Braucht es eine "richtige" Definition? (von Mr. Yellow)
Ich verstehe hier die Diskussion ehrlich gesagt nicht.
Es ist doch relativ einfach! Es heißt "Public disgrace" (und nicht zB "outdoor disgrace").
Sobald ich keinen Einfluss darauf habe, wer genau zusieht, ist es öffentlich.
Das kann in einem Swingerclub sein, weil da auch meine Nachbarn vorbeischauen können, das kann am Brandenburger Tor sein oder auch in einem privaten Club, in dem Personen eingeladen werden, auf die ich keinen Einfluss habe.
Wichtig ist doch eher der "disgrace" Gedanke. Die Person soll sich blamiert/gedemütigt oder ausgesetzt fühlen. Sobald sie dieses Gefühl hat, ist es für sie "disgrace".
Das es Personen gibt, die es sanfter oder auch extremer brauchen, sollte doch jedem klar sein.
Wir hatten in einem anderen Forum auch die Diskussion, ob eine "zur Schau Stellung" in einem Sexshop "public disgrace" ist. (es ist in geschlossenen Räumen, aber jederzeit öffentlich zugänglich)
Es sind hier keinem irgendwelche geistigen Grenzen gesetzt... nur gesetzliche...
öffentliche Nacktheit entspricht "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Es gibt natürlich auch Personen, die DAS brauchen. Aber die meisten wollen doch eher nicht mit den "grünen Engeln" in solchen Kontakt kommen...
Wie bei jeder Art von sexuellem Fetisch oder Spiels interpretiert jede Person es nur für sich und seinen Spielpartner. Wie man das dann zum Schluß nennt, ist doch eigentlich wurscht...