dabei sollte sich Mutti nur gut überlegen...
...ob sie bis zu ihrer Kündigung (so sie diese denn überlebt
) für alle Spirenzchen von Bubi dem Vermieter gegenüber haften möchte (wessen Versicherung haftet denn dann für was [nicht mehr]?). Interessant wirds auch dann, wenn Bubi mal mit einen (nicht mit ihm verheirate/n!) Partner/in die Wohnung teilen möchte, der/die dann ja weder mit Mutti nah verwandt ist, noch schon längere Zeit in der von Mutti - nicht von Bubi
- gemieteten Wohnung lebte...oder wie es aussieht, wenn Bubi mal selbst Bubies bekommt...die dann ja mit Mutti verwandt wären, diese aber u. U. selbst nicht mit Bubis Partnerin verwandt ist...Da ist die Frage nach den Folgen des Wechsels des Vermieters (z. B. durch den Verkauf der Wohnung) ja richtig simpel...
...so der dann nach dieser Familiengeschichte
überhaupt noch im Stande ist, nachzuvollziehen wer wann worin eingetreten ist....
Abgesehen von der - wohl wahrscheinlichen - Festlegung einer höheren Miete würde das Abschließen eines neues Mietvertrages wahrscheinlich für mehr Klarheit aller Besteiligten sorgen, auch wenn es dem Mieter weniger Schlupflöcher bietet...und Bubi dann bei Auszug u. U. selbst zum Pinsel greifen müßte...was ihm sonst sehr wahrscheinlich erspart bliebe....denn z. B. das wurde vor 19 Jahren bestimmt nicht wirksam vom damaligen Vermieter mit Mutti vereinbart...