Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4561 Mitglieder
zum Thema
Wer zahlt beim 1. Date?449
Bin ein bisschen aus dem flirten raus, ist zu lange her.
zum Thema
250 Orgasmen pro Tag!!!133
Heute habe ich im Internet folgenden Bericht gelesen.
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Mietminderung: Wasserschaden in WB

*****and Paar
3.119 Beiträge
Themenersteller 
Mietminderung: Wasserschaden in WB
Nehmen wir einmal folgenden, fiktiven Fall an:

In einer fiktiven Studenten-WG gibt es vier Parteien, vier Zimmer
plus gemeinsam genutzen Flur und Bad. In dieser WG zahlt jeder
einen Mietanteil von 250,-€ Warmmiete.

Nehmen wir weiter an, dass es auf Grund eines Wasserschadens
(ausgelaufene Badewanne) in der darüber liegenden Wohnung
dazu kommt, dass ein Zimmer unbewohnbar wird. (Da würde
z.B. großflächig Putz von der Decke fallen, Decke und Wände
wären so nass, dass ein Trockungsgerät eingesetzt werden
müsste u.s.w) Nehmen wir weiter an, da würden Schäden
entstehen, durch Wasser und herabfallender Deckenputz
an Möbel und Einrichtungsgegenstände.

• wer müsste in so einem Fall für die Schäden am Gebäude und
wer für mögliche Schäden an den Einrichtungsgegenstände und
Möbel in dem betroffenen Zimmer aufkommen?

• wäre es angemessen, wenn so eine WG die Warmmiete um
1/4 kürzt, solange die Schäden nicht beseitig wurden, oder
wäre eine anteilige Kürzung um 100% beim betroffenen
Zimmer überzogen?

• gibt es Möglichkeiten, wie man sich vor solchen Schäden
schützen könnte? Würde in so einem Fall auch eine eigene
Hausratversicherung auch leisten müssen?


Sind gespannt auf eure Antworten, weil uns das im Moment
nicht klar ist, wie das in so einem Fall rechtlich aussieht.



Lieben Gruß,
Christine und Andreas...
Ich
*******itch
13.524 Beiträge
- wer müsste in so einem Fall für die Schäden am Gebäude und
wer für mögliche Schäden an den Einrichtungsgegenstände und
Möbel in dem betroffenen Zimmer aufkommen?
Je nach Ursache - der Bewohner der Wohnung obendrüber und/oder der Hauseigentümer.
*********l1966 Mann
411 Beiträge
Schäden
Müsste der Verursacher tragen oder seine Hausratversicherung. Sollte es dich eine defekte Leitung passiert sein sollte das die Leitungswasser Versicherung vom Eigentümmer übernehmen. Der Schäden im wg Zimmer sollte mit der Versicherung besprochen werden, evtl wird für eine zeit auch eine Ersatz Unterkunft bezahlt.
Gruß
*****and Paar
3.119 Beiträge
Themenersteller 
Danke! Dann hätte in so einem Fall also eine eigene
Hausratversicherung damit erst mal nichts zu tun? *gruebel*

Wie würde das mit einer Mietminderung aussehen?
Wenn man ein viertel der Wohnung nicht mehr nutzen
könnte, sollte es nur fair sein, wenn man ein viertel der
Miete bis zur Abstellung des Mangels einbehalten dürfte,
oder dürfte selbst in so einem Extremfall die anteilige
Miete nicht ganz bis auf Null gekürzt werden? *gruebel*


Lieben Gruß,
Christine und Andreas...
*******t_Er Mann
439 Beiträge
Mietminderung ja, aber...
Hallo Christine, hallo Andreas,

ja eine Mietminderung ist in einem solchen Fall möglich, aber es gibt keine festen Vorgaben über die Höhe.
Ist also in der Regel Verhandlungssache und idealerweise durch ein Gutachen zu begründen.

Auf der sicheren Seite seid Ihr, wenn der Gutachter den (Gesamt-)Schaden beziffert und dabei auch die Wohnsituation / Unbewohnbarkeit des Raumes im jetzigen Zustand und die geschätzte Indstandsetzungszeit ausführlich erwähnt.

Hilfen gibt auch hier die eigene Hausratversicherung. Es ist sowieso zu empfehlen, die Versicherung mindestens mal zu informieren. In manchen Fällen geht sie auch in Vorleistung und nimmt den Verursacher in Regress. Kommt auf Tarif und Gesellschaft an.

Viele Grüße
C.

P.S.: natürlich alles mit hätte, wäre , wenn und würde... Ist ja rein fiktiv *g*
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*********or66:
Müsste der Verursacher tragen oder seine Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung des Verursachers ganz sicher nicht. Die kommt für Schäden am Hausrat des Versicherungsnehmers auf, sofern er sie nicht selbst vorsätzlich oder (grob) fahrlässig herbeigeführt hat (die konkreten versicherten Gefahren stehen im Vertrag).

Hier haftet der Verursacher selbst (kann, wie schon genannt, der Mieter der oberen Wohnung oder der Hauseigentümer oder aber u.U. auch ein Dritter sein). Die Versicherung, die dafür einspringt, ist die Haftpflichtversicherung des Verursachers (vorausgesetzt, er hat eine). Ob die sich dann das Geld ggf. von ihm (anteilig) zurück holt, weil er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, muss den geschädigten Mieter nicht interessieren *zwinker*

Zur Mietminderung:
Ich denke, hier ist entscheidend, wie der Mietvertrag gestaltet ist.

Hat der Vermieter mit jedem WG-Mitglied einen Mietvertrag geschlossen (über das jeweilige Zimmer und die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume), so dürfte hier eine Mietminderung um 100% problemlos durchsetzbar sein, da die eigentlich Mietsache (das WG-Zimmer) komplett nicht nutzbar ist.
Meist wird aber ein Mietvertrag für die gesamte Wohnung mit der gesamten WG und einer Gesamtmiete geschlossen, die die WG-Bewohner unter sich aufteilen.
Hier wäre die Miete wohl nur anteilig um den Flächenanteil des Zimmers kürzbar (so alle anderen Räumlichkeiten unversehrt sind). Wenn also z.B. jedes Zimmer 15 m² hat und die gemeinsam genutzten Räume zusammen 40 m², so betrüge der Anteil des unbewohnbaren Zimmers 15%, die Gesamtmiete wäre also formal nur um 150,- Euro kürzbar (bei Totalschaden).

Übrigens kann der Hauseigentümer/Vermieter seinen Mietausfall auch dem Verursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) in Rechnung stellen, wenn er nicht selbst der Verursacher ist. Ihm entsteht also durch die Mietminderung kein finanzieller Schaden. Hier wäre es ggf. ratsam, Kontakt mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers aufzunehmen, ob sie nach Schilderung der Situation (WG, 1 Zimmer unbewohnbar) bereit sind, den Schaden aus einer 100%igen Mietminderung des geschädigten WG-Bewohners auszugleichen.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******t_Er:
ist sowieso zu empfehlen, die Versicherung mindestens mal zu informieren. In manchen Fällen geht sie auch in Vorleistung und nimmt den Verursacher in Regress. Kommt auf Tarif und Gesellschaft an.
Richtig, für den Schaden am eigenen Hausrat kommt auch die eigene Hausratversicherung auf. Es war ja Leitungswasser, damit ist das Ereignis wohl mitversichert. Sie wird sich dann mit dem Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung über die Erstattung auseinander setzen - kann dem WG-Bewohner aber auch egal sein *zwinker*
*****and Paar
3.119 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für den Hinweis:

Ja, dass ist fiktiv. Wir wohnen im eigenen Haus und
haben auch keine Mieter bei uns wohnen. Wenn uns
soetwas passieren würde, müssten wir das eh alleine
regeln, bzw. unsere Hausrat- / Gebäudeversicherung.

Ich denke, dass eine Mietminderung um 25% in so
einen Fall nicht überzogen wäre. Es wäre ja auch so,
dass die ganze WG-Gemeinschaft unter so einem
Theater zu leiden hätte (Trockner, Versicherungs-
vertreter, Gutachter, Handwerker, Dreck u.s.w.).


Gruß,
Chrisitne und Andreas
*****and Paar
3.119 Beiträge
Themenersteller 
Im angenommen Fall würde es sich um Brauchwasser
aus einer Badewanne handeln. Das würde die Situation
verschärfen. Meine mich zu erinnern, dass Schäden durch
Brauchwasser in den Versicherungsbedingungen meist
nicht mit versichert sind. *gruebel*

Unter dem Strich sollte das aber wohl egal sein, da man
sich als Geschädigter wohl so oder so erst mal an den
Hauseigentümer wenden müsste. Der müsste sich ja
auch um die Reparatur seiner Immobilie kümmern
und bei ihm wäre ja auch das Wasser durch die
Decke gelaufen.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****and:
Ich denke, dass eine Mietminderung um 25% in so
einen Fall nicht überzogen wäre. Es wäre ja auch so,
dass die ganze WG-Gemeinschaft unter so einem
Theater zu leiden hätte (Trockner, Versicherungs-
vertreter, Gutachter, Handwerker, Dreck u.s.w.).
Menschlich sicher richtig, aber leider nimmt das Recht auf solche subjektiven Dinge in Deutschland selten recht Selten Rücksicht. Hier zählen nur die sachlichen Fakten.

Nach denen ist ein Raum (in meinem Beispiel oben: 15 m² von insgesamt 100 m²) komplett nicht nutzbar, aber der Rest der Wohnung uneingeschränkt zu bewohnen.
**********fekte Paar
131 Beiträge
Ursache fürs Auslaufen? Trocknungsgeräte
Zu klären ist - mit Blick auf die Haftungsfrage - sicher auch, weshalb die - fiktive - Badewanne "ausgelaufen" ist: Abflussdichtung defekt? Überlauf defekt? Überlauf vom Nutzer bewußt verstopft um so einen höheren Wasser-Füllstand zu erreichen - und beim Befüllen vergessen, den Zulauf rechtzeitig abzustellen? ....
Prinzipiell fällt der rechtzeitige Wechsel der Dichtungen am Badewannen-Abluss (Instandhaltung) in den Bereich des Vermieters, wobei ihn der Mieter - beim Verlust derartiger Wassermengen (in eine "Norm-Wanne" von 70x170 cm passen immerhin ca. 170 L Wasser) - sicher hätte informieren müssen (Dichtungen altern i. d. R. nicht von heute auf morgen, wie man es z. B. von Wasserhähnen kennt), wenn ihm dieser zuvor hätte auffallen müssen.
Zu Sorbas42 (Posting steht über diesem):
Nach denen ist ein Raum (in meinem Beispiel oben: 15 m² von insgesamt 100 m²) komplett nicht nutzbar, aber der Rest der Wohnung uneingeschränkt zu bewohnen.
Dazu wäre zu prüfen, ob durch den Lärm der aufgestellten Trockungsgeräte (diese laufen Tag und auch Nacht, i. d. R. über mehrere Wochen) die Zimmer (und zwar auch die der Bewohner ohne "eigenen" Wasserschaden) und/oder ggf. auch die Wohnung darunter (Trockungsgeräte erzeugen im Betrieb oft Vibrationen, die sich aufgrund der Ressonanzen nicht auf einen Raum begrenzen), überhaupt in der Trockungszeit nutzbar sind. Wenn nicht, fielen die Kosten von zwei (raus und nach der Schadensbehebung wieder zurück) Umzügen aller davon betroffenen Mieter, sowie die Stellung einer vergleichbaren Ersatzwohnung für die Dauer der Trocknung ebenso in den Bereich des Vermieters bzw. des Schadens-Verursachers (s. o.) bzw. - hoffentlich - in den seiner Haftpflichtversicherung (für den Vemieter würde hier wahrscheinlich keine Privathaftpflicht genügen, für den Mieter wäre hier ggf. auch die Fahrlässigkeit ein Thema, s. o.).
*****and Paar
3.119 Beiträge
Themenersteller 
oh oh, so ein Fall wird ja gleich ganz schön komplex.

Wenn so eine WG diese Wohnung als WG gemietet hat und
jeder unterschrieben hätte, könnte man als Hauseigentümer
dann auch verlagen, dass die geschädigte Person solange in
einen anderen Raum mit einziehen muss, nur weil es noch
genug bewohnbare Quadrameter in der WG gibt? *gruebel*

Nun, zu unserer Studentenzeit hätten wir das vermutlich
so geregelt. Davon ausgehen kann man freilich nicht... *lach*
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****and:
Wenn so eine WG diese Wohnung als WG gemietet hat und
jeder unterschrieben hätte, könnte man als Hauseigentümer
dann auch verlagen, dass die geschädigte Person solange in
einen anderen Raum mit einziehen muss, nur weil es noch
genug bewohnbare Quadrameter in der WG gibt?
Dem Vermieter ist doch egal, wie die WG-Gemeinschaft die Räume unter sich aufteilt. Sie könnten ja auch aus den 4 Zimmern ein gemeinsames Schlafzimmer, ein Arbeitszimmer, ein Wohnzimmer mache und ein Zimmer als Gästezimmer nutzen.

Es gibt nur zwei Parteien (Vermieter und WG-Gemeinschaft) sowie ein vermietetes Objekt (die Wohnung). Wenn diese durch einen Schaden an der Mietsache (die der Mieter nicht selbst verursacht hat) teilweise nicht nutzbar ist, so ist eine Mietminderung im Anteil dieser Nichtnutzbarkeit möglich.

Wobei die Aspekte, die NordSuedEffekte angeführt hat (Beeinträchtigung des Restes der Wohnung durch Trocknungs- und Sanierungsarbeiten), natürlich berechtigt sind und wahrscheinlich den Schaden weiter in die Höhe treiben.

Was lehrt uns das?
Eine Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Beim KfZ und bei Heizöltanks ist sie z.B. sogar gesetzlich vorgeschrieben.
*****and Paar
3.119 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für eure Beleuchtung einer solchen Problematik.
Kann man nur froh sein, wenn man von solchen Aktion
verschont bleibt. Zumindest sollte man dann nicht
Mieter oder gar Vermieter sein... *lach*
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****and:
Zumindest sollte man dann nicht
Mieter oder gar Vermieter sein...
Ich möchte in so einem Fall vor allem nicht der Geschädigte sein *ja*

Als verursachender Mieter oder Vermieter übernimmt ja die Versicherung das meiste - und solange man sich selbst nicht grob fahrlässig verhalten hat, den materiellen Schaden incl. aller sonstigen Aufwendungen (sogar die Abwehr unberechtigter oder überzogener Ansprüche) zu 100%.
*****and Paar
3.119 Beiträge
Themenersteller 
Da hast du natürlich Recht. Geschädigter zu sein ist wohl
immer blöde. Man wird es vermutlich nicht immer verhindern
können, dass man in seinem Lebens auch mal Geschädigter ist...
*traurig*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.