Anzahl der Wohnungsschlüssel
Weiß jemand von euch, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, wieviele Wohnungs-/Haustürschlüssel man für welche Wohnung(sgröße) bekommen soll bzw. muss?
Ganz konkret:
Ich habe mit meiner Tochter eine 3-Raum-Wohnung.
3-Raum-Wohnung (mit Elternschlafzimmer und einem Kinderzimmer) bedeutet für mich, dass darin theoretisch eine 3köpfige Familie (Mutter, Vater, Kind) wohnen könnte und dann doch wohl ein Anspruch auf mindestens 3 Schlüssel besteht, oder nicht?
Wir haben aber damals bei unserem Einzug nur 2 bekommen (so steht es auch im Mietvertrag). Ein weiterer Schlüssel liegt beim Vermieter - für den Notfall (damit er dann auch in meine Wohnung kommt). Auf meine damalige Nachfrage hieß es, ich könnte einen dritten Schlüssel bekommen, den müssten sie aber nachmachen lassen und da es sich um eine Schließanlage handelt, würde der 39,xx Euro kosten.
Ich hatte das damals dummerweise einfach so akzeptiert.
Nun habe ich aber auch noch einen Sohn, der beim Papa wohnt und regelmäßig bei mir ist. Er kann nie allein in meine Wohnung, wenn ich mal nicht da bin, weil ich ihm keinen Schlüssel geben kann. Das finde ich total doof!
Gibt es hier eine Rechtsgrundlage oder habe ich Pech gehabt?
Mit der jetzigen Mieterhöhung würde ich dem Vermieter gern noch mal ein bisschen Druck machen, mir einen dritten Schlüssel kostenlos zu überlassen.
Und ein vierter wäre auch nicht schlecht, wenn wir mal länger weg sind und ich jemanden beauftrage, meine Tiere zu versorgen (damit ich dann nicht meinen eigenen Schlüssel weggeben muss).