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11 Jahre....vergebens52
11 Jahre. So ich habe schon einiges gelesen hier im Forum zwecks…
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Mietvertragsübernahme möglich?

***du Paar
337 Beiträge
Themenersteller 
Mietvertragsübernahme möglich?
Nehmen wir mal an Frau Mutti zieht mit Ihrem damals zweijährigen Sohn Bubi vor 19 Jahre in eine kleine, aber feine, Mietwohnung. Nun Ist Bubi heute 21 Jahre und Mutti würde sich aufgrund der Entwicklung Bubis zum Mann mit eigenem gesichertem Einkommen wohnlich verändern wollen. Könnte Bubi als Mieter in der von Mutti vor 19 Jahren angemieteten Wohnung mit dem alten Mietvertrag wohnen bleiben, falls Mutti in eine andere Mietwohnung ziehen würde?
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Klar
Der Mietvertrag bleibt bestehen, bis er gekündigt wird. Das ist unabhängig davon, wo der Mieter wohnt. Der Sohn war schon immer Bewohner der Wohnung, somit ist auch keine Untermieterlaubnis nötig.
Sollte die Mutter versterben, tritt der Sohn als Gesamtrechtsnachfolger auch im Mietvertrag ihre Nachfolge an.
*********xe75 Frau
133 Beiträge
Hallo
soviel ich weiß ist dies durchaus möglich, aber nur mit Zustimmung des Vermieters,
aber meist wird ein komplett neuer Mietvertrag geschlossen. Besonders in fällen wenn es sich um einen Mietvertrag handelt der schon einige Jahre alt ist.
Am besten sollte die Frau mit dem Vermieter reden.
lg
**********ker79 Mann
696 Beiträge
siehe oben
Für den Fortbestand des Mietvertrags ist es irrelevant, wo der Mieter wohnt. Solange niemand Neues einzieht, ändert sich nichts. Und ein Sohn ist, unabhängig vom Alter, niemand Neues.
Zwei Möglichkeiten würde ich hier in diesem fiktiven Falle sehen:

falls Mutti an sich weiterhin Vertragspartnerin sein möchte, kann der Sohn faktisch drin wohnen bleiben. Sohn wohnt dann halt dort, aber Mutti bleibt Vertragspartnerin, mit allen Rechten und Pflichten.

oder

Vertragsübernahme mit Zustimmung des Vermieters. Gesetzlich nicht geregelt, aber unter analoger Anwendung bestimmter Vorschriften herleitbar.
*********xe75 Frau
133 Beiträge
@kaffeetrinker79
aber der Sohn ist ein neuer Vertragspartner, und tritt nicht wie in einem Todesfall die Rechtsnachfolge an
*********xe75 Frau
133 Beiträge
ich sehe es genauso wie Mister_Delight
**********ker79 Mann
696 Beiträge
@Hexe
Nein, Vertragspartner bleibt bis zur Vertragsbeendigung der alte.
Inhalt eines Mietvertrags ist die Überlassung von (hier) Wohnraum, ggf. an bestimmte Personen. Ob dann alle tatsächlich dort ihren Lebensmittelpunkt haben und/oder gemeldet sind, ist vollkommen egal. Anders lautende Klauseln würden auch kaum einer Inhaltskontrolle stand halten.

Solang nicht jemand Neues zusätzlich dazu kommt, ändert sich am Vertrag nichts, bis er gekündigt ist.

Die Mutter kann mithin einfach ausziehen und den Vertrag weiter laufen lassen.

Unabhängig davon kann man natürlich jederzeit wegen einer Änderung anfragen. Ist ja ein freies Land. Man muss aber nicht!
**********ker79 Mann
696 Beiträge
ich sehe es genauso wie Mister_Delight

Und das ist ja nichts anderes, als eine Wiederholung meiner Ausführung...
Mieter bleibt die Mutter, egal wo sie wohnt. Und nicht der Sohn, egal, wo er wohnt.
Ich sehe das ja nicht groß anders als Kaffeetrinker79.

Entweder, die Mutter bleibt Vertragspartei mit Rechten und Pflichten und der Sohn wohnt nur da oder der Sohn tritt mit Zustimmung des Rechtsnachfolgers in die Position von Mutti ein.

Kaffetrinker79 sieht das genauso, denke ich. Ich hat nur noch die erbrechtliche Seite angesprochen, vorbehaltlich der o.g. Personen.
Eben, haben uns nur überschnitten. *zwinker*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Genau *g*
Alles fein.
Ich habe Quatsch geschrieben :)
Ich schrieb Quatsch!

"oder der Sohn tritt mit Zustimmung des Rechtsnachfolgers in die Position von Mutti ein."

Völliger Blödsinn: Nicht mit Zustimmung des Rechtsnachfolgers, sondern des Vermieters.

*ggg*
*********xe75 Frau
133 Beiträge
lool
wir haben alle 3 recht wenn man es genau nimmt *ggg* denn ich habe es so verstanden das der sohn in den Mietvertrag rein soll ... mit rechten und pflichten .... und die mutter raus
also neuer vertrag mit alten bedingungen
Genau, so kann man es sehen.

Aber Mutti bleibt drin und somit als Haftungssubjekt erhalten. *zwinker*
**********fekte Paar
131 Beiträge
dabei sollte sich Mutti nur gut überlegen...
...ob sie bis zu ihrer Kündigung (so sie diese denn überlebt *zwinker*) für alle Spirenzchen von Bubi dem Vermieter gegenüber haften möchte (wessen Versicherung haftet denn dann für was [nicht mehr]?). Interessant wirds auch dann, wenn Bubi mal mit einen (nicht mit ihm verheirate/n!) Partner/in die Wohnung teilen möchte, der/die dann ja weder mit Mutti nah verwandt ist, noch schon längere Zeit in der von Mutti - nicht von Bubi *schlumpf* - gemieteten Wohnung lebte...oder wie es aussieht, wenn Bubi mal selbst Bubies bekommt...die dann ja mit Mutti verwandt wären, diese aber u. U. selbst nicht mit Bubis Partnerin verwandt ist...Da ist die Frage nach den Folgen des Wechsels des Vermieters (z. B. durch den Verkauf der Wohnung) ja richtig simpel...*zwinker*...so der dann nach dieser Familiengeschichte *kindergarten* überhaupt noch im Stande ist, nachzuvollziehen wer wann worin eingetreten ist....
Abgesehen von der - wohl wahrscheinlichen - Festlegung einer höheren Miete würde das Abschließen eines neues Mietvertrages wahrscheinlich für mehr Klarheit aller Besteiligten sorgen, auch wenn es dem Mieter weniger Schlupflöcher bietet...und Bubi dann bei Auszug u. U. selbst zum Pinsel greifen müßte...was ihm sonst sehr wahrscheinlich erspart bliebe....denn z. B. das wurde vor 19 Jahren bestimmt nicht wirksam vom damaligen Vermieter mit Mutti vereinbart...
Letztlich halte ich den Weg des Neuabschlusses auch für besser und vor allem realistischer, wenn man bedenkt, dass der Mietzins noch der alte ist.

Mehr Rechtsklarheit bestünde dann - wie NordSuedEffekte schon sagt - ohnehin. Auch bezüglich anderer, rechtlicher Aspekte.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ob ein Neuabschluss sinnvoll ist oder nicht, hängt wohl auch sehr von den Bedingungen eines Neuvertrages ab. Wenn die deutlich schlechter sind als die des Altvertrages (und rechtlich durchsetzbar), dann ist es schon eine Überlegung wert, hier ggf. den Altvertrag beizubehalten. *zwinker*

Ansonsten bringt ein Neuvertrag natürlich für alle Seiten mehr Rechtssicherheit, die man sonst nur durch weitere Verträge zwischen Mutti und Bubi teilweise nachgestalten könnte.
Ich
*******itch
13.524 Beiträge
Mit einem neuen Vertrag würde sich der Sohn ja deutlich schlechter stellen als mit dem alten Vertrag...
Mutti kann aber auch den Sohn mit in den Altvertrag aufnehmen lassen - ohne Vertragsänderung - und dann kann sie nach einiger Zeit aus diesem Vertrag ausscheiden... *g*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Darauf hat sie aber keinen Anspruch. Und das ist im Zweifel das Problem.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******itch:
Mit einem neuen Vertrag würde sich der Sohn ja deutlich schlechter stellen als mit dem alten Vertrag...
Nicht zwingend - alles ist Verhandlungssache *zwinker*

Mutti kann aber auch den Sohn mit in den Altvertrag aufnehmen lassen - ohne Vertragsänderung - und dann kann sie nach einiger Zeit aus diesem Vertrag ausscheiden...
Ein weiterer Hauptmieter als Vertragspartner ist eine Vertragsänderung. Und der muss der Vermieter nicht zustimmen. Aber er kann natürlich, und wenn der Vertrag bisher reibungsfrei gelaufen ist, wird er ggf. nicht einmal einer Überschreibung auf den Sohn etwas entgegensetzen wollen. Ein bekannter und zuverlässiger Mieter ist immer angenehmer als ein neuer Mieter, bei dem man vorher nie genau weiß, an wen man gerät. Da zieht bestenfalls die Motivation beim Vermieter, in einem Neuvertrag bestimmte Vertragsklauseln für ihn angenehmer gestalten zu können oder auch die Miete kräftig anzupassen.

Letztlich ist es Verhandlungssache - und wenn die Verhandlungen zu keinem befriedigenden Erfolg führen, so kann die Mutter weiterhin Hauptmieter bleiben. Dagegen kann der Vermieter gar nichts tun, auch dann nicht, wenn der Hauptmieter die Wohnung gar nicht selbst nutzt. Selbst einer Untervermietung müsste er in der Regel zustimmen.
Sorbas meint glaube ich im letzten Satz: "der Vermieter muss nicht zustimmen." - Aber ich mag jetzt gerade nicht ins Mietrecht abtauchen.

Ich meine aber mich zu erinnern, dass bei einem berechtigten Interesse ein Anspruch auf Untervermietung gegeben ist.
Ich
*******itch
13.524 Beiträge
Wenn der Sohn schon seit seiner Kindheit dort wohnt handelt es sich wohl eher nicht um eine Untervermietung...
Das war ja auch nicht gemeint, Sorbas meinte eher, dass in dem Falle der Vermieter nicht zustimmen muss, weil theoretisch ein Anspruch auf Untervermietung von Mutti ggü. Vermieter besteht.

Sie könnte dann die Wohnung an den Sohn untervermieten, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.

Aber das ist alles etwas off-topic von der Ausgangsfrage.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Doch, ich meinte schon, dass der Vermieter zustimmen muss.

Nicht "kann", sondern "muss" - in der Regel kann er eine Untervermietung nicht verweigern, wenn dadurch nicht die Wohnung in ihrem Zweck missbraucht oder überbelegt oder so wird.

Aber der Vermieter muss über die Untervermietung in Kenntnis gesetzt werden und hat eben das prinzipielle (!) Recht, seine Zustimmung zu verweigern. Aber eben nur bei ganz konkreten Gründen.

Ob so ein Konstrukt hier Sinn macht, sei mal dahin gestellt - zumindest wäre es auch eine Möglichkeit, die der Mutter eine gewisse Absicherung gibt, da sie aus dem Untermietvertrag Ansprüche gegenüber ihrem Sohn geltend machen kann (was sie nicht könnte, wenn sie nur auszieht, aber Hauptmieter bleibt und die Wohnung ihrem Sohn zur alleinigen Weiternutzung überlässt).
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