Mietminderung: Wasserschaden in WB
Nehmen wir einmal folgenden, fiktiven Fall an:In einer fiktiven Studenten-WG gibt es vier Parteien, vier Zimmer
plus gemeinsam genutzen Flur und Bad. In dieser WG zahlt jeder
einen Mietanteil von 250,-€ Warmmiete.
Nehmen wir weiter an, dass es auf Grund eines Wasserschadens
(ausgelaufene Badewanne) in der darüber liegenden Wohnung
dazu kommt, dass ein Zimmer unbewohnbar wird. (Da würde
z.B. großflächig Putz von der Decke fallen, Decke und Wände
wären so nass, dass ein Trockungsgerät eingesetzt werden
müsste u.s.w) Nehmen wir weiter an, da würden Schäden
entstehen, durch Wasser und herabfallender Deckenputz
an Möbel und Einrichtungsgegenstände.
• wer müsste in so einem Fall für die Schäden am Gebäude und
wer für mögliche Schäden an den Einrichtungsgegenstände und
Möbel in dem betroffenen Zimmer aufkommen?
• wäre es angemessen, wenn so eine WG die Warmmiete um
1/4 kürzt, solange die Schäden nicht beseitig wurden, oder
wäre eine anteilige Kürzung um 100% beim betroffenen
Zimmer überzogen?
• gibt es Möglichkeiten, wie man sich vor solchen Schäden
schützen könnte? Würde in so einem Fall auch eine eigene
Hausratversicherung auch leisten müssen?
Sind gespannt auf eure Antworten, weil uns das im Moment
nicht klar ist, wie das in so einem Fall rechtlich aussieht.
Lieben Gruß,
Christine und Andreas...