@verdorbeneEngel
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Beispiel: Public Disgrace
Alex Austin hat in den USA im Jahre 2010 den Namen "Public Disgrace" schützen lassen.
Aber Anfang 2009 habe ich NACHWEISLICH schon meine erste Public Disgrace Party veranstaltet. Es war also die erste PD Party hier in Deutschland.
Der Name "Public Disgrace" wurde erstmal 2008 von Princess Donna geprägt - aber eben nicht geschützt. Das ist auch unerheblich, weil sie keine Partys veranstaltet hat.
Wenn ich also im Jahre 2009 eine Party namens "Public Disgrace" veranstaltet habe, und diese Party hatte bzw. hat einen bestimmten Ablauf, dann bin ich somit der geistige Urheber für diese Art von Party. Und wenn diese Party mit Namen und Ablauf gekupfert wird, dann macht sich derjenige (der kupfert) wegen unlauteren Wettbewerbs schuldig.
Das ist Fakt! Und das ist rechtlich auch ganz unerheblich vom Markenrecht.
Und nun frage ich Dich: Hast Du jemals eine Abmahnung von mir erhalten?
Nein, hast Du nicht! Und ich habe daran auch gar kein Interesse.
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Es ist folgendes passiert:
Eine Bekannte von mir war auf einem Event eines anderen Veranstalters und hat ein Gespräch von diesem mitbekommen, welches beinhaltet hat, dass man uns hinsichtlich der Partys das Leben schwer machen will. Und das war der ausschlaggebende Grund, warum ich die Wortmarken angemeldet habe.