behandelt:

http://www.urteile-mietrecht.net/Hausschluessel.html
****ne Frau
8.370 Beiträge
Stimmt, es ist nämlich mir überlassen wem ich einen Schlüssel für den Notfall übergebe.
Wir hatten das mal das unser Vermieter ständig in unsere Wohnung gegangen ist.
Wir haben das aber erst mitbekommen als wir am ausziehen und renovieren waren.

Warum ist das so ein Problem für dich einen Schlüssel nachmachen zu lassen?
War das Erste was wir gemacht hatten.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich kann natürlich auch selber einen nachmachen lassen. Aber ich sehe eigentlich nicht ein, warum ICH dafür fast 40 Euro selber bezahlen soll?
Ich habe ja zwei Kinder und war der Annahme, dass mir dann auch 3 Schlüssel zustehen.
****n81 Frau
1.534 Beiträge
****ne:
Warum ist das so ein Problem für dich einen Schlüssel nachmachen zu lassen?
War das Erste was wir gemacht hatten.

Es geht hier ja um eine Schließanlage.
Ein Schlüsseldienst darf, selbst wenn er könnte, gar nicht so einfach mal einen Schlüssel einer Schließanlage nachmachen. Dazu kann durchaus die Zustimmung des Vermieters verlangt sein, etc. Siehe z.B. auch hier: http://www.schluessel-nachmachen.de

*****ess:
Ich kann natürlich auch selber einen nachmachen lassen. Aber ich sehe eigentlich nicht ein, warum ICH dafür fast 40 Euro selber bezahlen soll?
Ich habe ja zwei Kinder und war der Annahme, dass mir dann auch 3 Schlüssel zustehen.

Zur Anzahl der Schlüssel viell. das hier noch:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Schluessel-Mietwohnung.htm
oder
http://www.mieterverein-hamb … att-47-schluessel-fragen.pdf
Bei "ausreichend viele" ist wohl auch die Frage, was war dem Vermieter bekannt? Wenn im Vertrag steht, dass die Wohnung von zwei Personen genutzt wird, hat er mit 2 Schlüsseln seine Pflicht wohl getan?

Im Nachhinein Schlüssel nachmachen lassen, sofern die Zustimmung des Vermieters vorhanden ist (normalerweise wird er bei entsprechendem Nachweis da nichts einwenden können), wird allerdings - geschätzt - eher darauf hinauslaufen, dass man diesen so oder so selbst zahlt. Es ist mehr eine Frage, die Zustimmung zu bekommen, damit der Schlüsseldienst legal einen neuen Schlüssel anfertigen darf für eine Schließanlage.

EigenSinnlich, bitte korrigiere mich, wenn das jetzt Mist war, danke *ggg*
****ne Frau
8.370 Beiträge
Warum alles so kompliziert machen?
Du hast zwei Schlüssel erhalten und wenn du mehr brauchst dann kannst du welche nachmachen lassen.
Der nächste Mieter braucht aber wieder nur zwei Schlüssel.
Wofür sollte er dann drei Schlüssle brauchen?

Wobei ich es eh für sinnvoll halte mehrere Schlüssel zu haben.
Mir wurde z.B. mal meine Tasche geklaut mit meinen darin enthaltenen Schlüsseln.
Da war ich froh einen Ersatzschlüssel schon zu haben.

Ich arbeite im ambulanten Dienst.
Da haben wir von etwa zwei Dritteln die Schlüssel die wir natürlich auf unsere Kosten haben machen lassen.
Viele Patienten haben noch einen Hausnotruf, brauchen also nochmal einen Schlüssel und noch Essen auf Rädern die auch oft mit einem Schlüssel in die Wohnung kommen.
Mal von Angehörigen abgesehen die auch alle Schlüssel haben.
Dein Vermieter kann die Schlüssel auch nicht kostenlos nachmachen lassen.


P.s.: Natürlich nur mit Zustimmung des Vermieters, egal mal ob Schließanlage oder nicht.
****n81 Frau
1.534 Beiträge
****ne:
Du hast zwei Schlüssel erhalten und wenn du mehr brauchst dann kannst du welche nachmachen lassen.

Wie gesagt, sie bräuchte theoretisch eine Zustimmung des Vermieters.

Vielleicht ist die eine Lösung, dem Vermieter zu sagen, dass man nicht damit einverstanden ist, dass er den "Notschlüssel" hat, sondern man selbst darüber entscheiden möchte, wer einen Notschlüssel bekommt oder an welchem Ort man einen solchen Schlüssel deponieren könnte.

Damit könnte man vielleicht einfacher an einen "vorhandenen" dritten Schlüssel kommen?

Allerdings bliebe dann die Frage, ob man nicht wirklich einen Notschlüssel möchte und doch auch noch für einen vierten, der wirklich diese Funktion erfüllt, die Zustimmung sich einholt um einen Nachmachen zu lassen, aber das musst du, sin_less, selbst entscheiden, wieviele Dir dann genügen.
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